Der Common Reporting Standard, kurz CRS, ist ein neues Verfahren in dem, mit Hilfe der Banken, Geldwäsche und Steuerhinterziehung besser erfasst werden. Das Verfahren wurde in 2017 eingeführt, wird aber nach meiner Erfahrung erst jetzt strenger umgesetzt. Da es nun in verschiedenen Threads ein Thema wurde, möchte ich einmal zusammenfassen worum es geht, wen es betrifft und welche Dokumente man braucht.
Hier vorab ein Link, zu einer Information vom Bundeszentralamt für Steuern zum Thema CRS:
Alle folgenden Zitate in meinem Beitrag stammen aus diesem Link, wenn sie nicht anders gekennzeichnet sind.
Der Inhalt ist zwar auf Deutschland bezogen, lässt sich aber auf alle teilnehmenden Staaten übertragen, damit auch auf Portugal.
Wer ganz tief einsteigen will, findet das ganze Gesetz hier:
Wen betrifft es? Erst einmal wird bei jeder neuen Kontoeröffnung nun eine Selbstauskunft zum CRS auszufüllen sein. Wenn ich in Deutschland mein Konto eröffne, hier auch meinen Wohnsitz habe und auch die Steuern in DE zahle, dann ist es nicht mehr als ein kurzes Formular. Es werden Wohnsitz, steuerliche Ansässigkeit(en) und Steuernummer abgefragt. Ähnlich wohl, wenn ich in Portugal gemeldet bin, meine Einkünfte dort beziehe und auch meine Steuern in Portugal zahle.
Es gibt auch Formulare in denen CRS und FACTA kombiniert sind. So sah auch das Formular aus, welches mir die Commerzbank geschickt hat:
Bei solchen Formularen auf jeden Fall auspassen, dass alle Fragen zur USA richtig beantwortet sind. Wer da ein falsches Kreuz macht, der hat richtig Spaß und der Banker auch
Die TIN ist die Steuernummer. Es kann auch eventuell die eTIN abgefragt werden (Formular Portugal), die in Deutschland zwar auch schon vergeben wird, aber in der Regel verwenden wir noch die steuerliche Identifikationsnummer (Steuer ID) oder auch TIN. D.h. ich habe auch, wenn nach der eTIN gefragt wurde die in DE gängige Steuer ID eingetragen.
Wichtig wäre auch hier zu wissen, wenn ich eine NIF besitze, dann heißt das noch nicht, dass ich in Portugal steuerlich ansässig bin. Sollte man versehentlich neben der deutschen Steueradresse seine portugiesische Adresse angeben, obwohl man nur in DE steuerpflichtig ist, dann löst das etwas aus (so der Banker am Telefon
)
Wenn ich in Portugal lebe, arbeite und meine Steuern zahle, dann wird es ähnlich unkompliziert bleiben.
Zumindest in DE braucht man dann in diesem einfachen Fall auch keine Dokumente beibringen und kann die Daten meist wohl auch online über sein Banking aktualisieren.
Weiterhin werden in diesem einfachen Fall auch bestehende Konten nicht betroffen sein.
Anders sieht es aus, wenn sich meine steuerliche Ansässigkeit und das Land in dem ich ein Konto eröffne unterscheiden.
Dann sind auch bestehende Konten betroffen:
Bei mir war der Auslöser, dass mein Perso in DE abgelaufen war. Da er in den Kontodaten erfasst war, bekam ich im online banking den Hinweis, dass ich meine „Identity Card„ aktualisieren soll. Bei dem Vorgang sieht der Banker natürlich, dass die Meldeadresse in einem anderen Land ist und es wird ein Vorgang ausgelöst. Bei Neukunden passiert das nun automatisch.
In diesem Fall werden nun auch einige Dokumente angefordert um die Plausibilität der Angaben zu überprüfen:
Es werden z.B. ein Einkommensnachweis, ein Nachweis über die deutsche Steuernummer und das Schreiben, welches man mit der NIF erhält benötigt. Das kann sich aber sicherlich, je nach Bankinstitut, unterscheiden. Auch ob es übersetzt werden muss und ob sogar noch eine Beglaubigung nötig ist. D.h. so eben einmal schnell ein Konto in Portugal eröffnen mit Perso und NIF ist nicht mehr möglich (ich denke, dass sich die Banken da auch nicht mehr groß unterscheiden).
Erst wenn bei einem neuen Konto die Selbstauskunft nebst Unterlagen vollständig ist können Überweisungen vorgenommen werden:
Bestehende Konten werden nach meinem Kenntnisstand zur Zeit noch nicht gesperrt, wenn Unterlagen fehlen.
Wenn, wie bei mir, Meldeadresse und Steuerpflicht in einem anderen Land sind als das Bankkonto, dann ist dieses Konto meldepflichtig (wie oben schon geschrieben):
D.h. bestimmte Daten werden an das Finanzamt weitergeleitet, welches sich aus der steuerlichen Ansässigkeit (CRS Selbstauskunft) ergibt.
