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Portugiesisches Erbrecht

Manuel

Amigo
Teilnehmer
Hallo alle miteinander,

ich weiß nicht, ob ich hier wirklich an der richtigen Adresse bin, aber ich schildere einfach mal meinen Fall und hoffe auf hilfreiche Antworten. Vielleicht kennt sich ja tatsächlich jemand mit dem portugiesischen Erbrecht aus oder hatte (auch wenn das nicht schön ist) bereits einen vergleichbaren Fall.

Meine Großeltern und meine Mutter (Einzelkind) sind in Portugal aufgewachsen und vor ca. 40 Jahren als Gastarbeiter nach Deutschland gekommen. Vor ca. 10 Jahren sind meine Großeltern wieder nach Portugal gezogen. Meine Mutter blieb gemeinsam mit meinem Vater und mir in Deutschland.
Vor ca. 1 Jahr ist meine Mutter gestorben.
Dies wirft nun einige Fragen für mich und meinen Vater auf.
Mein Vater hat von Geburt an die Deutsche Staatsbürgerschaft (er stammt aus einer deutschen Familie). Ich habe die doppelte Staatsbürgerschaft.
Wie sieht das dann alles irgendwann aus erbrechtlicher Sicht aus wenn meine Großeltern sterben (nicht, dass ich mir das wünsche oder so... Aber für den Fall wollen wir vorbereitet sein, da beide gesundheitlich nicht mehr zu 100% auf dem Damm sind) ? Prinzipiell sollte ja mein Vater erbberechtigt sein. Ist dies mit einer Deutschen Staatsbürgerschaft und einem Wohnsitz in Deutschland überhaupt möglich, da meine Großeltern ja Portugiesen sind und auch in Portugal leben ? Oder muss ich dieses Erbe in Empfang nehmen, da ich ja auch die portugiesische Staatsbürgerschaft habe (aber mit Wohnsitz in Deutschland) ?
Welches Erbrecht greift dann hier ? Das Deutsche oder das Portugiesische ?

Dazu kommt dann auch noch eine weitere Frage.
Mein Großvater hat sich in Portugal ein großes Haus gebaut. Dieses Haus steht auf dem Grundstück einer Erbengemeinschaft vom Tode seines Vaters. Hier streiten sich mein Großvater und seine Brüder seit 24 Jahren um die Aufteilung des Grundstückes und laut letzter Aussage steht das Haus meines Großvaters zu einem Teil auf Gelände, welches ihm nicht zusteht. Da ich dieses Haus von Deutschland aus nicht verwalten kann und auch keine vertrauten Personen in der Umgebung habe würde ich dieses Haus notgedrungen verkaufen. Aber geht dies so ohne Weiteres ohne eine Klärung des vorherigen Disputs ? Würde ich mich selbst strafbar machen, wenn ich dieses Haus verkaufen würde ?

Auch mit einem Appartement in der Stadt gibt es noch Probleme. Dieses Appartement gehört meinem Großvater. Er hat es an eine Familie vermietet. Mittlerweile wohnt noch eine befreundete Familie mit in der Wohnung (mein Großvater wurde im Vorfeld nicht um Erlaubnis gefragt) und auch die Mietzahlungen sind nur sporadisch. Welche Möglichkeiten habe ich hier von Deutschland aus ? Da ich meinem Großvater bei dieser Sache gerne helfen würde wäre es interessant zu wissen, was ich hier tun kann, welche Behörden hier zuständig sind und ob ich das alles von Deutschland aus abwickeln kann ohne der Eigentümer zu sein. Mein Großvater ist hierzu leider nicht in der Lage...

Die nächste Frage dreht sich um die finanziellen Mittel.
Da weder mein Vater noch ich als Kontobevollmächtigte eingetragen sind und auch nicht wissen, auf welchen Kreditinstituten mein Großvater Konten hat wären wir im Falle des Falles ganz schön aufgeschmissen. Wir wissen, dass mein Großvater bei mehreren Banken Konten hat. Genaueres allerdings nicht. Er ist in dieser Hinsicht etwas "Eigen" (eigentlich ist er in jeder Hinsicht "Eigen"... Sonst würde ich nun hier keinen Text schreiben...).
Wie läuft das dann alles ab im Erbfall ? Wird in so einem Fall vom Notar (oder wer so etwas macht) Recherche betrieben und auch die Vollmachten erwirkt oder haben wir dann schlicht und ergreifend Pech ?

Auch bezüglich des PKW fällt mir noch eine Frage ein.
Kann ich den PKW meines Großvaters einfach ohne größeren Aufwand nach Deutschland mitnehmen und hier verkaufen oder selbst nutzen ? Was wäre, wenn ich die Papiere des Wagens nicht finden würde ? Wäre er dann wertlos ?

So das waren vorerst mal alle Fragen, die mir einfallen.
Sollte ich hier wirklich nicht an der richtigen Adresse sein sagt mir das bitte. Dann versuche ich Kontakt mit einem Juristen herzustellen.
Ich war nur der Meinung, dass hier vielleicht jemand Ahnung von solchen Fällen hat, da es hier ja mehrere Leute wie mich gibt mit portugiesischen Angehörigen in Portugal während man selbst in Deutschland lebt...

