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Digitale Signatur mit elektronischem Ausweis

Dr. Brand

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Teilnehmer
Stammgast
Hallo Freunde,

in einem Beantragungsprozess muss ich einige Unterlagen bei einer Kammer im Algarve einreichen. Als dt. Staatsbürger habe ich diese vorbildlich zusammengetragen, in einen Ordner geheftet, unterschrieben und war persönlich vorstellig zur Abgabe.

Leider wurden mir diese aber nicht abgenommen. Diese Unterlagen solle ich elektronisch einreichen. Ja, kein Problem und ist mir sogar angenehmer. Dies war mein erster Gedanke. Nur dann kommt das Problem: Digitale Signierung! Eigentlich auch kein Problem, in DE habe ich den dt. elektronischen Ausweis mit digitaler Signatur. Ja, aber in PT ist es anscheinend anders. Die zuständige Kammer meint mit dem dt. digitalen Ausweis geht dies nicht, es kann nur ein portugiesischer Ausweis verwendet werden. Dies erschließt sich mir aber nicht. Immerhin arbeiten wir in der EU an der digitalen Signatur.

Hat von Euch jemand Erfahrung damit? Kann man wirklich nicht den dt. digitalen Ausweis verwenden?

Auf meine Frage hin: Wie soll ich da die Unterlagen einreichen, wenn ich diese überhaut nicht signieren kann? Die Antwort war nicht böse ausgesprochen, mehr sogar verständnisvoll: Entweder PT Ausweis beantragen oder über einen Rechtsanwalt einreichen.

Was sagt Ihr dazu?

Thomas
 
Hallo Thomas,

aus meiner juristischen Sicht drängt sich zunächst die naheliegende formelle Frage auf, auf welcher gesetzlichen Verwaltungsvorschrift oder Satzungsbestimmung die betreffende Algarve Kammer eine schriftliche Beantragung eines Zulassungsprozesses ablehnen darf und auf eine elektronische Einreichung der Unterlagen verlangen bzw. verweisen kann/darf.

Gruß Sülzmeister
 
Hallo Sülzmeister,

in DE unterstüze ich gern die Einführung von eGovernment. Als IT´ler kommt mir dies entgegen und ich sehe mittelfristig (wenn alle Bevölkerungsgruppen dies nutzen können und wollen) enormes Potenzial.
In PT ist man damit weiter gegenüber DE. In einer Recherche las ich, dass es viele EU Länder mit der eSignatur per Ausweis gibt. Allerdings sind alle diese digitalen Ausweise nicht kompatibel und die EU arbeitet seit 2012 an einer einheitlichen Umsetzung. Da wünschte ich mir mehr EU!
Ich habe einen Rechtsanwalt mit der Beantragung beauftragt. Dies entspricht aber keinesfalls den Zielen von eGoernment. Hier definiert man Ziele als: einfache, schnelle und sichere Nutzung. Also auch Kostenminimierung nicht nur auf der Seite des Staates sonder auch beim Bürger. Leider trifft dies nicht auf mich zu. Gibt es die doppelte Staatsbürgerschaft (DE und PT) und damit zwei Ausweise ;-)

Hochachtungsvoll Thomas
 
Ja, das ist möglich (nach portugiesischem Recht), nach mindestens 6jährigem Aufenthalt in Portugal, dem Beherrschen der port. Sprache....



Nach deutschem Recht ist dies auch seit 2007 möglich. Vorher verlor man praktisch die deutsche Staatsangehörigkeit.
 

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