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Ein Jahr (+) in Lissabon

Hananah

Amigo
Teilnehmer
Guten Tag,
ich möchte mich hier kurz vorstellen, denn vielleicht gibt es Leute hier,
die in einer ähnlichen Situation sind.
Ich heiße Hannah und habe vor im Februar, kurz nach meinem 30. Geburtstag, für ungefähr ein Jahr nach Lissabon zu gehen. Ich werde zu meinem Freund, der Portugiese ist, ziehen. Meine Wohnung in Deutschland werde ich untervermieten. Das bedeutet, dass mein Wohnsitz noch in Deutschland sein wird. Jetzt wird es aber etwas kompliziert: Ich bin im Moment noch bis Ende Januar in der Schweiz angestellt (Grenzgänger). Dieses Verhältnis wird dann enden und ich möchte dann aber trotzdem noch kleine Aufträge für meinen alten Arbeitgeber in der Schweiz ausführen- auf selbstständiger Basis. Ich bin übrigens Kommunikationsdesignerin.
Hat jemand von euch eine ähnliche Situation? Jetzt kommen nämlich die typischen Fragen: Ist es überhaupt schlau, meinen Wohnsitz zu behalten? Wo werde ich krankenversichert sein und für welches Land Steuern zahlen? Und reicht diese Situation um eine Wohnsitzkarte zu beantragen? Oder brauche ich diese dann gar nicht, da ich nicht in Portugal angestellt sein werde?

Bestimmt gibt es schon Themen/Foren, wo das besprochen wurde und ihr wisst einen Link dazu?


Viele Grüße,
Hannah
 
Hallo Hannah,
Willlkommen im Forum!
Normalerweise zahlt man Steuern in dem Land, in dem man sich mehr als die Hälfte de Jahres aufhält. Mir wurde damals gesagt, dass man, wenn man im Ausland lebt, keinen Zweitwohnsitz in Deutschland haben kann.
Bei einem zeitlich begrenzten Aufenthalt kann es eventuell interessant sein einen deutsche private Auslandskrankenversicherung abzuschliessen. Ich hatte das für die ersten Jahre gemacht.
Iris
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir wurde damals gesagt, dass man, wenn man im Ausland lebt, keinen Zweitwohnsitz in Deutschland haben kann.
Soweit stimmt diese Auskunft auch Iris.
Der Begriff des Wohnsitzes wird im deutschen Recht nicht einheitlich definiert ist aber i.S, der Bestimmungen "der Ort der ständigen Niederlassung einer (natürlichen) Person (§7 Abs. 1 BGB)". Bei einer juristischen Person spricht man hier vom "Sitz" also "Wohnsitz".

Eine Person kann gleichzeitig mehrere Wohnsitze haben (§7 Abs. 2 BGB). (Erstwohnsitz oder auch Hauptwohnsitz und einen oder mehrere Zweitwohnsitze oder Nebenwohnsitze). Will heißen, nur wer einen Erst- oder Hauptwohnsitz in Deutschland hat, kann auch einen Zweit oder Nebenwohnsitz haben. Oder anders, wer einen Wohnsitz im Ausland hat und einen Wohnsitz in Deutschland anmeldet, für den wird der Wohnsitz in Deutschland damit zu seinem Hauptwohnsitz, mit allen Rechten und Pflichten, wie etwa dem Wahlrecht und dem Anspruch auf Sozialleistungen oder dem Kindergartenplatz.

An den "Wohnsitz" sind in Deutschland viele verschiedene wichtige Sachen geknüpft, wie das Wahlrecht, der Empfang von Sozialleistungen oder auch die Zuständigkeit für die Ausstellung der Fahrerlaubnis oder die Ausstellung des Personalausweises oder der elektronischen Steuerkarte.

Weil soviel davon abhängt unterscheidet man bei uns etwas, wenn eine Person 2 Wohnsitze hat. Sie darf dann ihr Wahlrecht nur am Hauptwohnsitz ausüben und nur am Hauptwohnsitz Sozialleistungen beantragen oder hat nur am Hauptwohnsitz Anspruch auf den Kindergartenplatz etc.


Daraus folgt für unsere Hananah, sie hat wohl vor, für etwas mehr als ein Jahr, ihre offene Milchverpackung in einen Kühlschrank zu stellen, der in Lissabon steht, flapsig gesagt.
Dann wohnt sie da. Eine regelmäßige z. B. tägliche Rückkehr an ihre deutsche Adresse ist unmöglich, da wohnt sie also nicht.
Also Wohnsitz in Deutschland abmelden und in Portugal anmelden, so wäre es richtig. Ist auch vom Ablauf her kein großes Problem, genausowenig wie die Wiederanmeldung des Wohnsitzes nach Rückumzug nach Deutschland. Wir haben das mehrfach machen müssen und hatte konkret spürbar nur den Nachteil, dass sich Mobilfunkanbieter nicht auf Verträge einlassen wollten, weil in den vergangenen 2 Jahren kein ununterbrochener Wohnsitz in Deutschland bestanden hatte.

Das hat natürlich Konsequenzen. Sie will sich selbständig machen. Das muss sie wohl in Portugal machen, weil sie sich ja allein wegen der Milch im Kühlschrank überwiegend da aufhalten wird.

Ich würde aber zuvor an ihrer Stelle prüfen, ob die gelegentliche selbständige Auftragserledigung für einen Auftraggeber in der Schweiz, im Verhältnis zum administrativen Aufwand für eine Firmengründung in Lissabon steht. Das würde ich mit Hilfe eines Fachmannes machen und einen Steuerberater konsultieren, der sowas macht z. B. Peter van Doorn, der auch deutsch kann :
Aber es gibt sicher auch andere Gesprächspartner, die weiter helfen könnten.

Wenn Hananah auf die selbständige Tätigkeit verzichten würde und einfach nur Lissabon genießt und hin und wieder kalte Miclhe trinkt, wird es sicher etwas einfacher. Das muss Hananah dann aber selbst entscheiden.

Soweit meine persönliche Sichtweise der Sache, andere Forianer mögen das anders sehen bzw. weitergehende Erkenntnisse beitragen können. Ich würde mich darüber freuen.

@Hananah, das war jetzt vielleicht nicht die Antwort, die dir viel nützt. Aber auf jeden Fall wünsche ich dir viel Spaß in Lissabon und ich drücke die Daumen für einen erfolgreichen Verlauf. Ich glaube, es wird dir gefallen und für deine Fragen und Probleme wird es bestimmt auch irgendeine Lösung geben.

Deine besondere berufliche Planung ist schon etwas speziell und überfordert zumindest mich etwas. Da eine falsche Auskunft dir hier Schaden zufügen könnte, frag lieber einen Fachmann.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wie wäre es denn als normaler Tourist nach P und alle paar Wochen kurzer Flug nach D(z.B. 2-3Tage). In D dabei dann die Arbeiten erledigen, resp. das Geld verdienen (und versteuern).
Dann wieder der Saudade nachgeben und neuen Urlaub in P.
So bliebe man weiterhin problemlos "gut" krankenversichert und käme seiner Steuerpflicht nach - Nachteil wohl keine Heimfahrten (z.B. mit dem Auto) absetzbar.
Vielleicht sind ja die Portugalaufenthalte auch für längere Zeit finanzamtlich und krankenkassengerecht möglich (bei meiner DKV z.B. gibt es keinerlei Begrenzung).
 
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