Das sind:
Ich möchte nun am Schluss dieses Berichtes noch darauf hinweisen, dass ich da kein Spezialist für Steuerfragen oder Bankangelegenheiten bin. Ich musste mich nun zwangsläufig mit dem Geschehen auseinandersetzen. Ich hoffe, dass durch den Bericht jemand davon profitieren kann. Keinesfalls kann ich die Richtigkeit des Geschrieben garantieren, das muss jeder für sich überprüfen.
Und auch hier noch einmal, es bringt nichts nun auf die Banken zu schimpfen. Für die Banken ist es ein zusätzlicher gewaltiger Verwaltungsaufwand, der ihnen aufgezwungen wurde. Und es gelten für alle Banken die gleichen Regeln.
LG Chap
Hier vorab ein Link, zu einer Information vom Bundeszentralamt für Steuern zum Thema CRS:
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Alle folgenden Zitate in meinem Beitrag stammen aus diesem Link, wenn sie nicht anders gekennzeichnet sind.
Der Inhalt ist zwar auf Deutschland bezogen, lässt sich aber auf alle teilnehmenden Staaten übertragen, damit auch auf Portugal.
Wer ganz tief einsteigen will, findet das ganze Gesetz hier:
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Wen betrifft es? Erst einmal wird bei jeder neuen Kontoeröffnung nun eine Selbstauskunft zum CRS auszufüllen sein. Wenn ich in Deutschland mein Konto eröffne, hier auch meinen Wohnsitz habe und auch die Steuern in DE zahle, dann ist es nicht mehr als ein kurzes Formular. Es werden Wohnsitz, steuerliche Ansässigkeit(en) und Steuernummer abgefragt. Ähnlich wohl, wenn ich in Portugal gemeldet bin, meine Einkünfte dort beziehe und auch meine Steuern in Portugal zahle.
Hier ein Beispiel:Insbesondere bei der Eröffnung von neuen Konten sind die Finanzinstitute im Allgemeinen verpflichtet Selbstauskünfte einzuholen.
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Es gibt auch Formulare in denen CRS und FACTA kombiniert sind. So sah auch das Formular aus, welches mir die Commerzbank geschickt hat:
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Bei solchen Formularen auf jeden Fall auspassen, dass alle Fragen zur USA richtig beantwortet sind. Wer da ein falsches Kreuz macht, der hat richtig Spaß und der Banker auch

Die TIN ist die Steuernummer. Es kann auch eventuell die eTIN abgefragt werden (Formular Portugal), die in Deutschland zwar auch schon vergeben wird, aber in der Regel verwenden wir noch die steuerliche Identifikationsnummer (Steuer ID) oder auch TIN. D.h. ich habe auch, wenn nach der eTIN gefragt wurde die in DE gängige Steuer ID eingetragen.
Wichtig wäre auch hier zu wissen, wenn ich eine NIF besitze, dann heißt das noch nicht, dass ich in Portugal steuerlich ansässig bin. Sollte man versehentlich neben der deutschen Steueradresse seine portugiesische Adresse angeben, obwohl man nur in DE steuerpflichtig ist, dann löst das etwas aus (so der Banker am Telefon

Wenn ich in Portugal lebe, arbeite und meine Steuern zahle, dann wird es ähnlich unkompliziert bleiben.
Zumindest in DE braucht man dann in diesem einfachen Fall auch keine Dokumente beibringen und kann die Daten meist wohl auch online über sein Banking aktualisieren.
Weiterhin werden in diesem einfachen Fall auch bestehende Konten nicht betroffen sein.
Anders sieht es aus, wenn sich meine steuerliche Ansässigkeit und das Land in dem ich ein Konto eröffne unterscheiden.
(wie eingangs geschrieben, es könnte genauso heißen „ein portugiesisches Konto ist dabei meldepflichtig“)Ein deutsches Finanzkonto ist dabei meldepflichtig, wenn der Kontoinhaber in einem anderen CRS-Teilnehmerstaat steuerlich ansässig ist. Um feststellen zu können, ob ein Finanzkonto der Meldepflicht nach CRS unterliegt, müssen die Finanzinstitute bestimmte Verfahren zur Ermittlung der steuerlichen Ansässigkeit durchlaufen. Hierunter fällt auch die Einholung einer Selbstauskunft.
Dann sind auch bestehende Konten betroffen:
Bei bestehenden Konten kann die Meldepflicht auch anhand von Indizien festgestellt werden. Ein Indiz für eine steuerliche Ansässigkeit in einem anderen Staat kann u.a. eine aktuelle Post- oder Hausanschrift oder Telefonnummer in einem Meldestaat oder aktuell gültige Handlungs- oder Verfügungsvollmacht zugunsten einer Person mit Anschrift in einem Meldestaat sein.
