Es ist kompliziert - bitte nur antworten, wenn jemand definitiv für folgende Situation eine sichere Antwort weiß:
Familie, Vater, Mutter, gemeinsames Kind; nicht verheiratet, bisher gemeinsame Adresse in Deutschland.
Er baut hier gerade ein Geschäft auf und lebt also offiziell angemeldet hier in Portugal seit über 90 Tagen. Er braucht auch hier das Auto, welches aber dummerweise in Deutschland auf seine Lebensgefährtin angemeldet ist, die vorerst überwiegend noch in Deutschland lebt und nur ab und zu hier ist. Das Auto wird wie gesagt, dringend hier von ihm gebraucht.
Nun findet der Umzug von ihm statt und das Auto soll mitkommen, weil es eben hier gebraucht wird. Gibt es eine Regelung, dass wenn das Auto innerhalb der Familie schon existiert, aber derjenige, auf den das Auto angemeldet ist, noch nicht hier wohnt, der Partner aber schon hier wohnhaft ist, das Auto als Umzugsgut hier angemeldet werden kann? Bei einem Profi wurde schon nachgefragt. Der hatte leider keine Idee dazu.
Familie, Vater, Mutter, gemeinsames Kind; nicht verheiratet, bisher gemeinsame Adresse in Deutschland.
Er baut hier gerade ein Geschäft auf und lebt also offiziell angemeldet hier in Portugal seit über 90 Tagen. Er braucht auch hier das Auto, welches aber dummerweise in Deutschland auf seine Lebensgefährtin angemeldet ist, die vorerst überwiegend noch in Deutschland lebt und nur ab und zu hier ist. Das Auto wird wie gesagt, dringend hier von ihm gebraucht.
Nun findet der Umzug von ihm statt und das Auto soll mitkommen, weil es eben hier gebraucht wird. Gibt es eine Regelung, dass wenn das Auto innerhalb der Familie schon existiert, aber derjenige, auf den das Auto angemeldet ist, noch nicht hier wohnt, der Partner aber schon hier wohnhaft ist, das Auto als Umzugsgut hier angemeldet werden kann? Bei einem Profi wurde schon nachgefragt. Der hatte leider keine Idee dazu.