18. Hilft mir eine ausländische Fahrerlaubnis weiter, wenn ich hier zur MPU müßte?
Besonders interessant ist ein ausländischer Führerschein für Fahrer, die in Deutschland zur Teilnahme
an der MPU verpflichtet sind.
Deutsche Behörden und Gerichte sind mangels entsprechender Hoheitsrechte an sich nicht befugt,
eine im Ausland erteilte Fahrerlaubnis zu entziehen. Nach § 69 b Absatz 1 StGB hat die Entziehung der
Fahrerlaubnis aber die Wirkung, daß ihnen das Recht aberkannt wird, im Inland von der ausländischen
Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen. In diesem Sinne entschied zuletzt das VG München am
13.01.2005 (Az. M 6b S 04.5543.). Dies kommt im Ergebnis einem Fahrverbot gleich.
Der Fahrer kann auf Dauer nicht der MPU entgehen. Das Bundesverkehrsministerium empfiehlt
grundsätzlich in allen Fällen: Finger weg vom EU-Führerschein.