• Gäste können im PortugalForum zunächst keine Beiträge verfassen und auch nicht auf Beiträge antworten. Das klappt nur, wenn man registriert ist. Das ist ganz leicht, geht schnell und tut nicht weh: Registrieren. Und dann verschwindet auch dieser Hinweis ...

Arbeitgeber im Ausland

SarahMiller

Amigo
Teilnehmer
Hallo allerseits,

Konnte ueber die Suchfunktion 'mein' Szenario nicht finden... Folgendes:

Ich werde demnaechst nach Portugal umziehen, aber weiterhin bei meinem Arbeitgeber in UK arbeiten. Wie laeuft das dann mit der Registrierung und dem Erhalt der fuer alles so wichtigen Registrierungsnummer? Was genau musstet Ihr vorlegen?

Ich werde naechste Woche mit meinem Arbeitgeber genaueres besprechen, aber andere im Ausland lebende Kollegen bekommen ihr Bruttogehalt ausbezahlt und zahlen dann in die jeweiligen Laendersysteme (Renten- und Krankenversicherung usw) eben auch den Arbeitgeberanteil ein. Ist dies auch in Portugal moeglich?

Freue mich ueber Erfahrungsberichte, Links, Infoseiten :)

GLG

die Sarah
 
Hallo Sarah,

wie ich dich verstehe, bleibst du weiterhin Arb.nehmerin. Du meldest dich in P. also nicht als Selbstaendige an und stellst Rechnungen an deine Firma aus, oder?

So viel ich weiss, muss in dem Fall deine Firma f. dich den Arb.geberanteil und auch deinen Anteil an die Seg. Social abfuehren. Das geht aber nur, wenn das deine Firma durch einen port. Vertreter macht. Du selbst kannst keinen der Anteile selbst einzahlen, ausser du bist selbstaendig.

Normalerweise muesste dein Arb.geber Sozialvers. in England zahlen, wenn dein Arb.geber dort seinen Sitz hat.
Auch muesste er fuer dich Steuern in England abfuehren wegen des Sitzes des Arb.gebers.
Am Ende des Jahres muesstest du auch in P. eine Steuererklaerung abgeben, weil du dein Welteinkommen hier versteuern musst als Residentin und da darf dann die an England bezahlte Steuer abgezogen werden.

Bitte klaere das, was ich dir gesagt habe, unbedingt nochmal mit einem Fachmann ab!!! Wichtig ist, dass er Steuer- und Soz.Vers.-Situation getrennt analysiert. Es scheint wirklich eine besondere Konstellation zu sein bei dir!

Gruss, Manuela
 
Danke Dir Manuela!

Mein Arbeitgeber laesst sich auch schon beraten. Wenn Du 'port Vertreter' sagst, ist das eine Niederlassung meiner Firma dort (haben wir nicht) oder wie muss ich mir das vorstellen?

Koennte ich mich denn selbstaendig melden, wenn ich de facto nur einen Arbeitgeber habe? Ich erinnere mich dunkel an die 'Scheinselbstaendigkeitsdebatte' in DE vor 10 Jahren....

LG

Sarah
 
Hallo Sarah,

so viel ich weiss, kann dein Arb.geber ein Steuerbuero, vielleicht auch eine Kanzlei einsetzen, das/die dann die Seg. Social abfuehrt. Die Steuer ist allerdings eine andere Sache und muss separat geklaert werden.

Im Grunde gibt es hier auch die Scheinselbstaendigkeit. Der wird aber nicht nachgegangen, weil viele Leute wegen der wirtschaftlichen Lage des Landes nur einen Auftraggeber haben. Das kommt sehr oft vor!

Waere nett, wenn du hier berichtest, wie dein Fall geloest wurde! Denn es gibt immer mehr Leute, deren Wohnsitzland woanders ist als der Sitz des Arb.gebers.

Gruss, Manuela
 
Zurück
Oben