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Deutsches Arbeitslosengeld legal mit nach Portugal nehmen

kati99

Amigo
Teilnehmer
Hallo Ihr Lieben, Vielen Dank für die Aufnahme!
Dann möchte ich mich kurz vorstellen: weibl, 56 Jahre, Innenarchitektin. Ich habe für die Wintermonate- ab Nov.- ein nettes Plätzchen für mich und meinen Hund an der Algarve gemietet und freue mich schon sehr darauf. :)
und habe auch eine große Frage:
Aufgrund meines Rückens habe ich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, die nun greift und ich bin sozusagen privater Frührentner. Parallel erhalte ich aktuell noch das Arbeitslosengeld, da die Ärzte vom Arbeitsamt mich als gesund einstufen, obwohl ich in meinem alten Job- Außendienst- nicht mehr arbeiten kann. Nun kann ich mein restliches deutsches Arbeitslosengeld (3 Monate) mit nach Portugal nehmen, dh. Deutschland zahlt, wenn ich das PD U2 Dokument beantrage/ ausfülle. Dazu muss ich dann in Portugal arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet sein. Hat das einer von Euch schon mal durchgemacht? Es heißt, diese Regelung greift nur, wenn ich die Anforderungen des portugiesischen Arbeitsamts erfülle, und ich habe keine Ahnung, was das heißen soll. Ich schätze in Faro wäre das zutreffenden Arbeitsamt. Spricht man dort englisch? Muss ich dafür dann mit Wohnsitz in Portugal gemeldet sein? Ich würde mich total freuen, wenn jemand damit schon Erfahrungen gemacht hat. viele Grüße
 
Wie geht denn das ? Ein Amtsarzt stuft Dich als gesund ein und die Berufsunfähigkeitsverscherung will trotzdem zahlen ? Das hört sich sehr schräg an. Das ist ein Widerspruch in sich.
 
Wie geht denn das ? Ein Amtsarzt stuft Dich als gesund ein und die Berufsunfähigkeitsverscherung will trotzdem zahlen ? Das hört sich sehr schräg an. Das ist ein Widerspruch in sich.

Nein, nicht unbedingt. Es gibt einen Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit (die die Versicherung abdeckt) und genereller Erwerbsunfähigkeit (die der Amtsarzt feststellen würde).

Die Versicherung greift, wenn du deinen ehemaligen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst. Der Amtsarzt erklärt dich aber nur für erwerbsunfähig, wenn du gar keine Arbeit mehr ausführen kannst.
 
Moin,

bei Behörden bin ich mir immer nicht sicher - da kann man schon mal Pech haben das die kein Englisch (geschweige denn Deutsch) sprechen.
Da man da aber auf der anderen Seite viel falsch machen kann würde ich mir einen professionellen Begleiter mitnehmen.
Kontakte mal Simao:

Gruss
Hans
 
Hi, ja Jerakeen hat Recht. Ich bin für die Private berufsunfähig. Für die staatl. Rente und das Arbeitsamt aber nicht. Ich finde das ganze auch schräg!
Laut meinen Orthopäden gibt es quasi keine Erwerbsminderungsrente in seinem Fachgebiet mehr, solange man eine Stimme hat, denn man kann auch liegend Telefonistin arbeiten...Bei psychisch. Erkrankungen wird sie wohl noch gewährt.
Danke Hans! Ich werde ihn mal fragen!
 
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