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Frage Aufenthaltsgenehmigung/Visum für Non-EU spouse?

nexfoto

Amigo
Teilnehmer
Hallo,

ich (dt. Staatsbürger) moechte mit meiner Frau (Nicht-EU) nach Portugal auswandern.
Sie kann sich für 90 Tage visafrei in der EU aufhalten. Da wir aber langfristig bleiben wollen, muss sie vor Ankunft ein Visum beantragen? Oder was muss sie nach Ankunft beantragen?

Die zuständige Botschaft hat mich gebeten, mich diesbzgl. vor der Reise nach PT an "SEF" zu wenden.
SEF hat mir am selben Tag noch per Mail geantwortet und mich nur auf die Webseite verwiesen.
Leider bekomme ich beim Betrachten der englischen Seite unter den relevanten Links nur Fehlermeldungen...

Vielleicht hat hier jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht und kann helfen.
Oder sollte ich mal die portugiesische Botschaft in DE fragen?

Danke!
 
Hi,
Wenn ihr verheiratet seid, braucht es kein Visum
Viel Erfolg
So, nun kann ich etwas ausführlicher antworten... bin wieder im Büro ;)

"Ehegatte von Unionsbürgern haben das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU, wenn sie den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen"
Fragen und Antworten zum Thema Freizügigkeit


Ansonsten gilt, was für andere EU-Bürger auch gilt... in dem Land wo man sich niederlassen möchte braucht es eine Aufenthaltserlaubnis, für EU- oder Nicht-EU-Bürger ist es dann gleich.
Ist aber auch nur eine Formalität, da man ja als EU-Bürger das Recht hat sich frei in der EU zu bewegen und auch zu wohnen.

So verstehe ich das... aber -> Ich bin kein Rechtsberater oder Anwalt ;)

Hier im Forum sind aber auch einige mit ähnlichen Familienverhältnissen, die werden sich wahrscheinlich auch bald melden.

.
 
Hi, danke für deine Antwort.

Ja, dass das grundsätzlich moeglich ist, das hatte ich vor einigen Monaten hier schon erfragt. :)

Mir geht es eher darum, ob meine Frau vor/nach Ankunft irgendwas Besonderes beachten muss. Vielleicht hat ja jemand schon Erfahrungen gemacht, ich werde aber auch nochmal bei der Ausländerbehoerde schauen (engl. Seite funktioniert wieder).
 
Hallo @nexfoto,

soweit ich weiß, vor der Einreise nicht. Dann aber schon und zwar innerhalb kurzer Fristen. Habe da was von 14 Tagen im verschwommenen Gedächtnis. An Details erinnere ich mich nicht mehr. Wir waren übrigens zu langsam und mussten eine Multa (Strafe) zahlen.

Wenn Dir das Theater mit der SEF zu viel ist, dann kannst Du auch einen Anwalt beauftragen. Der kann Dir zwar die Rennerei auf Ämter nicht abnehmen, sagt Dir aber ausführlich, was wann zu tun ist und begleitet Euch auf den Termin bei der SEF, der am Ende des Tunnels wartet. Ich habe vor zwei Jahren 400,00 Euronen gelöhnt. Mir war es das wert. Mit dem Anwalt, einem Brasilianer, war ich sehr zufrieden und wir treffen uns heute noch ab und an privat.

Viel Erfolg
 
@Dom Estêvão
Danke für deine Antwort. Falls du mit einem Nicht-EU-Partner/in im Ausland geheiratet hast, weißt du noch, ob deine ausländische Heiratsurkunde (legalisiert durch die dortige Botschaft) ausgereicht hat oder musstest du deine Auslandsehe in Deutschland nachbeurkunden lassen / dir deutsche Eheurkunden ausstellen lassen?

Den Rest habe ich mir soweit zusammensuchen koennen. Ausländischer Partner kann visafrei (Schengen) einreisen und vor Ort die Familienzusammenführung beantragen, wie du bereits sagtest.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,
also ich kann aus persönlicher Erfahrung berichten und wir haben die Aufenthaltsgenehmigung bekommen. Was besonders zu beachten gibt es eigentlich nicht. Was genau möchtest du denn wissen?

Liebe Grüße
Für dich ist es auf alle Fälle einfacher wie für Sie Sie muss die Aufenthaltsgenehmigung bei der SEF beantragen, bei dir ist es recht einfach und es reicht ein Behördengang bei der Gemeinde
 
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