Eine Frage an die Forianer:
Wer kann etwas zur rechtlichen Lage aussagen was die Haltung von Hunden (oder anderen Haustieren) in Wohnungen (Mehrfamilien-Familienhaus) betrifft?
Gibt es hier gewisse gesetzliche Auflagen bzw. unter welchen Voraussetzunen kann die Haltung von Hunden in Wohnungen grundsaetzlich untersagtwerden?
Danke fuer jeden sachdienlichen Hinweis.
Wer kann etwas zur rechtlichen Lage aussagen was die Haltung von Hunden (oder anderen Haustieren) in Wohnungen (Mehrfamilien-Familienhaus) betrifft?
Gibt es hier gewisse gesetzliche Auflagen bzw. unter welchen Voraussetzunen kann die Haltung von Hunden in Wohnungen grundsaetzlich untersagtwerden?
Danke fuer jeden sachdienlichen Hinweis.