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Inanspruchnahme der deutschen Pflegeversicherung

anjo

Admirador
Teilnehmer
Stammgast
Vielleicht ist dies für manche älteren deutschen Residenten von Interesse falls dies noch nicht bekannt.

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 5.03.1998 in der Rechtssache C-160/96 entschieden,
dass das Pflegegeld der sozialen Pflegeversicherung auch bei Aufenthalt des Berechtigten
in einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftsraumes zu zahlen ist.
Die Zahlung von Pflegegeld nach §37 SGB XI ist nur dann möglich wenn eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wird
und die Pflege sichergestellt ist.

Der Antrag ist bei der zuständigen Krankenkasse zu stellen.Wenn es vom Antragsteller selbst nicht mehr möglich ist muß eine Vollmacht
vorliegen.
Die Feststellung und Einstufung der Pflegebedürftigkeit wird in der häuslichen Umgebung durch einen Arzt des Medizinischen Dienst vorgenommen.

Im Fall des Patienten den wir gepflegt haben sollte jemand aus Deutschland einfliegen um die Pflegebedürftigkeit und Einstufung festzustellen.
Da der Patient aber vorher verstorben ist hatte sich dieser "Einflug" erledigt.

Es wird sicherlich von jeder Krankenkasse anders entschieden ob nun jemand vom Medizinischen Dienst einfliegt für diese kurze Untersuchung oder ob ein Arzt hier in PT dazu bestimmt wird.

LG
Anita
 
Ich hatte in meiner Familie letztens den Fall, daß Pflegegeld beantragt wurde, der Kranke dann aber einige Wochen später verstarb just an dem Tag, als die Einstufung stattfinden sollte. Anhand der ärztlichen Atteste und nach Rücksprache mit dem Arzt wurden dann aber tatsächlich die Mehrausgaben (Medikamente, Arztkosten) der letzten Monate von der Pflegekasse übernommen. Allein Pflegegeld für die Hinterbliebenen, die den Kranken mehrere Monate 24-Stunden-rundum betreuten, wurde nicht bezahlt (war halt noch nicht beantragt).
Ich weiß aber nicht, ob man darauf bestehen könnte - sozusagen rückwirkende Zahlung - in dem Fall waren wir aber einfach zu müde für Bürokratie.
 
In unserem Fall war es so das die Krankenkasse nach Aktenlage entschieden hat
(dafür brauchte sie 4Monate nach dem Tod des Pflegebedürftigen !!??)
und das Pflegegeld den berrechtigten Erben ausgezahlt hat.
 
Hallo Zusammen,

Information zum Pflegegeld, Sachleistungen, Antraege, laufende Begutachtung erhaltet Ihr beim NCH. Die Heidi macht das regelmaessig, wird bisher von allen Kassen anerkannt. Heidi Helmbold ist die Leiterin des NCH und der Wohngemeinschaft fuer alte und demenziell erkrankte Menschen in Loule. Anfragen unter: Tel.: 289419170 oder Mail an mich: algarvelive@yahoo.de (Verwaltung).

Ausserdem ! Wir suchen immer noch Alten- und Krankenpflegerin in Teilzeit fuer die Wohngemeinschaft, 1 - 3 mal die Woche fuer 7 - 8 Std.

Gruesse

Gerd
 
hierzu gab es doch schon 2007 ein Urteil :

Unter Hinweis auf das Europäische Gemeinschaftsrecht hat das Sozialgericht Frankfurt einem Portugiesen Leistungen aus der deutschen Pflegeversicherung zugesprochen.
Das hat das Gericht in einem veröffentlichten Urteil bekannt gegeben.

Der Mann hatte, als er noch in Deutschland lebte, neben seiner Rente Pflegegeld aus der gesetzlichen Pflegekasse bezogen (Az.: Az S 9 P 40/06). Diese wollte nicht weiterzahlen, als der Mann dauerhaft in seine Heimat zurückkehrte. In Portugal gibt es nach Feststellung des Gerichts keine Pflegekasse. Dem Kläger stünden dennoch Leistungen aus der deutschen Pflegekasse zu, bei der er weiterhin freiwillig zu versichern sei.
 
