Gemäß §87b Abs 3 Nr. 9 IRG gibt es in Deutschland keine Halterhaftung. Insbesondere bei einem Parkverstoß ist im Nachhinein schwer nachweisbar, wer den PKW verbotswidrig abgestellt hat. Wenn du also rechtzeitig bei der portugiesischen Behörde einen Einspruch eingelegt hast mit dem Verweis, dass du lediglich Halter und nicht Fahrer bist, hast du keine Vollstreckung in Deutschland zu befürchten.
In Einzelfällen kann es vorkommen, dass die ausländische Behörde sich an die Vollstreckungsstelle deines zuständigen Finanzamts wendet. Und die versucht dann zu vollstrecken. Wenn du dem Finanzamt allerdings nachweisen kannst, dass du rechtzeitig im Ausland Einspruch wegen mangelnder Halterhaftung eingelegt hast, darf nicht vollstreckt werden.
Ich bin in den letzten Jahrzehnten sehr viel über die Alpen nach Süd Europa mit dem Pkw gereist und habe auch gelegentlich Bußgeldbescheide oder Organstrafmandate wegen geringfügiger Geschwindigkeitsüberschreitungen wie man es in Österreich nennt, erhalten. In keinem einzigen Fall konnte mir die Fahrer Eigenschaft nachgewiesen werden weshalb ich bis heute nicht bezahlt habe.
Wer nun meint, dass er bei der Einreise in diesem Fall nach Portugal befürchten muss, zur Kasse gebeten zu werden der täuscht sich. Wir bewegen uns hier im Ordnungswidrigkeitenrecht und nicht im Strafrecht. Ordnungswidrigkeiten werden auch in Deutschland nur von derjenigen Behörde verfolgt, die so eine Ordnungswidrigkeit im Verkehrssektor beanstandet.
Grüsse
Jürgen
In Einzelfällen kann es vorkommen, dass die ausländische Behörde sich an die Vollstreckungsstelle deines zuständigen Finanzamts wendet. Und die versucht dann zu vollstrecken. Wenn du dem Finanzamt allerdings nachweisen kannst, dass du rechtzeitig im Ausland Einspruch wegen mangelnder Halterhaftung eingelegt hast, darf nicht vollstreckt werden.
Ich bin in den letzten Jahrzehnten sehr viel über die Alpen nach Süd Europa mit dem Pkw gereist und habe auch gelegentlich Bußgeldbescheide oder Organstrafmandate wegen geringfügiger Geschwindigkeitsüberschreitungen wie man es in Österreich nennt, erhalten. In keinem einzigen Fall konnte mir die Fahrer Eigenschaft nachgewiesen werden weshalb ich bis heute nicht bezahlt habe.
Wer nun meint, dass er bei der Einreise in diesem Fall nach Portugal befürchten muss, zur Kasse gebeten zu werden der täuscht sich. Wir bewegen uns hier im Ordnungswidrigkeitenrecht und nicht im Strafrecht. Ordnungswidrigkeiten werden auch in Deutschland nur von derjenigen Behörde verfolgt, die so eine Ordnungswidrigkeit im Verkehrssektor beanstandet.
Sie müssen registriert sein, um bestimmte Links zu sehen
Grüsse
Jürgen