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Loja do cidadão - Bürgeramt digital ... auch für Ausländer

ALISAN

Lusitano
Teilnehmer
Stammgast
Moin,
hier nochmals die INFO für alle, die sich um die verschiedensten bürokratischen Angelegenheiten kümmern (müssen).

Die Digitalisierung in Portugal schreitet voran, das Bürgeramt stellt mehr und mehr Dienste im Internet zur Verfügung, auch für Ausländer.

spezielle Themen für Ausländer, aber nicht nur

Kleiner Auszug:
  • Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
  • Beantragung Sie eine Benutzernummer des Nationalen Gesundheitsdienstes (SNS) und Sozialversicherungsnummer (NISS)
  • Beantragung einer Steuernummer (NIF, nur für Person, nicht für Unternehmen)
Einstieg für alle Themen: - PT und EN als Sprachen derzeit verfügbar

:cool:
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Aufenthaltsgenehmigung zumindest für EU Ausländer, die man in der Loja do Cidadão bekommt, ist in der Regel ja auch gar nicht verlängerbar, sofern man nicht den 5-Jahres-Zeitraum unterbrochen und sich dabei auch formal abgemeldet hat. Wenn das Zertifikat der Loja do Cidadão abgelaufen ist, kann man nur noch die Cartão de Residência über AIMA beantragen.

Dort wiederum ist die Verlängerung (nicht der Erstantrag) über die neuen Online-Portale seit diesem Sommer möglich.

Wobei man beachten sollte: Die Cartão ist eine reine Formalisierung, die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis hat man als EU Bürger nach 5 Jahren automatisch, auch ohne Karte. Und anders als das ursprüngliche Zertifikat ist die Beantragung (und Verlängerung) der Karte nicht verpflichtend.
 
Die Cartão ist eine reine Formalisierung, ...

So ganz einheitlich scheinen die Auffassungen, ob freiwillig oder verpflichtend, nicht zu sein. Vgl.
 
Die Cartão ist eine reine Formalisierung, ...

So ganz einheitlich scheinen die Auffassungen, ob freiwillig oder verpflichtend, nicht zu sein. Vgl.
Die offizielle Formulierung der Europäischen Union ist sehr klar und eindeutig:
Als EU-Bürger*in erhalten Sie nach einem ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt von mindestens 5 Jahren in einem anderen EU-Land dort automatisch das Recht auf Daueraufenthalt. Wenn Sie diese Voraussetzung erfüllen, können Sie eine Daueraufenthaltskarte beantragen, die Ihnen ohne weitere Bedingungen Ihr Recht bestätigt, in diesem Land dauerhaft zu wohnen.

Die Daueraufenthaltskarte ist nicht vorgeschrieben


Die Rechtsauffassung von Herrn Rathenau ist entsprechend Unsinn. Die EU selbst sagt klipp und klar es ist nicht Pflicht für Unions-Bürger. Aus den verlinkten nationalen Gesetzen geht auch keine Pflicht für EU-Bürger hervor.

Wird jetzt aber auch ein bisschen Off-Topic, denn Kernpunkt ist: Das Certificado kann man in der Loja do Cidadão in der Regel nicht verlängern, von daher werden die auch keinen Online-Service dafür anbieten. AIMA hat aber Online-Formula zur Verlängerung der Cartão. Das nur als Unterschied.
 
Zuletzt bearbeitet:
@GutiHaz
Du hast vollkommen Recht. Diese Diskussion, die du in diesem @ALISAN Thread angefsngen hast ,gehört hier gar nicht hin, schon deswegen nicht, weil sie für jeden Allochtone in Portugal wichtig ist.
M.E. vermischt du ein paar Sachen.
Wenn ein EU-Bürger sich länger als 5 Jahren in einem anderen EU-Land befindet und sich ordentlich angemeldet hat, hat er das Recht auf ein unbegrenzter Daueraufenthalt.
In PT heisst dies: Residência Permanente.
Diese RP wird mit einem Ausweis nachgewiesen. Dieser Ausweis hat ein Verfallsdatum. Der Verfallsdatum der Aufenthaltbescheinigung hat aber nichts mit dem Recht auf Daueraufenthslt zu tun, dieses Recht bleibt weiterhin gültig.
Wenn dein deutscher Reisepass abgelaufen ist, bleibst du trotzdem Deutscher. Der Reisepass ist der Nachweis und solltest du verlängern so auch mit der RP-Karte.
Johan
PS Es gibt Änderungen bez. Der Verlängerung des Ausweises. Jetzt keine Zeit mehr. Komme darauf zurück.
 
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