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Grundstück mit illegalem Gebäude in Marmelete/Aljezur geerbt - was nun?

HVRM

Amador
Teilnehmer
Stammgast

nachdem drei verschiedene Anwälte (nacheinander) beauftragt waren, sind wir jetzt etwas schlauer (und der Geldbeutel ist leerer), aber kommen in dieser Angelegenheit nicht wirklich weiter und hoffen hier auf Rat und Unterstützung zu treffen:

Unser Vater hinterließ ein Grundstück bei Marmelte (Aljezur) im Tier- und Landschaftsschutzgebiet.

Auf dem Grundstück befindet sich ein illegal errichtetes Gebäude (mittlerweile Ruine).

Für dieses gibt es auch nachträglich keine Baugenehmigung, wie sowohl mit anwaltschaftlicher Unterstützung, als auch einem lokalen Architekten herausgefunden wurde.

Alljährlich muß auf dem Grundstück bis 15.03. zum Brandschutz bereinigt werden, was sich stehts schwierig gestaltet. Wir sind nicht vor Ort, dann die Sprachbarriere und mangelnde Kenntnisse der in Portugal üblichen Gepflogenheiten.

Hier schon meine erste Frage: Ist die Vermutung richtig, dass unbebaute Grundstücke NICHT brandschutzbereinigt werden müssen?

Weiter suche ich händeringend jemanden oder eine Firma, die (zu nicht maßlos übertriebenen Preisen) das Gebäude entfernen darf und würde.

Schlussendlich möchte ich das ca. 1ha große Grundstück für kleines Geld verkaufen oder evtl. auch verschenken, was aber erst nach Entfernung des Gebäudes erlaubt ist.

Wer kann mit Rat und evtl. Kontaktvermittlung helfen.

Freue mich über jeden Hinweis und Unterstützung.

Freundliche Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hab leider keinen Tipp für Beräumung/Gebäudeabbruch, aber für den schlussendlichen Verkauf gibt's hier doch unseren "Forumsmakler" @HaraldLF...
 
Hallo, die meisten Kreise haben auf ihrer Internetseite Karten eingestellt, in denen die zu bereinigten Gebiete eingezeichnet sind. Hier ein Beispiel aus meiner Gegend: . Die Bereinigungsgebiete richten sich nicht unbedingt nur nach der Bebauung, sondern auch nach der Brandgefahr unbebauter Grundstücke für nahe liegende Wohngebiete, das legt aber jeder Kreis separat fest.

Bei den lokalen Forstbüros wird eine Bereinigung des Geländes meist angeboten. Ich bin in Pampilhosa da Serra Mitglied geworden und zahle für einen Jahresbeitrag von 20,00€ 15% weniger dafür, das sind bei mir für 6700m² 360,00 €. Wenn ich nicht dort bin veranlasse ich das immer per E-Mail und es hat immer gut geklappt.

Abrissarbeiten macht eigentlich jede Baufirma, da ist es aber besser man ist vor Ort und sucht sich eine oder auch einfach mal bei der Camara vorstellig werden und nach Empfehlungen fragen.

Viele verkaufen Grundstücke und Häuser über OLX.pt, auch ich habe meines dort gekauft, da spart man die Maklerprovision, kann dann aber auch etwas länger dauern. Bei rustikalen Grundstücken haben aber immer die Grundstücksnachbarn das Vorkaufsrecht, vielleicht sich auch da mal nachfragen (Grundstücksnachbarn stehen im Grundbuchauszug mit dabei).
 
Mir hat jemand erzählt (Wahrheitsgehalt nicht verifiziert), selbst auf einer legalisierten Quinta in der Reserva Serra Arrabida darf man ohne Genehmigung nicht einmal einen Baum fällen. Es soll wohl eine zuständige Stelle/Amt geben. Die musst Du bei Dir recherchieren/erfragen. Câmara hilft da vielleicht. Nimm deepl.com und uns zur Hilfe. Und je nach Schweregrad der Kommunikation mit den Ämtern brauchst Du zur Beruhigung eine Flasche schönen Wein oder zwei Flaschen billigen Weinbrand von Penny. Kauf besser beides.

Vielleicht macht eine Abrissfirma die Formalitäten mit. Das kostet dann sicher etwas mehr, als der José aus dem Dorf.

Viel Erfolg!
 
nachdem drei verschiedene Anwälte (nacheinander) beauftragt waren, sind wir jetzt etwas schlauer (und der Geldbeutel ist leerer), aber kommen in dieser Angelegenheit nicht wirklich weiter und hoffen hier auf Rat und Unterstützung zu treffen:

Unser Vater hinterließ ein Grundstück bei Marmelte (Aljezur) im Tier- und Landschaftsschutzgebiet.

Auf dem Grundstück befindet sich ein illegal errichtetes Gebäude (mittlerweile Ruine).

Für dieses gibt es auch nachträglich keine Baugenehmigung, wie sowohl mit anwaltschaftlicher Unterstützung, als auch einem lokalen Architekten herausgefunden wurde.

Alljährlich muß auf dem Grundstück bis 15.03. zum Brandschutz bereinigt werden, was sich stehts schwierig gestaltet. Wir sind nicht vor Ort, dann die Sprachbarriere und mangelnde Kenntnisse der in Portugal üblichen Gepflogenheiten.

