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Gibt es eine Tiny House Bewegung in Portugal

Ge-ZeitenwandlerIn

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Teilnehmer
Stammgast
Olá,

wir möchten uns ja dauerhaft in ein paar Jahren in Portugal niederlassen. Dabei denken wir auch daran, einen Wohncontainer 3x10 Meter zu einem individuellen tiny house umzubauen.

Kennt jemand Containerbauer in Portugal oder macht es mehr Sinn sich den quasi von hier aus mitzunehmen?
Zählen die als "fliegende Bauten"?
Braucht man für die Nutzung Sondergenehmigungen?
 
Such mal bitte danach ... auf alle Fälle braucht man für so etwas (und für Zelte, Jurten, Wohnwagen) eine Genehmigung zur Nutzung.

Einfach so auf einen Grundstück abstellen und dort leben ist nicht.

Hans
 
Soweit ich die Regelungen verstanden habe, ist es wohl kein Problem, solange auf dem Grundstück bereits ein Wohnhaus eingetragen ist, und sei es jetzt eine Ruine, die renoviert /wieder aufgebaut werden kann.

Dann darf man wohl Nebengebäude aufstellen...in manchen Gemeinden muss man dafür wohl eine Genehmigung beantragen.

Vielleicht hat ja jemand Erfahrung sammeln können.
 
Containerbauer in Portugal
Hier ein paar der Anbieter und Infos:




Braucht man für die Nutzung Sondergenehmigungen?
In Portugal braucht man immer eine Genehmigung, 1. Anlaufstelle ist die Gemeinde... ist ja schließlich EU ;-)

Viel Erfolg
 
Ich folge von Zeit zu Zeit einer amerikanischen Familie auf YouTube, die mit Anfang 40 finanziell frei ist und nach Portugal zog ("Our rich journey").

Das neueste Video von vorgestern handelt vom Thema Tiny Houses, sie bauen sich derzeit mit Hilfe einer Firma selbst eins, das anschließend an Touristen vermietet werden soll. Es war das erste Video einer Serie zum Thema Tiny Houses in Portugal und es wird Folgevideos geben sowie Infos aus Instagram etc.

Wer gut Englisch spricht, wird hier bestimmt einige wichtige Infos finden:
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Wie Hans schon schrieb ist ein Durchsuchen alter Beiträge immer eine gute Idee, viele wichtige Fragen werden dort meist beantwortet und man partizipiert von den Erfahrungen anderer User. Ich habe Dir mal zwei Threads rausgesucht:
Biete - Tiny House in der Serra da Monchique zu vermieten | Das PortugalForum
Biete - Mobilheim / Tiny House zu verkaufen | Das PortugalForum

Vielen Dank dafür. Die beiden threads habe ich schon gefunden und sie beantworten leider beide keine Fragen.

Wir wollen definitiv kein mobile home, sondern einen Wohncontainer, wie bei den Anbietern, die ALISAN gepostet hat. Auf einem eigenen als urban eingetragenem Grundstück, welches im Idealfall eine "Wohnruine" besitzt, die man renovieren kann. Wild campen steht völlig außer Frage.

Cheers :)
 
OK - davon habe ich leider keine Ahnung - mir ging es nur darum das ihr euch über die rechtlichen Aspekte im klaren seid. Aber das seid ihr ja erfreulicherweise !

Viel Erfolg
Hans
 
@gezeitenwandlerin und alle anderen,

wir sind Sonja und Clemens und wohnen in einem kleinen Ort zwischen Messines und Alte.

Uns interessiert das Thema auch sehr und möchten alle bitten, ihr Wissen mit uns zu teilen.

Danke und liebe Grüße
 
Olá,

Erstmal geht es grundsätzlich um die Wahl des Grundstückes.
Will man es dauerhaft als Wohngrundstück nutzen, muss es eingetragen sein /werden als bebaubar.
Dabei lohnt es sich einen Anwalt dazu zu nehmen (Kosten ca 500€), denn es muss überprüft werden ob Schulden auf dem Haus /Grund liegen (Steuern, Kredite, Sozialabgaben etc..).

Folgende Kosten/und Steuern fallen beim Grundstückskauf in Portugal an und beziehen sich immer auf den Kaufpreis:

  • Anmeldegebühr Grundbuchamt: 0,75 – 1 %
  • Grunderwerbssteuer: etwa 10 %
  • Stempelsteuer: 0,8 % (bezogen auf Immobilienwert)
  • Kosten für Notar: 2-3 %
So kann man verallgemeinert sagen, dass zusätzlich zum Kaufpreis noch mal mit 10 – 15 % Gebühren gerechnet werden muss.

Wer das ganze über einen Makler abwickeln möchte, sollte darauf achten, dass dieser in einer der folgenden Berufsverbände gelistet ist :
  • AMI -Associação de Mediadores Imobiliários
  • AMA -Associação dos Mediadores do Algarve.
  • Sociedade de Mediação Imobiliária

Hat man ein landwirtschaftliches Grundstück, dann kann man bei der zuständigen Gemeinde einen Antrag stellen ein landwirtschaftliches Gebäude zu errichten. Dieses darf eine Toilette und eine Dusche haben, aber nicht als Wohnimmobilie zweckentfremdet werden.

