Guten Tag, habe gerade in einem anderen Blog gelesen, dass das IMT Coimbra von einem Schweizer Folgendes verlangte:
1) eine amtliche beglaubigte Bestätigung in Portug., Franz., oder Englisch, dass es sich bei dem CH-Fahrausweis tatsächlich um den Ausweis der Person handelt (Echtheitsbestätigung).
2) einen Praxis-Fahrtest und das mit 47 Jahren Fahrpraxis.
3) Wann ist es sinnvoll oder Pflicht, den CH-Fahrausweis beim IMT registrieren zu lassen?
Kennt sich jemand mit den örtlichen Bestimmungen aus? Mein Stiefvater hat 50 Jahre Fahrpraxis und wird sich demnächst um die Beantragung eines portugiesischen Fahrausweises kümmern.
Herzlichen Dank für eure Bemühung und Rückmeldung, Gruss, Michèle
1) eine amtliche beglaubigte Bestätigung in Portug., Franz., oder Englisch, dass es sich bei dem CH-Fahrausweis tatsächlich um den Ausweis der Person handelt (Echtheitsbestätigung).
2) einen Praxis-Fahrtest und das mit 47 Jahren Fahrpraxis.
3) Wann ist es sinnvoll oder Pflicht, den CH-Fahrausweis beim IMT registrieren zu lassen?
Kennt sich jemand mit den örtlichen Bestimmungen aus? Mein Stiefvater hat 50 Jahre Fahrpraxis und wird sich demnächst um die Beantragung eines portugiesischen Fahrausweises kümmern.
Herzlichen Dank für eure Bemühung und Rückmeldung, Gruss, Michèle