• Gäste können im PortugalForum zunächst keine Beiträge verfassen und auch nicht auf Beiträge antworten. Das klappt nur, wenn man registriert ist. Das ist ganz leicht, geht schnell und tut nicht weh: Registrieren. Und dann verschwindet auch dieser Hinweis ...

Medikamentenkosten in Portugal: Abrechnung mit deutscher Krankenkasse

OrionVII

Amigo
Teilnehmer
Hallo zusammen,
bin im Besitz aller notwendigen Nummern, wie NIF, numero utente und NISS. Bin Rentner und wohne dauerhaft in Barao de Sao Joao/Lagos. Es hieß, als deutscher Staatsbürger bleibe ich in der deutschen gesetzlichen KK und wenn ich in Portugal einen Arzt konsultieren muss und/oder Medikamente benötige, rechnet der portugiesische Träger mit der deutschen KK ab. Mir bleiben nur etwaige kleine Beträge der Zuzahlung in der Apotheke. Ich stellte also die Frage bei der Barmer. Die schrieben mir zurück, dass ich das beiliegende Formular S1 beim portugiesischen Träger vorlegen müsse. Auf dem Formular findet sich meine aktuelle Adresse, die deutsche Versichertennummer und die Adresse des Hauptsitzes der Barmer.

Frage: Welcher Träger ist gemeint? Centro de saude? Sind meine Infos eigentlich alle korrekt?
 
Das Problem kenne ich umgekehrt.
Die richtige Behörde in Portugal ist Segurança Social. Die gibt es meist als Vertretung in Rathäusern.
 
... Arzt konsultieren muss und/oder Medikamente benötige, ...
Ich bin nicht bei der deutschen Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert, deshalb kann ich nur teilweise aus eigener Erfahrung berichten. Grundsätzlich steht einem deutschen GKV-Versicherten in Portugal die Behandlung zulasten der deutschen GKV zu, die auch ein portugiesisches Mitglied des SNS bekäme, also keine Privatarztbehandlung, sondern Behandlung beim Centro de Saude. Dort werden auch die ggf. benötigten Medikamente verordnet. Der Eigenanteil wird direkt in der Apotheke entrichtet. Ob das Centro de Saude mit der GKV in Deutschland eine Einzelabrechnung macht oder ob pauschale Erstattungen erfolgen, weiß ich nicht.
 
Dieses Dokument S1 stammt von einer Vereinbarung innerhalb der europäischen Gemeinschaft.
Es wird vom Versicherten beantragt und von der eigenen Versicherung ausgestellt.
Es stellt sicher, dass für eine EG-Bürger im Land seiner Wahl innerhalb der EG, die gleichen Rechte, wie für einen dort Versicherten erhält.
Das kann durch die Leistungsunterschiede der einzelnen Länder, die bestehen, auch zu einer Verschlechterung führen, z. B. bei Zahnarztkosten.
Pauschal, bin kein Fachmann, habe mich nur damit beschäftigt und zwar in umgekehrter Richtung, würde ich sagen, dass es insgesamt für einen deutschen Versicherten eine Verschlechterung bedeutete.
 
Falls einem bestimmte Versorgungen nicht genügen, muss dann eine private Zusatzversicherung her.
Ansonsten bleibt ja die Möglichkeit, planbare Behandlungen in Deutschland vornehmen zu lassen.
Ob das dann viel besser ist, muss jeder selbst entscheiden.
 
Zurück
Oben