@ Anita
Was auf dem Site von dem Steuerberater fehlt, ist das Wort Praktizieren. Wenn ich z.B. in Portugal katholisch getauft bin und ich möchte in D kirchlich heiraten, eine Beerdigung mit Messe haben, Sonntags im Winter in einer beheizten Kirche sitzen etc. etc. dann muss ich Kirchensteuer bezahlen.
Wenn ich mein katholischer Glaube nicht praktizieren möchte, zahle ich auch keine Kirchensteuer.
Es gibt 2 gerichtliche Entscheidungen. Die Letztere aus 2012 vom Verwaltungsgericht Leipzig, die besagt, dass jemand der keine Kirchensteuer zahlt auch nicht mehr zu dieser Glaubensgemeinschaft gehört und somit keine Rechte auf irgendwelche Goodies aus der Kath. Kirche hat. Da Bonnies Freund sich nicht mehr als Teil der katholischen Glaubensgemeinschaft fühlt muss er bei seiner Anmeldung unter Religion 'keine' angeben.
Die kath. Taufe darf hier gar keine Rolle spielen, denn diese wird in den meisten Fällen ohne Willenserklärung des Getauften durchgeführt.
Auch jemand der in Deutschland aus der katholischen bzw. evangelischen Kirche austritt, kann seine katholische bzw. evangelische Taufe nicht mehr rückgängig machen und bleibt in den Ländern, wo es diese unsägliche Kirchensteuer nicht gibt, weiterhin katholisch oder evangelisch.
Johan
Was auf dem Site von dem Steuerberater fehlt, ist das Wort Praktizieren. Wenn ich z.B. in Portugal katholisch getauft bin und ich möchte in D kirchlich heiraten, eine Beerdigung mit Messe haben, Sonntags im Winter in einer beheizten Kirche sitzen etc. etc. dann muss ich Kirchensteuer bezahlen.
Wenn ich mein katholischer Glaube nicht praktizieren möchte, zahle ich auch keine Kirchensteuer.
Es gibt 2 gerichtliche Entscheidungen. Die Letztere aus 2012 vom Verwaltungsgericht Leipzig, die besagt, dass jemand der keine Kirchensteuer zahlt auch nicht mehr zu dieser Glaubensgemeinschaft gehört und somit keine Rechte auf irgendwelche Goodies aus der Kath. Kirche hat. Da Bonnies Freund sich nicht mehr als Teil der katholischen Glaubensgemeinschaft fühlt muss er bei seiner Anmeldung unter Religion 'keine' angeben.
Die kath. Taufe darf hier gar keine Rolle spielen, denn diese wird in den meisten Fällen ohne Willenserklärung des Getauften durchgeführt.
Auch jemand der in Deutschland aus der katholischen bzw. evangelischen Kirche austritt, kann seine katholische bzw. evangelische Taufe nicht mehr rückgängig machen und bleibt in den Ländern, wo es diese unsägliche Kirchensteuer nicht gibt, weiterhin katholisch oder evangelisch.
Johan