• Gäste können im PortugalForum zunächst keine Beiträge verfassen und auch nicht auf Beiträge antworten. Das klappt nur, wenn man registriert ist. Das ist ganz leicht, geht schnell und tut nicht weh: Registrieren. Und dann verschwindet auch dieser Hinweis ...

Seit 21 Jahren mit Portugiesen verheiratet, möchte mich scheiden lassen

Abelinha

Amigo
Teilnehmer
Hallo liebe Leute,
bin seit 21 Jahren mit einem Portugiesen(er lebt in P) verheiratet und ich (lebe in D) moechte mich scheiden lassen. Weiss aber nicht wo meine erste Anlaufstelle sein soll. Wir sind aber schon seit Oktober 2000 getrennt lebend.

Ich hab 11 Jahre in P gelebt und bin seit 2,5 Jahren wieder in D. Aber ich moechte wieder im naechsten Jahr zurueck nach P und mir dort ein Haus kaufen, jedoch brauch ich dazu die Unterschrift meines Ehemannes, die ich aber nicht bekommen werde. Darum moechte ich die Scheidung.

Meine Frage: Soll ich in D zu einem Anwalt und die Scheidung einreichen? oder lieber noch ein Jahr warten und in P mich scheiden lassen?
Was ist wohl der bessere Weg( finanziell und zeitlicher Aufwand)???

Wuerde mich ueber Tipps und Anregungen freuen.

Danke

Anja
 
AW: Scheidung

Hallo Anja,
wenn du das Trennungsjahr nachweisen kannst bist du in D. in 3 Monaten geschieden.
In meinem Fall hätten die Kosten ca. 300 € betragen. Wenn es aber mit Hilfe von Rechtsanwälten zum Streit kommt, kannst du noch ein paar Nullen dran machen.

Aber !!!!! Ganz so einfach ist es nun auch nicht. Denn bevor du in D. geschieden wirst muss der Versorgungsausgleich (z.B. Rente) geregelt sein.Und das könnte in deinem Fall Schwierikeiten bereiten bzw. einige Zeit kosten.

Gruss
Nassauer
 
Solange hier nicht die wahren Kenner/-innen der Materie zu Worte kommen, mögen Dir die Informationen des RA Rathenau eine erste Information sein ...

Die streitige Scheidung bei angeblicher Verletzung ehelicher Pflichten durch einen Ehepartner wurde abgeschafft. Eine Scheidung ist nun bereits möglich, wenn zwar ein Ehepartner ihr nicht zustimmt, aber eine faktischen Ein-Jahres-Trennung vorliegt. ...



Scheidungsrecht (Casamento, Divorcio)
Fragen zum Güterrecht in Deutsch-Portugiesischen Fällen (Regimes de Bens)
Eheverträge (Convenções antenupciais)
Kindschaftsrecht (Filiação)
Feststellung und Anfechtung der Vaterschaft (Paternidade)
Scheidung (Divorcio)







Zu Details bin überfragt. Vielleicht meldet sich der Herr RA Dr. Rathenau - wie mehrfach angekündigt - auch noch selber hierzu ... :))
 
AW: Scheidung

Wow, vielen Dank fuer die schnellen Antworten, das freut mich sehr.

Hier in D haben wir Guetertrennung ohne Rentenausgleich auf Gegenseitigkeit per Notar gemacht, und die 10 Jahre Trennung kann ich locker nachweisen. Wir haben die Guetertrennung allerdings in P NICHT registrieren lassen, deshalb mein Problem.

Und nun wuehle ich mich mal durch die Infos durch.

Vielen Dank und LG

Anja
 
AW: Scheidung

Aber !!!!! Ganz so einfach ist es nun auch nicht. Denn bevor du in D. geschieden wirst muss der Versorgungsausgleich (z.B. Rente) geregelt sein.Und das könnte in deinem Fall Schwierikeiten bereiten bzw. einige Zeit kosten.

Gruss
Nassauer

Das kann aber auch abgetrennt werden, dann geht es schneller!
 
Zurück
Oben