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Gelöschtes Mitglied 4794
Gast
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Hallo liebes Forum
Ich bin 16 Jahre alt und lebe für 10 Monate in Portugal als Ausrauschschülerin.
Das heißt: ich lebe in einer portugiesischen Familie, besuche eine öffentliche Schule und bin eine "Portugiesin auf Zeit".
Da ich deutsche Sattsbürgerin bin, habe ich von den portugiesischen Behörden vor Ablauf der 3-monatigen Aufenthaltsfrist eine zeitlich begrenzte Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt bekommen.
Diese läuft genau dann ab, wenn ich von meiner Organisation aus wieder in den Flieger nach Deutschland steigen soll (geplant im Juni).
Nun macht meine Schule in den Osterferien eine Kursfahrt nach Andorra und ich wurde gefragt ob ich mit möchte.
Nun stellt sich mir erstmal die Frage, ob das Probleme mit meiner Aufenthaltsgenehmigung gibt.
Kann ich ohne Probleme aus- und wieder einreisen?
Danke schonmal im Vorraus!
lg
Lýsa
Ich bin 16 Jahre alt und lebe für 10 Monate in Portugal als Ausrauschschülerin.
Das heißt: ich lebe in einer portugiesischen Familie, besuche eine öffentliche Schule und bin eine "Portugiesin auf Zeit".
Da ich deutsche Sattsbürgerin bin, habe ich von den portugiesischen Behörden vor Ablauf der 3-monatigen Aufenthaltsfrist eine zeitlich begrenzte Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt bekommen.
Diese läuft genau dann ab, wenn ich von meiner Organisation aus wieder in den Flieger nach Deutschland steigen soll (geplant im Juni).
Nun macht meine Schule in den Osterferien eine Kursfahrt nach Andorra und ich wurde gefragt ob ich mit möchte.
Nun stellt sich mir erstmal die Frage, ob das Probleme mit meiner Aufenthaltsgenehmigung gibt.
Kann ich ohne Probleme aus- und wieder einreisen?
Danke schonmal im Vorraus!
lg
Lýsa
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