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Auswirkungen des neuen Erbrechts auf Rentner im Ausland

Ozzy

Lusitano
Teilnehmer
Stammgast
Hallo,
heute beim Notartermin klärte uns der Notar darüber auf, das ab dem 17.8.2015 ein neues Gesetz in Kraft tritt, nachdem das Erbrecht des Landes gilt, in dem man zuletzt seinen Wohnsitz hatte.
Dieses Gesetz gilt EU-weit bis auf GB, DK und eines, das ich vergessen habe.
Soll heißen, das Rentner, die ihren Lebensabend im Süden verbringen wollen, schriftlich das Ebrrecht, welchen zum Zuge kommen soll, bestimmen müssen.
Alle, die nach dem 17.8. sterben, werden nach neuem Gesetz beerbt.
Wie jetzt beispielsweise das portugisiesche Erbrecht aussieht und wo es sich unterscheidet, weiß ich nicht.
Aber wichtig finde ich es trotzdem.
Auch haben wir hier ja einige, die ihren Lebensabend in Portugal verbringen.
Da sollte man sich mal schlau machen und gegebenenfalls rechtzeitig was zu Papier bringen.
Der Notar sieht da jede Menge Ärger kommen, er hatte am WE eine Schulung dazu.
Gruß
T
 
Sterben können nicht nur Rentner ;). Es ist generell nötig, dass man seinem Testament die Zusatzerklärung beifügt, nach welchem nationalen Recht verfahren werden soll. Also, wenn ich möchte, dass die deutsche Erbschaftsregelung eintreten soll, dann die Zusatzerklärung, dass man nach deutschem Erbrecht vererben möchte - wenn man das möchte. Ist sinnvoll, wenn z.B. in einer Ehe beide die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.



 
Hallo Thomas,

interessantes Thema. Ich habe diesen Artikel zu dem portugiesischem Erbrecht gefunden:


Aufgrund der neuen Regelung von der Du sprichst, werden da vielleicht ein paar Dinge veraltet sein... Aber wie es scheint, ist die Erbfolgeregelung etc. nicht viel anders als in Deutschland.

Interessant ist vielleicht noch was Herr Rathenau hier zu dem Immobilienbesitz schreibt, da es anscheinend eine unterschiedliche Rechtsauslegung zu dem Eigentum bei Ehepartnern in Deutschland und in Portugal gibt:


Ich frage mich nur welches Erbschaftssteuergesetz wohl gilt? Nach dem Wohnsitz der Erben oder des Erblassers?

Iris
 
Hallo Iris, das geht sowohl aus meinen gesetzten Links als auch aus meinem Beitrag hervor: Man legt fest, nach welchem Erbrecht vererbt wird. Wenn beide die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können sie festlegen, dass nach deutschem Erbrecht vorgegangen wird. Ein kleiner handschriftlicher Zusatz beim Testament genügt. Liegt dieser nicht vor, wird automatisch das Erbrecht des Landes, in dem man sich der Erblasser überwiegend aufgehalten hat, angewandt.
 
HI,
Iris meinte aber das ErbSTEUERrecht.
Wir haben in 2 Wochen einen Termin beim Notar zu diesem Thema, da frage ich ihn nochmal.
Denn Iris hat recht, es nicht unerheblich, welches Land dann den Steuersatz vorgibt.
Ich meld mich dann nochmal.
Gruß
T
 
Vielleicht hilft diese Seite weiter, was die Erbschaftssteuer betrifft:

 
Eine Veranstaltung die für Residenten und andere interessant sein kann .Das neue EU - Erbrecht welches am 17.August 2015 in Kraft tritt:

 
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