Bei mir war der Auslöser, dass mein Perso in DE abgelaufen war. Da er in den Kontodaten erfasst war, bekam ich im online banking den Hinweis, dass ich meine „Identity Card„ aktualisieren soll. Bei dem Vorgang sieht der Banker natürlich, dass die Meldeadresse in einem anderen Land ist und es wird ein Vorgang ausgelöst. Bei Neukunden passiert das nun automatisch.
In diesem Fall werden nun auch einige Dokumente angefordert um die Plausibilität der Angaben zu überprüfen:
Wer ein neues Konto eröffnet ist verpflichtet, die Selbstauskunft sowie angefragte Unterlagen zur Bestätigung der Plausibilität richtig und vollständig mitzuteilen oder herauszugeben. Grundsätzlich müssen diese bei Kontoeröffnung vorliegen. In bestimmten Ausnahmefällen ist dies jedoch auch unverzüglich nach der Kontoeröffnung möglich.
Es werden z.B. ein Einkommensnachweis, ein Nachweis über die deutsche Steuernummer und das Schreiben, welches man mit der NIF erhält benötigt. Das kann sich aber sicherlich, je nach Bankinstitut, unterscheiden. Auch ob es übersetzt werden muss und ob sogar noch eine Beglaubigung nötig ist. D.h. so eben einmal schnell ein Konto in Portugal eröffnen mit Perso und NIF ist nicht mehr möglich (ich denke, dass sich die Banken da auch nicht mehr groß unterscheiden).
Erst wenn bei einem neuen Konto die Selbstauskunft nebst Unterlagen vollständig ist können Überweisungen vorgenommen werden:
Liegt nach Ablauf von 90 Tagen nach Eröffnung eines neuen Kontos keine Selbstauskunft vor oder kann ihre Plausibilität nicht bestätigt werden, muss das meldende Finanzinstitut, bei dem das neue Konto eröffnet wurde, dies dem BZSt unter Angabe aller zur Identifizierung des Kontoinhabers zur Verfügung stehenden Angaben mitteilen.
Solange keine Selbstauskunft vorliegt bzw. deren Plausibilität nicht bestätigt werden konnte, können keine Gelder von dem Konto abverfügt werden. Abverfügungen stellen beispielsweise Barabhebungen oder Überweisungen an Dritte dar. Rückzahlungen eingegangener Gelder dürfen nur an den Einzahler ausgezahlt werden. Einzahlungen auf dieses Konto können weiterhin getätigt werden.
Bestehende Konten werden nach meinem Kenntnisstand zur Zeit noch nicht gesperrt, wenn Unterlagen fehlen.
Wenn, wie bei mir, Meldeadresse und Steuerpflicht in einem anderen Land sind als das Bankkonto, dann ist dieses Konto meldepflichtig (wie oben schon geschrieben):
Ein deutsches Finanzkonto ist dabei meldepflichtig, wenn der Kontoinhaber in einem anderen CRS-Teilnehmerstaat steuerlich ansässig ist. Um feststellen zu können, ob ein Finanzkonto der Meldepflicht nach CRS unterliegt, müssen die Finanzinstitute bestimmte Verfahren zur Ermittlung der steuerlichen Ansässigkeit durchlaufen. Hierunter fällt auch die Einholung einer Selbstauskunft
D.h. bestimmte Daten werden an das Finanzamt weitergeleitet, welches sich aus der steuerlichen Ansässigkeit (CRS Selbstauskunft) ergibt.
Das sind:
Wenn nun jemand Mieteinnahmen, Zinsen, Dividenden oder ähnliches hat, dann auf jeden Fall überprüfen, ob etwas in DE steuerpflichtig ist und ob alles korrekt angegeben wurde.Insbesondere folgende Daten werden ausgetauscht:
- Name
- Anschrift
- Ansässigkeitsstaat
- Steueridentifikationsnummer
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Kontonummer
- Name und Identifikationsnummer des Finanzinstituts
- Kontosaldo
- Zinsen / Dividenden / sonstige Einkünfte
Ich möchte nun am Schluss dieses Berichtes noch darauf hinweisen, dass ich da kein Spezialist für Steuerfragen oder Bankangelegenheiten bin. Ich musste mich nun zwangsläufig mit dem Geschehen auseinandersetzen. Ich hoffe, dass durch den Bericht jemand davon profitieren kann. Keinesfalls kann ich die Richtigkeit des Geschrieben garantieren, das muss jeder für sich überprüfen.
Und auch hier noch einmal, es bringt nichts nun auf die Banken zu schimpfen. Für die Banken ist es ein zusätzlicher gewaltiger Verwaltungsaufwand, der ihnen aufgezwungen wurde. Und es gelten für alle Banken die gleichen Regeln.
LG Chap
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