Wer bei roter Flagge an einem Badestrand ins Wasser geht, kann zu einer Strafe zwischen 55 und 550€ verdonnert werden. Dieses Gesetz gibt es schon seit 2006. Darüber hinaus soll es aber seit diesem Jahr auch möglich sein, Strafen zu verhängen, wenn offizielle Verbotsschilder am Strand missachtet werden. So kann zum Beispiel mit einer Strafe von 10 bis 50 € belegt werden, wer sich an einer Stelle sonnt, an der der Aufenthalt, wegen der Gefahr von Felsabbrüchen verboten ist. [IMGR]http://img97.imageshack.us/img97/6769/comporta2.jpg[/IMGR]
Ziel diese Gesetzes ist es die Sicherheit an den Stränden zu verbessern und der Polizei mehr Möglichkeiten zu geben, die bestehenden Vorschriften auch durchzusetzen. Diese Strafen können nur von Polizei, Wasserschutzpolizei und Beamten des Hafenamtes (GNR, Polícia Marítima, Capitania) verhängt werden. Die Rettungsschwimmer vor Ort können allerdings Verwarnungen aussprechen und bei Missachtung die Behörden verständigen.
Ziel diese Gesetzes ist es die Sicherheit an den Stränden zu verbessern und der Polizei mehr Möglichkeiten zu geben, die bestehenden Vorschriften auch durchzusetzen. Diese Strafen können nur von Polizei, Wasserschutzpolizei und Beamten des Hafenamtes (GNR, Polícia Marítima, Capitania) verhängt werden. Die Rettungsschwimmer vor Ort können allerdings Verwarnungen aussprechen und bei Missachtung die Behörden verständigen.
Sie müssen registriert sein, um bestimmte Links zu sehen
Zuletzt bearbeitet: