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Aufenthaltsgenehmigung- ausreisen und wieder einreisen

G

Gelöschtes Mitglied 4794

Gast
Gast
Hallo liebes Forum :)

Ich bin 16 Jahre alt und lebe für 10 Monate in Portugal als Ausrauschschülerin.

Das heißt: ich lebe in einer portugiesischen Familie, besuche eine öffentliche Schule und bin eine "Portugiesin auf Zeit".

Da ich deutsche Sattsbürgerin bin, habe ich von den portugiesischen Behörden vor Ablauf der 3-monatigen Aufenthaltsfrist eine zeitlich begrenzte Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt bekommen.
Diese läuft genau dann ab, wenn ich von meiner Organisation aus wieder in den Flieger nach Deutschland steigen soll (geplant im Juni).

Nun macht meine Schule in den Osterferien eine Kursfahrt nach Andorra und ich wurde gefragt ob ich mit möchte.

Nun stellt sich mir erstmal die Frage, ob das Probleme mit meiner Aufenthaltsgenehmigung gibt.

Kann ich ohne Probleme aus- und wieder einreisen?

Danke schonmal im Vorraus!

lg
Lýsa
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Aufenthaltsgenehmigung- ausreisen und wieder einreisen

Hallo Lýsa,

herzlich Willkommen im Forum.

Ich hoffe ich habe deine Frage jetzt richtig verstanden.
Du hast eine Aufenthaltsgenehmigung bis Juni und möchtest im März/April einen Ausflug nach Andorra machen.
Das dürfte keine Probleme machen, denn es ist doch alles innerhalb deiner Aufenthaltsgenehmigung. Man darf in der Zeit ja durchaus Reisen machen.

Gruß Heike
 
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