Hier ist eine schöne Zusammenstellung der rechtlichen Lage um Monchique an der man sich orientieren kann.

Ich zitiere aus einem anderen Forum(Link ist nicht erlaubt)
Der Gemeinderat von Monchique informiert Interessenten, die Fertighäuser oder ähnliches errichten wollen, dass für alle diese Bauten und Nutzungen des Gebiets eine vorherige Baugenehmigung erforderlich ist, da es sich bei ihrer Aufstellung oder Montage um eine städtebauliche Maßnahme handelt, für die ein Projekt vorgelegt und eine Baugenehmigung beantragt werden muss.

Unter Fertigteilbauten verstehen wir Holzhäuser, Mobilheime, Container, Wohnwagen, Zelte, Bungalows, Iglus und/oder andere ähnliche Lösungen.

Da es sich hierbei um einen zunehmenden Trend handelt und um Missverständnisse und Situationen zu vermeiden, die zu Ordnungswidrigkeiten, Verfahren wegen städtischer Straftaten und schließlich zum Abriss und zur Beseitigung von Gebäuden mit entsprechender Wiederherstellung der städtischen Legalität führen können, informiert Sie der Stadtrat von Monchique, dass im Rahmen der geltenden Gesetze und Vorschriften

1. Vorgefertigte Gebäude, Holzhäuser, "mobile homes", Container oder Wohnwagen, Zelte, Bungalows, Iglus und andere ähnliche Lösungen, unabhängig von ihrer zerlegbaren und abnehmbaren Beschaffenheit, sofern sie für die Nutzung durch Menschen bestimmt sind oder die Merkmale von Gebäuden oder Einrichtungen aufweisen, die in den Boden eingelassen oder mit ihm verbunden sind und dauerhaften Charakter haben, gelten als genehmigungspflichtige städtebauliche Maßnahmen unter den Bedingungen und für die Zwecke der Bestimmungen der Absätze a), b), j) und m) des Artikels 2 und des Absatzes 2 des Artikels 2, des Absatzes a) des Artikels 3, des Absatzes a) des Artikels 4, des Absatzes b) des Artikels 5 und des Absatzes 2 des Artikels 6 des Artikels 6. Die Begriffe und Zwecke von Artikel 2 Buchstaben a), b), j) und m) und Artikel 4 Absatz 2 der Rechtsverordnung über Urbanisierung und Bauwesen, die durch das Gesetzesdekret 555/99 vom 16. Dezember 1999 in seiner geänderten Fassung genehmigt wurde.

2. Der möglicherweise demontierbare oder abnehmbare Charakter dieser Art von Gebäude, Anlage oder Beschäftigung hat keinen Einfluss auf die Nutzung durch den Menschen, die dauerhafte Verbindung mit dem Boden, den Anschluss an die Infrastrukturen (Wasserversorgung, sanitäre Einrichtungen, Stromnetz, Telekommunikation usw.), das Vorhandensein von topografischen Veränderungen in der Topografie des Gebäudes, das Vorhandensein einer dauerhaften Verbindung mit dem Boden, das Vorhandensein einer dauerhaften Verbindung mit den Infrastrukturen des Gebäudes (Wasserversorgung, sanitäre Einrichtungen, Stromnetz, Telekommunikation usw.), das Vorhandensein von topografischen Veränderungen in der Topografie des Gebäudes usw. ), auf das Vorhandensein von topographischen oder Reliefveränderungen und die natürliche Bodenbedeckung von dauerhafter, nicht transitorischer und irreversibler Natur sowie auf die Beeinträchtigung von Böden, die Dienstbarkeiten und Beschränkungen von öffentlichem Nutzen unterliegen, d.h. die Ausübung verbotener Handlungen auf Böden des Nationalen Landwirtschaftsreservats, des Nationalen Ökologischen Reservats, des Netzes Natura 2000), die u.a. im Gebiet der Gemeinde Monchique konkurrieren. Selbst wenn sie nur oberhalb des Bodens angebracht ist oder aus einer Metallstruktur, Fundamenten, Sockeln, Pfeilern oder Pfählen besteht, auf einer Betonplatte oder einem Betonsockel steht oder einfach auf Rädern gelagert ist und somit die Widerstandsfähigkeit gewährleistet, die nur eine Verbindung mit dem Boden bieten kann, bedarf sie einer vorherigen städtebaulichen Genehmigung, unabhängig davon, ob es sich um eine vorübergehende Konstruktion oder Anlage handelt, die an einen anderen Ort verlegt werden kann.

3. Darüber hinaus ist zu beachten, dass auch dann, wenn das Bauwerk im Laufe der Zeit nicht am selben Ort verbleibt, eine vorherige Genehmigung der Gemeinde erforderlich ist, wie in Artikel 18, Nr. 1 des Gesetzesdekrets Nr. 310/2002 vom 18. Dezember in seiner aktuellen Fassung vorgesehen.

