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Hausrecht und Schlossaustausch

M

Manuel34

Gast
Gast
Hallo nochmal,


wie sieht es eigenlich mit den Mieterrechten in Portugal aus?

Darf man dort das Türschloss austauschen, um eigenmächtigen Zutritt Dritter zu verhindern? Ist dort ein Hausrecht in der Vefassung verankert, ähnlich wie bei uns Art. 13 GG?

Vielen Dank und alles Gute

Manuel
 
AW: Hausrecht und Schlossaustausch

Noch ein Scherz ?

In Portugal sind Türschlösser gemäss Verfassung verboten, da es hier keinen Schlüsseldienst gibt der techn. in der Lage ist eine Tür fachgerecht zu öffnen.
Die wilden Horten der GNR müssten sonst bei ihren Überfällen ständig einen Rammbock mit sich führen.:confused:
Noch Fragen?

Gruss
Nassauer

PS. Säcke an den Türen sind aber nach hiesiger Rechtslage erlaubt.:rolleyes:
 
AW: Hausrecht und Schlossaustausch

also ich finde, das ist eine ernsthafte Frage und kein Scherz und hat bitte auch eine ernsthafte Antwort verdient!

Kai
 
AW: Hausrecht und Schlossaustausch

Noch ein Scherz ?

In Portugal sind Türschlösser gemäss Verfassung verboten, da es hier keinen Schlüsseldienst gibt der techn. in der Lage ist eine Tür fachgerecht zu öffnen.
Die wilden Horten der GNR müssten sonst bei ihren Überfällen ständig einen Rammbock mit sich führen.:confused:
Noch Fragen?

Gruss
Nassauer

PS. Säcke an den Türen sind aber nach hiesiger Rechtslage erlaubt.:rolleyes:


Der war nicht schlecht, lieber Nessauer. Ich meine es aber wirklich ernst.

Allerdings habe ich in einem anderen Forum gelesen, dass das Hausrecht in P sogar stärker sein soll, als hier in D. So manche Türschlösser dort sind wirklich ungewöhnlich, das weiss ich noch von meiner letzten Ferienwohnung. Die Tür war aus massivem Holz und das Schloss sehr exotisch. Sicherlich nicht ohne Gewalt zu öffnen...

Vielen Dank and euch und alles Gute

Manuel
 
AW: Hausrecht und Schlossaustausch

Also gut im Ernst:
dass das Hausrecht in P sogar stärker sein soll, als hier in D.
Das ist richtig . Die Privatphäre ist sehr geschützt, ähnlich USA
.So manche Türschlösser dort sind wirklich ungewöhnlich, das weiss ich noch von meiner letzten Ferienwohnung. Die Tür war aus massivem Holz und das Schloss sehr exotisch. Sicherlich nicht ohne Gewalt zu öffnen...
Das stimmt auch aber mit Gewalt bekommt man auch diese auf.

Eine durchaus jurist. interessante Frage, nicht nur für P. : Darf ich an meiner Ferienwohnung vorübergehend, also für den Zeitraum des Aufenthaltes, das Schloss wechseln? Ich kann ja nicht wissen wieviel weitere Schlüssel im Umlauf sind und ob von vorherigen Mietern Kopien gefertigt wurden.:pssst:

Gruss Nassauer
 
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