Olá,

wenn mein Freund und ich eines Tages dauerhaft nach Portugal ziehen, wollen wir natürlich meine Mutter mitnehmen.

Sie hat eine Pflegestufe und bekommt Pflegegeld in Deutschland. Sie hat auch eine deutsche EU-Rente, die sie meines Wissens auch in Portugal weiterhin beziehen darf. Aber wie sieht es mit dem Pflegegeld aus? Darf man das deutsche Pflegegeld "mitnehmen"? Hat jemand mal Erfahrungen mit dem deutschen Pflegegeld in Portugal gemacht?
 
Danke für den verlinkten Thread, aber da er aus dem Jahr 2009 ist, hab ich den Thread aufgemacht, um aktuelle Infos zu bekommen.

Vor allem interessiert mich diese Frage: Was passiert, wenn ich meine Mutter in Portugal beim Einwohnermeldeamt oder so anmelde? Darf sie trotzdem weiterhin Mitglied ihrer KK in DE sein? Weil das Pflegegeld bekommt sie ja von dort... Sie ist in der gesetzlichen KK versichert.
 
Wäre ich in Deiner Lage, hätte ich mal bei meiner oder bei Mutters Krankenkasse ein Gesprächstermin vereinbart...
 
Werde ich wohl auch machen. Hab gehofft, es gibt hier jemanden, der hat schon mal solch eine Erfahrung gemacht und kann vielleicht berichten.
Quelle:
Nach einem Umzug ins EU- oder EWR-Ausland haben Pflegebedürftige daher grundsätzlich Anspruch auf alle Leistungen, die im Sozialsystem des Gastlandes vorgesehen sind.

Wer also Pflegegeld bezieht, kann diese Leistung bei einem Umzug in ein Land der EU oder des EWR auch weiter beziehen.

curendo-Tipp: Wenn Sie sich als Pflegebedürftiger in Ländern der EU sowie des EWR (Norwegen, Island, Liechtenstein und Schweiz) aufhalten, besteht die Möglichkeit, Pflegegeld der deutschen Pflegeversicherung zu beantragen. Sie bekommen dann die Geldleistungen direkt überwiesen. Um Leistungen zu erhalten, müssen Sie die Pflege allerdings durch Angehörige oder professionelle Pflegekräfte sicherstellen.

Achtung: Die Urteile des EUGH zum Pflegegeld nützen allerdings in Deutschland versicherten Pflegebedürftigen nichts, wenn sie in einem Land außerhalb der EU und des EWR leben. Hier gibt es das Pflegegeld nur bei einem vorübergehenden Aufenthalt für die Dauer von längstens sechs Wochen.
 
@bunny:
Den Inhalt des von dir verlinkten Artikels verstehe ich so, dass die deutsche Pflegeversicherung alles zahlen muss, was im Gastland auch gezahlt wird. Und da schaut es hier in Portugal ja eher mau aus.
 
Meine Mutter hat in DE eine professionelle Pflegekraft. Ich denke, dass sie auch in Portugal eine haben wird.
@Staros: Deshalb lasse ich mich trotzdem bei der KK beraten.
 
Danke für den verlinkten Thread, aber da er aus dem Jahr 2009 ist, hab ich den Thread aufgemacht, um aktuelle Infos zu bekommen.

...
Ich habe trotzdem beide Threads zusammengeführt, bzw. deinen hierher verschoben
Aktuelle Infos haben nicht unbedingt mit dem Alter des Threads zu tun, man bekommt sie (hoffentlich) durch neue Antworten/Beiträge.
Auch in einem seit Jahren bestehenden Thread.
Insbesondere wenn er brauchbare allgemeine Hinweise und Links enthält.:fies:
 
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