Hier schon meine erste Frage: Ist die Vermutung richtig, dass unbebaute Grundstücke NICHT brandschutzbereinigt werden müssen?

Weiter suche ich händeringend jemanden oder eine Firma, die (zu nicht maßlos übertriebenen Preisen) das Gebäude entfernen darf und würde.

Schlussendlich möchte ich das ca. 1ha große Grundstück für kleines Geld verkaufen oder evtl. auch verschenken, was aber erst nach Entfernung des Gebäudes erlaubt ist.

Wer kann mit Rat und evtl. Kontaktvermittlung helfen.

Freue mich über jeden Hinweis und Unterstützung.

Freundliche Grüße


Wie ich immer sage, Solicitador/a kommen da billiger und sind meist viel versierter, als Anwälte.
Dies wurde sicher schon geprüft, aber sieht die Ruine aus, als ob diese schon vor 1951 dort stand?
Warum soll die Ruine denn abgerissen werden? Als Gebäude zur Unterstützung der Landwirtschaft, gibt es ja Ausnahmen.
 
Vielen Dank für die interessanten Hinweise/Tipps/Anregungen und werde versuchen diese zu nutzen.

Mit dder website zu bin ich mangels Sprachkenntnissen natürlich etwas überfordert.

Das Gebäude wurde leider nicht vor 1951 errichtet. Um die Ausnahmegenehmigung für ein land- und/oder frostwirtschaftes Gebäude zu erhalten müßte das Grundstück mindestens 5 ha groß sein; ist deshalb leider keine Option.

Vielleicht kennt sich jemand aus, wie es mit den Gemeinderegeln für die Grundstückbereinigung im Bereich von Marmelete verhält, wenn es nach dem Abriß dann nur noch ein unbebautes Grundstück ist. Es ist übrigens sehr abgelegen und befindet sich ca. 2km von Marmelete entfernt im Gebirge.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist hier Marmelete bei Monchique gemeint?
Wenn es 2km vom Dorf weg ist dann braucht man die 100m nicht einhalten sondern nur 50m vom nächsten Haus auch wenn dies auf dem Nachbargrundstück liegt.
Da die Ruine nicht gemeldet ist, noch eine Lizenz hat, wird diese nicht in Bezug genommen. Es gibt nun aber verschiedene Auflagen und um es zu kommentieren, müsste man das Grundstück kennen. Auf jeden Fall 10m von der Straße und von Stromleitungen ( hier ist die EDP fürs säubern, der Besitzer fürs entsorgen zuständig).
Wenn es in einem RAN/REN liegt und keine Häuser in der Nähe sind, ist der Freiwuchs eigentlich erlaubt. Ich fand eben nichts gegensätzlich auf der Homepage der Gemeinde Monchique, aber vielleicht sollten Sie dort mal nachfragen.
Was die 5ha angeht, hat man Sie vielleicht falsch informiert. Diese Größe muss berücksichtigt werden, wenn das Gebäude eine Wohnlizenz bekommen soll, also das Wohnhaus des Landwirtes wird. Gebäude, die man als Schuppen, Scheunen, etc angibt, brauchen dies nicht einhalten.
Trotzdem, bin ich der Meinung das eine Legalisierung des Gebäudes gar nicht so abwägig ist. Wenn Sie beweisen können, das es bis zum 16 Juli 1990 gebaut wurde und nicht in dem Gebiet liegt, welches als Anexo B in dem folgenden Gesetz liegt:


Dann kann durch einen Antrag bei der Gemeinde Monchique, Bauamt, eine Isenção de Licença beantragt werden und somit alles legal werden.
Wie gesagt,Anwälte, die sich nicht auf Immorecht spezialisiert haben, oder Makler, die nicht, wie Ich schon viel „gesehen“ haben, sind mit dem Latein schnell am Ende, aber um einiges reicher.
 
Vielen Dank HaraldLF für die interessanten Infos.
Ja, es geht hier um Marmelete bei Monchique.
Das Haus wurde 1992 gebaut und ist sowohl bei Financas als auch Conservatoria eingetragen. Wenngleich es bei den Ämtern und Notariat keine Unterlagen gibt, hatte der Vorbesitzer offenbar mit Beziehungen diese Eintragungen herbeigeführt. Das Gebäude ist also schon gemeldet, hat aber keine Lizenz.
Ich bezeichne es als Ruine, da es seit einigen Jahren keine Fenster mehr hat, von der Dachkonstuktion ein Balken entfernt wurde, die Holzbalkendecke an einer Stelle eingebrochen und das Dach undicht ist.
Das nächste Gebäude ist ein ca. 3x5m Schuppen und ist ca. 50m von der Grundstücksgrenze entfernt. Das nächste Haus ist mehr als 100m von dem Grundstück entfernt.
Danke auch für das Gesetz wo Anexo B dargestellt ist. Ich kann es leider mit den mir bekannten Koordinaten nicht umsetzten.
 
Für andere Forumsmitglieder:
Ich möchte hier nur erwähnen, dass sich meine Aussagen auf den Concelho Monchique beziehen. Das Baugesetz trat 1951 in Kraft und wurde ein paar Mal geändert bis es 1992 für alle Flächen des Landes Portugal galt.
Dazwischen kommt es auf die Gesetzgebung des jeweiligen Concelho an. ZB Lissabon und Porto haben schon seit 1951 alle Flächen berücksichtigt.
 
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