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Frage Mit Grundsicherung nach Portugal?

Christa-Berlin

Amigo
Teilnehmer
hallo,

hat hier jemand Erfahrungen wie es aussieht, wenn man als Grundsicherungs-Empfänger aus Deutschland nach Portugal ziehen will?

Wird die Rente weiter gezahlt?

danke erstmal für kurze Info...
die Christa aus Berlin
 
Hallo Christa,
bei Zahlung der ins Ausland sieht es wohl nicht gut aus,

Wer die Bedürftigkeit in den letzten zehn Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, kann keine Grundsicherung erhalten. Das gilt zum Beispiel für Personen, die ihr Vermögen verschenkt oder leichtfertig verloren haben, ohne für das Alter vorzusorgen. Auch wer im Ausland wohnt oder in Deutschland Leistungen für Asylbewerber beantragt hat, erhält keine Grundsicherung.

bei der stehen die Chancen besser.

In Ausnahmefällen wird Ihre Rente nur eingeschränkt oder gar nicht ins Ausland überwiesen. Deshalb sprechen Sie bitte spätestens 3 Monate vor Ihrem geplanten Umzug mit Ihrem Versicherungsträger.
Für die Überweisung Ihrer Rente benötigen wir Ihre internationale Bankleitzahl (Bank Identifier -Code, kurz BIC) und Ihre internationale Kontonummer (International Bank Account Number, kurz IBAN). Beide Angaben erhalten Sie bei Ihrer Bank. Eventuelle Kursverluste oder Bankspesen können wir nicht übernehmen.
Gruß,
Guna
 
hallo, Guna

vielen Dank für die schnelle Rückmeldung - tja, ich stehe ja noch ganz am Anfang meiner Info-Sammlung.
Die Frage wegen der Grundsicherung ist wegen meiner Mutter, die - sollte ich mal in den nächsten 2 Jahren an die Algarve ziehen wollen - gern' mitkommen würde (sofern sie dann noch dazu in der Lage ist)
Ich selber bekomme normale Altersrente, aber auch nicht üppig und muss mich diesbzgl. auch erst schlau machen und bei der BfA oder geeigneten Stellen sachkundig machen....

Erstmal danke für alle Infos....:)
 
Grundsicherung ist eine soziale Leistung der Staedte oder Kreise in Deutschland nach SGB 12 und wird niemals bei einer Wohnunnsitz -Verlegung in das Ausland bezahlt .

... wer im Ausland wohnt ..., erhält keine Grundsicherung.

Hier


Das hat der Ralf aus Florida gemasselt ...

Sozialhilfe wird grundsätzlich nur noch an in Deutschland lebende Bedürftige gezahlt. Für bedürftige Deutsche im Ausland heißt das, dass sie Sozialhilfe nur dann erhalten, wenn sie nach Deutschland zurückkehren.



Sozialhilfe und - oder Grundsicherung sind das selbe . Nur anderes SGB .

Es gibt ganz seltener Exception . Aber die sind nicht fuer euch zu bestimmt .

Gibt das bei deiner Stadt in der Naehe keine Ratgeber Stellen von der Rentenamt . die gibt es doch sonst ueberall .
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
danke an alle erstmal - na klar gibt es sicherlich Ratgeber-Stellen hier in Berlin, aber bevor ich mich
bei den Behörden schlau mache, hole ich mir gern auch Erfahrungs-Werte von Menschen ein, die dieses
Thema schon mal hatten.... ;)

Ich beschäftige mich ja auch erst seit kurzem damit - und bin hier vor ein paar Tagen in's Forum
gegangen, um mich auszutauschen - aber das ein anderes Mal.....
 
Ich denke, die rechtliche Situation ist bei solchen Fragen bekannt. Wer dieses Forum findet, findet auch die Website der Rentenversicherung ;-)
Nur die Um- und Auswege sind halt nicht bekannt bzw. ob oder wie werden Verstöße kontrolliert, geduldet, geahndet.
 
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