Vielen Dank und Beste Grüße
Manuel
 
AW: Portugiesisches Erbrecht

Hallo Manuel,

sicher werden die Erben auch dann erben, wenn sie nicht portugiesische Staatsbürger sind. Für alle weiteren Rechtsfragen ist es glaube ich ziemlich wichtig, dass ihr Euch einen portugiesischen Anwalt nehmt. Ansonsten hoffe ich, dass noch weitere Auskünfte kommen.

Kai
 
AW: Portugiesisches Erbrecht

Hallo kailew,

vielen Dank für diese Information :)
Per PN habe ich bereits eine Kontaktadresse bekommen. Vielleicht habe ich da Glück :)
Das portugiesische Konsulat in Stuttgart habe ich auch schon kontaktiert. Allerdings nicht wirklich viel erreicht :( Sie können mir nicht einmal Dokumente übersetzen :(
 
AW: Portugiesisches Erbrecht

Hallo Manuel,

auf dieser Seite findest du schon mal einige Informationen.

Prinzipiell sollte ja mein Vater erbberechtigt sein. Ist dies mit einer Deutschen Staatsbürgerschaft und einem Wohnsitz in Deutschland überhaupt möglich, da meine Großeltern ja Portugiesen sind und auch in Portugal leben ?

Wie Kai schon geschrieben hat, hat das Erben nichts mit der Staatsbürgerschaft zu tun.
So wie du geschrieben hast, dürfte dein Vater nicht erbberechtigt sein. Es sind nur seine Schwiegereltern. müsstest du und deine Großmuter erbberechtigt sein, wenn dein Großvater verstirbt.
Der Anteil eines vorverstorbenen Kindes fällt seinen Abkömmlingen (Erbfolge nach Stämmen) zu (Eintritt der Erben des Vorverstorbenen in dessen Rechte).
 
AW: Portugiesisches Erbrecht

Hallo Manuel,

auf dieser Seite findest du schon mal einige Informationen.



Wie Kai schon geschrieben hat, hat das Erben nichts mit der Staatsbürgerschaft zu tun.
So wie du geschrieben hast, dürfte dein Vater nicht erbberechtigt sein. Es sind nur seine Schwiegereltern. müsstest du und deine Großmuter erbberechtigt sein, wenn dein Großvater verstirbt.

Danke für die Links und die Informationen. Ich lese mich da gleich mal durch :)
 
AW: Portugiesisches Erbrecht

Erstaunlich für mich ist gerade, über wieviele "ungelegte Eier" du dir Gedanken machst.

Beide leben doch noch, könnten Häuser und Auto noch vor ihrem Tod veräussern etc.

Ich fühle mich gerade angeekelt, weil du dir Dinge sichern willst, die dir noch in keinster Weise zustehen.
Du möchtest "Sachen" regeln, die noch gar nicht zur Vererbung anstehen.

Sicher fühlst du dich nun von meinen Worten angegriffen, zurecht, denn ich kann nicht verstehen, wie man über solche Dinge nachdenken kann, wenn die Betroffenen noch leben.

Du hast scheinbar dein Gedankenspiel schon bis in letzte Detail geplant (was ist, wenn die Wagenpapiere nicht auffindbar sind etc. ...).
Ich kann das nicht nachvollziehen, denn noch leben die Personen, noch könnten sie alles zu Lebzeiten veräussern.
Sich über ein Erbe Gedanken zu machen, dass nichtmal zur Verfügung steht, weil die Betroffenen noch leben...na ja, dafür habe ich kein Verständniss.

Sorry für das OT.

Sivi
 
AW: Portugiesisches Erbrecht

Eigentlich muss ich Sivi recht geben, wenn man sich nur als "Erber" Gedanken macht. Vielleicht haben die Großeltern ja auch schon ein Testament oder spenden alles.......

Sich über ein Erbe Gedanken zu machen, dass nichtmal zur Verfügung steht, weil die Betroffenen noch leben...na ja, dafür habe ich kein Verständniss.
Ich schon, aber die Gedanken sollte man sich mit allen Betroffenen machen, mit Vererber und Erben.
Man sollte sich eigentlich schon zu Lebzeiten damit beschäftigen wie das Erbe zu verteilen ist. In unserer Familie (die Generation vor und nach mir) haben wir so etwas schon vorher mit den Beteiligten geregelt. Das erspart viel Ärger.
 
AW: Portugiesisches Erbrecht

Ich schon, aber die Gedanken sollte man sich mit allen Betroffenen machen, mit Vererber und Erben.
Man sollte sich eigentlich schon zu Lebzeiten damit beschäftigen wie das Erbe zu verteilen ist. In unserer Familie (die Generation vor und nach mir) haben wir so etwas schon vorher mit den Beteiligten geregelt. Das erspart viel Ärger.

ja, da muss ich Heike Recht geben! Zumal die Erblasser manchmal nicht richtig überblicken können, was die Folgen einer bestimmten Erbaufteilung sein können usw.

Ich denke aber grundsätzlich, dass man mit Urteilen vorsichtig sein sollte. Wir kennen die Familiensituation nicht, und hier kann auch kein Ort dafür sein, darüber moralisch zu befinden. Es mag gute Gründe geben, dass jetzt dieses Thema in dieser Familie so aufkommt. Ich rate dazu, daraus keine moralischen Einschätzungen der Personen zu machen.

Kai
 
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