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Neue Regeln Alojamento Local

Pearls of Portugal

Amigo
Teilnehmer
Wir von Pearls of Portugal wurden in letzter Zeit recht oft auf die Gesetzesänderungen im Bezug auf Alojamento Local (AL) bzw. die private Vermietung von Wohnraum in Portugal angesprochen. Gerne dazu eine kurze Zusammenfassung von meiner Seite.

Grundsätzlich ändert sich an dem Thema nichts Fundamentales. In Portugal hat sich der Wohnmarkt in den letzten Jahren sehr stark in Richtung Anmietung anstatt Kauf entwickelt. Die daraus resultierende Knappheit an Mietwohnungen hat viele Ursachen. Gleichzeitig stieg aber auch die Vermietung von Privatwohnungen vor allem in den Städten Porto und Lissabon stark an. Daraus hat sich eine Polemik entwickelt, die mit der Gesetzesänderung aufgegriffen werden soll.

Die Gesetzesänderungen zielen im Wesentlichen darauf ab, Gemeinden und Eigentümergemeinschaften mehr Handlungsspielraum für die Regulierung von Alojamento Local zu geben. So dürfen Gemeinden zukünftig Quoten für den Anteil der touristischen Vermietung festlegen. Wenn wird dies meiner Meinung nach ein Thema in Lissabon sein. Wer dort eine AL-Vermietung plant, sollt sich daher zügig um eine Lizenz kümmern.

Eigentümergemeinschaften können zukünftig bei existierenden Vermietungen durch einen einfachen und begründeten Mehrheitsentscheid einen Antrag bei der Gemeinde stellen, dass diese die entsprechende AL-Vermietung untersagt. Die letzte Entscheidung liegt bei der Gemeinde. Da auch entschieden wurde, dass der Beitrag von AL-Wohneinheiten zu den Gemeinschaftskosten um 30% erhöht werden darf und der Antrag mit triftigen Gründen gestellt werden muss, wird sich meiner Meinung nach hier nicht viel verändern. Wer sicher gehen will, informiert sich vor dem Kauf über den Anteil der AL-Vermietungen im Wohnhaus bzw. kauft eine eigenständige Immobilie.

Der ein oder andere Käufer spielt mit dem Gedanken, ein großes Haus mit vielen Zimmern zu kaufen und diese dann einzeln im Rahmen von AL zu vermieten. Hier hat der Gesetzesgeber ein Limit von 3 Zimmern pro Wohneinheit gesetzt. Zudem dürfen Privatpersonen nicht mehr als 7 AL-Lizenzen haben. Dies wird in der Regel die nicht viele betreffen. Daneben wurden noch kleine Punkte zur operativen Umsetzung wie die Art der Versicherungen etc. verabschiedet. Wer Fragen dazu hat, kann mich gerne ansprechen.

Frederik Pohl - Pearls of Portugal
 
Liebe Vermieter von Ferienwohnungen,

nach den Gesetzesänderungen bezüglich AL ist vorgeschrieben, dass es in jeder Ferienwohnung ein Informationsbüchlein über die Wohnung in mind. 4 Sprachen geben muss. Auch ich muss dies für meine Ferienwohnung realisieren - in Deutsch hatte ich das ohnehin schon erstellt - die Übersetzung ins Englische, Niederländische und Portugiesische ist aber schwierig bzw. wird dann recht teuer werden.

a) Wer will denn das bitte wann kontrollieren? Ich habe meine AL-Lizenz im März 2018 bekommen - bisher hat noch nicht Mal die Vistoria stattgefunden!!
b) Gibt es dazu vielleicht mittlerweile vorgefertigt Texte? Wenn ja - wo?
c) Ich habe zwei mir sehr ungewogene Nachbarn (2 von 4 Parteien im Haus), die mit allen Mitteln versuchen zu verhindern, dass ich vermiete - können die mir Schwierigkeiten machen, falls das Buch nicht wie vorgeschrieben vorhanden ist?
d) Auch eine Haftpflichtversicherung für Schäden am Allgemeineigentum ist nun Vorschrift - Ideen Tips, Empfehlungen bezüglich dieser Versicherung, die ich ja jetzt auch noch abschließen muss?

Mit vielem lieben Dank für Antworten - Angela
 
Hier gibt's eine Firma, die Übersetzungen macht:

Vielleicht einfach mal kontaktieren, was das kosten soll.
 
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