• Gäste können im PortugalForum zunächst keine Beiträge verfassen und auch nicht auf Beiträge antworten. Das klappt nur, wenn man registriert ist. Das ist ganz leicht, geht schnell und tut nicht weh: Registrieren. Und dann verschwindet auch dieser Hinweis ...

Staatsangehörigkeit nach dem Abstammungsrecht

Gabbo1508

Amigo
Teilnehmer
Hallo, kann mir jemand Informationen darüber geben, wie der Ablauf ist, wenn ich die Staatsangehörigkeit nach dem Abstammungsrecht beantragen möchte?
Ich wurde in Deutschland geboren, lebe dort auch immernoch und habe einen portugiesischen Vater.
Ist es ratsam hier einen Anwalt zu beauftragen oder ist dies auf eigene Faust möglich, z.B. über das Konsulat?
Vielleicht hat hier ja jemand Erfahrung damit.
Vielen Dank im Voraus.
 
Vielleicht hat hier ja jemand Erfahrung damit
hi und gleich vorweg, ich habe keine erfahrung mit diesem thema.
ich ahne aber viel buerokratie d.h. lauferei, u.u. lange anstehen/warten etc. und deswegen solltest du vllt. besser einen passenden anwalt mit deinem vorhaben beauftragen.
just my 5 cents opinion
 
...
ich ahne aber viel buerokratie d.h. lauferei, u.u. lange anstehen/warten ...

Das war auch mein erster Gedanke, aber es ist anscheinend so, dass du @Gabbo1508 die portugiesische Staatsbürgerschaft bereits besitzt, ohne es zu wissen. ;)
Die Deutsche Botschaft Lissabon schreibt dazu folgendes:
"Sollte ein Elternteil eine andere Staatsangehörigkeit haben, hat Ihr Kind unter Umständen diese Staatsangehörigkeit auch durch Geburt erworben. Zum Beispiel erwerben Kinder eines portugiesischen Elternteils automatisch durch Geburt die portugiesische Staatsangehörigkeit."
hier:

Wenn es dann aber um das Ausstellen von Dokumenten wie einem Pass z.B. geht, kann die Lauferei natürlich los gehen.
 
die portugiesische Staatsbürgerschaft bereits besitzt
oke, dann vllt noch diese einzelheiten zum thema 'portugiesische staatsangehoerigkeit' und wie mann/frau dazu kommen kann:
  1. Abstammung (Jus sanguinis):
    • Wenn mindestens ein Elternteil portugiesischer Staatsbürger ist, können Sie die Staatsangehörigkeit durch Abstammung erwerben.
  2. Heirat (Ehegatten):
    • Ausländische Staatsbürger, die mit einem portugiesischen Staatsbürger verheiratet sind und mindestens drei Jahre lang zusammenleben, können unter bestimmten Bedingungen die Staatsangehörigkeit beantragen.
  3. Einbürgerung:
    • Personen, die seit einer bestimmten Zeit legal und kontinuierlich in Portugal leben, können die portugiesische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung beantragen. Die genauen Anforderungen können je nach individueller Situation variieren, aber im Allgemeinen müssen Bewerber:
      • Einen legalen Aufenthalt in Portugal nachweisen.
      • Integration in die portugiesische Gesellschaft und Kultur nachweisen, z. B. durch Kenntnisse der portugiesischen Sprache und Geschichte.
      • Einen festen Wohnsitz in Portugal haben.
      • Keine Strafregistereinträge haben.
      • Finanziell selbstständig sein und über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um sich und ihre Familie zu unterstützen.
 
Wenn die Antragsprozedur bei den Behörden in Portugal nicht vorangeht, dann kann unter Umständen ein Anwalt, der auf Einbürgerungsfragen spezialisiert ist, helfen den Prozess zu beschleunigen. So passiert, bei einer brasilianischen Freundin von mir. Sie hatte den Antrag 2019 gestellt und dieser lag die letzten 4 Jahre zur Bearbeitung bei den Behörden in Vila Real. Im März wurde ein Anwalt hinzugezogen, im April kam der Bescheid.
 
Zurück
Oben