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Grundstückssteuer(IMI) Befreiung?

loli288

Amigo
Teilnehmer
Hallo
Mein Sohn hat sich in Haus ,in Guifoens/Matosinhos gekauft,hat sein Wohnsitz da gemeldet
Er hat/ soll 655 Euro Jährlich an Grundstücksteuer bezahlt/en
Nun habe ich gelesen man kann, bei Eigennutzung sich für 6 Jahre von der IMI befreien lassen
Ist das richtig?
Wenn ja wie und wo machen wir das?
Er kann nur Englisch noch kein Wort Portugisch
Danke für die antworten im vorraus
Gruß Loli
 
Es gibt 2 Möglichkeiten:
a) Man geht zum Finanzamt und fragt nach. In den meisten Finanzämtern gibt es jemand der Englisch spricht, sogar bei uns im portugiesischen Outback.
b) Auf dem Site: klickt man rechtsoben 'Serviços Tributários' an. Dann öffnet sich eine neue Seite wo es links die Möglchkeit gibt 'Portuguese Tax System' anzuklicken. Dann wieder auf der nächsten Seite in der Mitte 'Tax System in Portugal' anklicken. Es öffnet sich eine PDF-Datei mit 155 Seiten. Auf der Seite 109 wird die Grundsteuer (IMI) erklärt. Die beide letzte Absätze sind die Wichtigsten (vor der Tabelle). Je nach Einheitswert des Hauses (der Betrag geht aus der Zahlungsaufforderung des Finanzamts hervor) gibt es Befreiungszeiten. Fur Anträge auf Befreiung von irgendwelchen Steuern gibt es in Portugal oft Fristen - sehr oft der 30.6.-. Somit ist es vielleicht besser in den nächsten 2 Tagen mal beim Finanzamt vorbeizuschauen.
Johan
 
Vielen dank für deine Antwort Johan
ich bin ja hier in DE werde es meinem Sohnemann mitteilen und hoffe es klappt noch rechtzeitig
wenn nicht kann man es dann für 2016/17 beantragen,oder? für 15/16 hat er ja schon bezahlt
Gruß Loli
 
Schaut mal hier, sehr informativ.

Gruß
T
 
Hallo Ozzy
Ja die Seite hatte ich mir auch schon angesehen
weiß aber nicht groß was damit anzufangen^^
konnte daraus auch nicht erkennen ob man sich von den Steuern befreien kann
deshalb meine frage
danke für die Antwort
Gruß
loli
 
Musste auch erst suchen.
Schau mal hier:

Auszug:
Es kann Grundsteuerbefreiung für 3 Jahre beantragt werden bei Eigennutzung, wenn der Einheitswert unter 125.000,- € liegt und das Einkommen 153.300,- € nicht übersteigt. Es muss beachtet werden, dass <Eigennutzung> verbunden ist mit <unbeschränkter Steuerpflicht> bei der Einkommensteuer.
 
Vielen Dank^^ Ozzy
haben meinem Sohn gleichmal den link geschickt
hoffe wir kommen damit ein stück weiter
nochmal danke
gruß Loli
 
Hallo Loli,
Bei PWC, eines der grössten Buchprüfungsunternehmen der Welt erklärt es wieder ein Bisschen anders:

Ausserdem schreibt man dort, dass der Antrag auf Befreiung innerhalb von 60 Tagen nach Kauf gestellt werden muss. Auf den Seiten der Portugiesischen Finanzbehörde sind es 6 Monate.
Ich kann nur empfehlen sich schnellstens mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung zu setzen. Nicht telefonieren, persönlich hin gehen und sich beraten lassen.
Johan
 
Dank, Sir locra
meine sohn wird heute versuchen was herraus zu finden
hoffen wir sind nicht zu spät^^
Gruß loli
 
zur IMI wurde mir in PT erklärt, dass Immobilien mit einem Einheitswert bis ca 66.000 € nicht besteuert werden.

Das lässt doch Raum zur Steuergestaltung :cool:
 
Fehlt noch zu sagen, dass das Einkommen 15.295€ /Jahr nicht Überschreitens darf:

 
Soweit uns beim Finanzamt gesagt wurde , haben die 66 `€ nichts mit einer Einkommenshöhe zu tun !
Es geht hier um den Immobilienwert / Einheitswert.
 
Hallo,

man sollte auch darauf achten: die Befreiung gilt ja nur bei Eigennutzung. Sollte man vor Ablauf das Haus vermieten, ist man verpflichtet das dem Finanzamt mitzuteilen und die nun anfallende IMI zu zahlen, sonst zahlt man zusaetzlich auch noch Strafe und Zinsen!

Gruss, Manuela
 
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