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Erlassung der Zulassungssteuer für PKW bei Umzug nach Portugal

Erwin HH

Amador
Teilnehmer
Stammgast
Liebe Portugalfreunde,

ich habe die Forumssuche schon mehrfach benutzt :) - benötige aber dennoch Eure Hilfe.

Folgendes Problem: Wir sind im November von Deutschland fest nach Portugal umgezogen,
und hatten uns auch gleich in den ersten Wochen mit festem Wohnsitz hier angemeldet.

Eine Solicitadora mit Hilfe eines Agenten macht zur Zeit den bürokratischen Teil der Neuzulassung
unseres alten Diesel KFZ. Die technische Inspektion hierfür wurde vor ca. 2 Wochen fehlerfrei
gemacht und nun will die AT autoridade tributaria aduaneira etwas über 2000€ an Zulassungssteuer.

Ich habe daher über die Solicitadora versucht eine ermässigte Zulassungssteuer zu erhalten,
aufgrund der Einführung als Umzugsgut, diese meinte aber dass alles rechtens sei.

Meine Frage: Wer weiss wo, in welchem Gesetz oder in welcher portugisischen Handlungsanweisung
der Umgang mit PKWs als Umzugsgut niedergeschrieben ist?

Ich brauche eine Handhabe da sich meine Dienstleister leider schwer tun und meinen alles sei so in Ordnung.


Herzlichen Dank für hilfreiche Infos im Vorraus

Erwin
 
War das Fahrzeug bereits sechs Monate vor dem Umzug in Deinem Besitz? Dann sollte die Steuer komplett entfallen.
 
Danke für die Nachfrage,

ich habe das Kfz seit 15 Jahren. Es wäre schön wenn die Steuer komplett entfallen würde - aber
wo finde ich dieses niedergeschrieben?

LG
 
Lieber Duisburger,

Herzlichen Dank, das war genau das was ich gesucht habe (und nicht mehr gefunden):)


Liebe Ahnungslose,
Vielen Dank für die Mühe , der Link ist von Stand 2018


:):):):):):):):)
 
@Erwin HH ,
Hier ist der offizielle Link

Aber Deine "Solicitadora" klingt nicht sehr vertrauenserweckend, wenn sie das nicht weiß. ¹
 
Danke vielmals für den Link - der Zusatz "nicht sehr vertrauenserweckend" ist treffend gewählt -
heute hatte ich nach Ihrem Urlaub die Info von ihr dass die ISV Befreiung nur für Portugiesen gilt
die in Deutschland gelebt hätten.
Mal sehen wie es weitergeht.
 
Liebe Iris,
Danke vielmals - das hatte ich auch gelesen dass man es selbst machen kann.

Der Hintergrund wieso ich dies über eine Solicitadora gemacht habe war, dass diese vor 1 Jahr einen Grundstückskauf für uns abgewickelt hat
und ich im Anschluß daran gefragt hatte ob sie einen Despachante kennen würde.

Da kam die Antwort kein Problem - das kann ich auch - also hat sie den Auftrag hierfür erhalten.

Jetzt kommen wir ins Eingemachte: Nach ca. 6 Monaten und mehreren Nachfragen kam die Info dass ihr "Agent"
leider Probleme hatte, sie dann einen neuen beauftragt hätte. Ich war ursprünglich davon ausgegangen dass
sie die Arbeiten selber macht - ich brauche schlieslich keine 2 Dienstleister.

Ok.. vor 1 Monat dann kam alles ins Laufen - musste nach Fundao zur TÜVstelle wo glücklicherweise
der Wagen die nötigen Papiere zur Zulassung in Portugal erhielt.

Anschliesend die Rechnung über rund 2100 € für Receita Aduaneira Fiscalidade Automovel -
ich sagte dass es doch diese Regelung als Umzugsgut gäbe was sie verneinte.
Und sie geht jetzt in den Urlaub - ich könnte entweder zahlen oder das KFZ müsste umgehend
nach Deutschland zurück.

Habe daher die Rechnung bezahlt und ihr aber wieder gemailt dass es doch dieses Umzugsregelung
gäbe - ihr Kommentar nein das sei nicht so und auch der Agent wüsste davon nichts.

Habe ihr daraufhin die beiden Links gemailt und heute kam erstmalig die Bereitschaft,
bzw. hat sie ausrichten lassen dass alles jetzt nachgeprüft werden würde.

Ich bin gespannt - und zu Deiner Frage - doch ich lerne seit mehreren Jahren portugiesisch,
aber dennoch wollte ich dieses KFZ-Problem gegen eine Zahlung ohne bürokratische Hürden abgeben -
und habe in den Honigtopf gegriffen.

Ich halte Euch auf dem Laufenden in der Hoffnung
dass sich alles zum Guten wendet.
 
Na dann drücke ich die Daumen, dass das Geld zurückgezahlt wird. Normalerweise läuft dieser ganze Prozess online. Vielleicht kannst Du mal mit dem Passwort vom Portal das Finanças und der Steuernummer nachschauen, was die da so treiben....

 
Zuletzt bearbeitet:
Ich fürchte, dass Deine Solicitadora Dich sehr schlecht informiert hat oder keine Ahnung der aktuellen Vorschriften hat, denn aktuell muss ein Fahrzeug zur steuerfreien Einfuhr innerhalb von sechs (!!!!!) Monaten angemeldet werden. Das heißt nach Inspektion "B" muss die Registrierung/Beantragung DAV erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist kann man höchstens durch einen netten Mitarbeiter bei Gemeinde/ggf Alfandega der Bescheid aufgehoben werden. M.E. kannst Du wohl nur Erstattung der Gebühren von Deiner Solicitadora fordern, aber wahrscheinlich vergebens.

Die 6-monatige Frist beginnt mit formaler Einreise, i.e. der Registrierung in der Gemeinde.​

 
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