4. Die von kommerziellen Anbietern, die diese Art von Lösungen verkaufen, bauen oder installieren, verbreiteten Informationen, wonach ihre Anlagen von der Genehmigungspflicht befreit sind, weil sie demontierbar oder abnehmbar sind, sind falsch.

5. Es ist ebenfalls falsch und verstößt gegen die den Immobilienvermittlern auferlegten Pflichten, den Verkauf von ländlichen Gebäuden mit dem Hinweis auf die Möglichkeit zu bewerben, diese Lösungen ohne Genehmigung zu installieren, oder sogar ein ländliches Gebäude zu bewerben, in dem eine dieser Installationen bereits ohne Genehmigung ausgeführt wurde, und zu verbreiten, dass dies möglich oder legal sei.

6. Diese Verhaltensweisen haben dazu geführt, dass Privatpersonen städtebauliche Maßnahmen durchführen, die gegen die Legalität verstoßen, so dass diese mit Ordnungswidrigkeiten belegt werden, um die Rechtswidrigkeit ihres Verhaltens zu ahnden, und dass Abriss- und Beseitigungsmaßnahmen durchgeführt werden, um die verletzte städtebauliche Legalität wiederherzustellen.

Die Dienststellen des Gemeinderats von Monchique stehen allen Bürgern zur Verfügung, um alle Fragen zu klären, die sich in diesem Bereich ergeben können, wobei die Grundsätze der Legalität, der Transparenz und der Zusammenarbeit mit den Bürgern, die die Tätigkeit der öffentlichen Dienste leiten, stets beachtet werden: Telefon Nr. 282 910 200 oder an geral@cm-monchique.pt.
Diese öffentliche Klarstellung entbindet nicht von der Lektüre der geltenden Gesetze und Verordnungen, insbesondere der Empfehlung der Nationalen Territorialkommission Nr. 1/2019, abrufbar unter:

Und hier die dazugehörige cnt Empfehlung:




Also für mich bisher das Fazit :

-Grundstücke anschauen
-Zusammenarbeit mit einem Anwalt
-Baugenehmigung macht definitiv Sinn
-abklären ob ein Wiederaufbau einer Ruine die Nutzung von Solarenergie und Wasserspeicher erlaubt wäre.

Echt spannendes Thema...
Kanzlei Dr. RATHENAU UND KOLLEGEN

in LISSABON:
Alameda Quinta de Santo António, 13-C, 1600-675 Lisboa, Portugal
Tel.: 00351-21-7106160
Fax: 00351-21-3519526
Email: anwalt@rathenau.com

Es lohnt sich die Seite der Kanzlei zu durchstöbern.


Ich nochmal. Danke für die Hinweise, die ich bekommen habe. :liebe:

Es geht bei dem Link zur Kanzlei nur um die Infos auf der Seite!
Wir lassen uns von einem portugiesischen Freund bei der Anwaltswahl beraten. Wir möchten wirklich einen Einheimischen Anwalt haben, denn nur die kennen alle Feinheiten (hoffe ich). Und günstiger ist es mit Sicherheit.

;)
 

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Zuletzt bearbeitet:
(.... in Absprache mit Beitragsersteller geändert, Iris_K)
Man braucht KEINEN ANWALT, um etwas zu kaufen oder prüfen zu lassen.
Es reicht ein Solicitador, der alles prüft und am besten aus der Gegend ist.
Rathenau ist nicht vor Ort und kennt keine örtlichen Gegebenheiten.
Er schaut nur in Dokumente, die zwar gut aussehen können, sich aber im nachhinein eben als nicht gut rausstellen können.
So uns geschehen.
Also fragt euren Bekannten nach einem örtlichen Solicitador, der kann alles regeln bis hin zum Vertrag und ist auch günstiger.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich habe mich gerade total in ein Grundstück verliebt... :liebe::liebe::liebe:
Ich möchte nochmal betonen, es ging mir nicht darum diesen Anwalt anzupreisen!!!

Die Informationen auf der Website sind gut recherchiert und verständlich. Man kann sich darüber einen ersten Eindruck verschaffen, was wie wo zu beachten ist. Damit bietet die Website mehr Informationen auf einen Blick, als sich "nur" durch Foren zu stöbern oder im Web wie blöd zu suchen.

Ob jemand einen Anwalt und/oder solicitador engagieren will oder nicht, steht doch jedem frei...
 
Hallo Zusammen
Ich wollte das Thema wieder aufgreifen und mal nachfragen ob du mittlerweile fündig geworden bist. Das Thema ist auch für mich sehr spannend. Ich besitze bereits ein schönes (Bau) Grundstück auf welchem ich plane mehrere Tinyhäuser zu bauen und je nach zu vermieten oder mit Umschwung für Garten zu verkaufen. Komme aus der Schweiz habe aber mittlerweile Kontakte nach Deutschland für mögliche Lieferanten.
Ich könnte mir auch vorstellen Parzellen als Standplatz zur Verfügung zu stellen für "Nomaden" welche nicht sesshaft werden möchten.

Würd mich über neue Erkenntnisse freuen.

Gurss

Montoito
 
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