@Staros Die Banken haben gerne, dass man ihnen diese Info gibt. Sie stellen es da als Verpflichtung, ist es aber nicht. Da Neukunden keine Lust auf eine Diskussion haben, liefern sie diese Daten.
Gerade ein neues Konto in Portugal eröffnet (da das erste voll war
) Beruf etc. waren kein Thema.
Man darf auch nicht die unterschiedliche Auslegung von Bedingungen vergessen. Allgemein üblich in Portugal.
Johan
@Sir Iocra
Hallo Johan, ich dachte mir schon:
... Bis jetzt ist mein Hauptwohsitz noch in DE. Das wird sich erst Ende 2025 ändern...
Da ist halt der entscheidende Unterschied. Dadurch, dass du deinen Lebensmittelpunkt, deinen Hauptwohnsitz und deine Steueradresse in Portugal hast, ist es für dich auch nach den neuen Bestimmungen (CRS) unproblematisch ein Konto in Portugal zu eröffnen. Letztendlich trägst du in dem entsprechenden Formular deine portugiesische Adresse und deine NIF ein und das reicht dann, um die Bestimmungen zu erfüllen,
In dem Augenblick wo dein Hauptwohnsitz und deine steuerliche Ansässigkeit in einem anderem Land ist, als das Konto, das du eröffnen möchtest, sieht es halt anders aus.
U.a. ist die Bank dann verpflichtet Auskunft zu holen, woher du dein Geld beziehst. Weiterhin ist die Bank verpflichtet, anhand von den entsprechenden Unterlagen die Plausibilität zu überprüfen. Dabei ist es unabhängig davon, ob du selbstständig, angestellt, Rentner oder arbeitslos bist. Du muss halt entsprechende Nachweise erbringen. Die eine Bank gibt sich mit den Orginalbelegen in Landessprache zufrieden, die andere möchte die portugiesische Übersetzung und wieder eine andere die beglaubigte Übersetzung.
Da liegt wohl noch der Spielraum der Banken.
Ich hatte es hier beschrieben:
Banken und der Common Reporting Standard (CRS)
Oder hier direkt in den Bestimmungen nachzulesen:
Sie müssen registriert sein, um bestimmte Links zu sehen
Hier noch einmal die Zitate daraus:
Ein deutsches Finanzkonto ist dabei meldepflichtig, wenn der Kontoinhaber in einem anderen CRS-Teilnehmerstaat steuerlich ansässig ist. Um feststellen zu können, ob ein Finanzkonto der Meldepflicht nach CRS unterliegt, müssen die Finanzinstitute bestimmte Verfahren zur Ermittlung der steuerlichen Ansässigkeit durchlaufen. Hierunter fällt auch die Einholung einer Selbstauskunft.
Wer ein neues Konto eröffnet ist verpflichtet, die Selbstauskunft sowie angefragte Unterlagen zur Bestätigung der Plausibilität richtig und vollständig mitzuteilen oder herauszugeben. Grundsätzlich müssen diese bei Kontoeröffnung vorliegen. In bestimmten Ausnahmefällen ist dies jedoch auch unverzüglich nach der Kontoeröffnung möglich.
LG und allen noch einen guten Sonntagabend
Chap