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Frage Deutsche Steuererklärung bei Betrieb von Alojamento Local

Lovin_PT

Amigo
Teilnehmer
Boa tarde,

dies ist mein erster Beitrag hier im Forum. Ich habe das Forum durchsucht, jedoch leider keinen passenden Eintrag gefunden, deswegen erstelle ich einmal diese Frage.

Es geht um Folgendes: Meine Partnerin und ich haben Anfang 2023 eine Eigentumswohnung in Portugal (Setúbal) gekauft. Ich vermiete diese im Rahmen von Alojamento Local und wir haben 2023 bereits ein wenig Einkommen erzielt. Wir leben und arbeiten in Norddeutschland, ziehen aber in Erwägung mittelfristig nach Portugal zu ziehen. Dieser Wunsch ist für meine Frage jedoch eher unwichtig.
Nun ja, nun habe ich die portugiesische Steuererklärung abgeschlossen und bereits meinen Bescheid erhalten. Da haben wir ein gutes portugiesisches Büro an der Hand. So weit so gut.

Ich habe jedoch das Problem, dass ich keinen deutschen Steuerberater finde, die mir bei der Erstellung meiner deutschen Steuererklärung hilft. Ich suche seit Ende Mai und kontaktiere immer wieder Berater, aber alle sind ausgelastet.
Entsprechend habe ich versucht, meine Steuererklärung in Elster selbst zu machen. Den Gewinn in Zeile 36 der Anlage AUS habe ich bereits angegeben. Aber nun weiß ich nicht, wie es weiter gehen muss. Laut kurzer Google-Recherche kann man noch eine ganze Reihe Kosten in der deutschen Steuererklärung geltend machen. Aber was darf man an welcher Stelle angeben?
Die größten Kosten, die ich sehe, sind Kosten für den Immobilienkredit (mit Abstand deie größten Kosten und daher am wichtigsten für mich zu klären), Versicherungs- und Versorgerverträge, Condominio-Beiträge und einige Belege vom Baumarkt.

Ich freue mich über jegliche Tipps, Infos zu eigenen Erfahrungen oder Hinweise für gute (Steuer)berater, die ich kontaktieren kann.

Danke und beste Grüße
Lovin_PT
 
Zunächst Disclaimer, ich bin kein Steuerberater, keine Steuerberatung:

So weit ich es verstanden habe kannst Du in D weder Verluste anrechnen noch musst Du Gewinne im Sinne des Progressionsvorbehaltes angeben.


Link:



4.3.1 Grundsatz bei Vermietungseinkünften: Freistellungsmethode​

In der Regel sehen die DBA die Freistellungsmethode vor: Die Vermietungseinkünfte sind also in Deutschland steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Verluste bei ausländischen Vermietungseinkünften sind, wenn sie aus Staaten stammen, die nicht zur EU oder EWR gehören, nur mit zukünftigen Überschüssen verrechenbar. Ein negativer Progressionsvorbehalt ist ausgeschlossen.


Hinweis

Kein Progressionsvorbehalt bei EU-/EWR-Staaten​

Liegt das Vermietungsobjekt in einem EU-/EWR-Staat (Ausnahme: Spanien), ist der Progressionsvorbehalt nicht anzuwenden! Deshalb können auch Verluste nicht im Rahmen eines negativen Progressionsvorbehalts berücksichtigt werden. Die Vermietungseinkünfte, die aus der EU/EWR stammen, müssen in der Einkommensteuererklärung nicht angegeben werden
 
@jami : Danke auch für deinen Beitrag. Das hilft mir schon einmal zu verstehen, wie es sich bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verhält. Nun stellt sich mir natürlich die Frage, ob meine Einkünfte übers AL Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zugerechnet werden oder aber Einkünften aus selbstständiger Arbeit entsprechen.
Laut meines portugiesischen Steuerbescheids werden die Einkünfte nämlich meiner Selbstständigkeit zugerechnet:

Meine Einkünfte stehen unter "A Rendimentos professionais, comerciais e industriais" in Zeile 417 unter "Prestacoes de servicos de atividades de exploracai de estabelicimentos de alojamento local na modalidade de moradia ou apartamento".

Oder schätzt Du das so ein, dass es in Deutschland trotzdem den Vermietungseinkünften zugerechnet wird?

Danke und beste Grüße
 
@jami : Danke auch für deinen Beitrag. Das hilft mir schon einmal zu verstehen, wie es sich bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verhält. Nun stellt sich mir natürlich die Frage, ob meine Einkünfte übers AL Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zugerechnet werden oder aber Einkünften aus selbstständiger Arbeit entsprechen.
Laut meines portugiesischen Steuerbescheids werden die Einkünfte nämlich meiner Selbstständigkeit zugerechnet:

Meine Einkünfte stehen unter "A Rendimentos professionais, comerciais e industriais" in Zeile 417 unter "Prestacoes de servicos de atividades de exploracai de estabelicimentos de alojamento local na modalidade de moradia ou apartamento".

Oder schätzt Du das so ein, dass es in Deutschland trotzdem den Vermietungseinkünften zugerechnet wird?

Danke und beste Grüße
Zunächst Disclaimer, ich bin kein Steuerberater, keine Steuerberatung:

Ja ich denke schon, ich hatte schon eine Steuerprüfung in D und die Beamtin hat die Erklärung, dass es sich um Airbnb Einkünfte aus Portugal handelt ohne weiteren Kommentar zur Kenntnis genommen.
 
Gibt es in Portugal eigentlich noch das Regime des"Alojamento Local"?
Ich sehe hier in den Wohnungen und Häusern ständig Touristen ein-und ausgehen
obwohl da kein AL-Schild an der Türe hängt.
 
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