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Wildcamping Algarve: Freiheit trifft auf strenge Regeln

kailew

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Die Algarve, eine der sonnigsten und landschaftlich reizvollsten Regionen Europas, ist seit Jahren ein Magnet für Campingfreunde. Doch die Freiheit, in der Natur zu campen, wird in Portugal durch strikte gesetzliche Vorgaben eingeschränkt. Der zunehmende Ansturm von Wohnmobilreisenden aus ganz Europa, die offizielle Campingplätze meiden und stattdessen Wildcamping betreiben, hat zu erheblichen Konflikten mit Behörden und Anwohnern geführt.

Campingboom und seine Herausforderungen​

Die Beliebtheit des Campens in Portugal hat in den letzten Jahrzehnten stark zugenommen. Während es 1977 landesweit nur 71 offizielle Campingplätze gab, ist diese Zahl bis 2017 auf 230 gestiegen. Insbesondere die Algarve hat mit hunderten Stellplätzen für Wohnmobile, teils sogar kostenlosen Angeboten, auf den wachsenden Tourismus reagiert. Dennoch ziehen es viele Reisende vor, abseits der regulierten Plätze zu campen. „Das Campen außerhalb von eigens ausgewiesenen Flächen – sei es im Zelt oder im Wohnmobil – ist auf dem gesamten Staatsgebiet nicht gestattet“, schreibt . Der Grund für dieses Verbot liegt vor allem in den Umweltschäden, die durch Wildcamping verursacht werden.

Umweltschäden und Konflikte​

Wie erklärt: „Viele Camper verrichten ihr „Geschäft“ im Freien, hinterlassen Abfälle und zerstören mit ihren Fahrzeugen die Vegetation. Für die Umwelt fatal.“ Besonders betroffen sind geschützte Gebiete wie der Naturpark Parque Natural do Sudoeste Alentejano e Costa Vicentina (PNSACV). Dieser Naturpark, der fast 90.000 Hektar umfasst, ist ein Hotspot für Biodiversität und erfordert besonderen Schutz. In diesen Gebieten gelten besonders strenge Regeln, wie das Verbot jeglicher Campingaktivitäten außerhalb ausgewiesener Plätze.

Gesetzliche Rahmenbedingungen​

Die portugiesischen Gesetze zum Campen sind komplex und über mehrere Regelwerke verteilt. Seit 1995 gilt ein nationales „präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“. Das bedeutet, dass Campen grundsätzlich verboten ist und nur mit ausdrücklicher Genehmigung erlaubt werden kann. Wie darlegt, erfordert diese Genehmigung die Zustimmung des Grundstückseigentümers sowie befürwortende Stellungnahmen der Gesundheits- und Polizeibehörden. In der Praxis ist dies jedoch kaum umsetzbar.
Zusätzlich haben einige Gemeinden wie Silves oder Aljezur kommunale Verordnungen erlassen, um das Wildcamping zu regulieren. Diese Verordnungen definieren absolute Verbotszonen, darunter Strände, Dünen, Steilküsten sowie ein Radius von zwei Kilometern um offizielle Campingplätze.

Strafen bei Verstoß​

Verstöße gegen die Campingregeln werden in Portugal mit empfindlichen Geldbußen geahndet. Laut Anwalt Portugal betragen die Strafen:
  • Wildcamping außerhalb von Naturschutzgebieten: 150 bis 200 Euro.
  • Wildcamping im PNSACV: 200 bis 2.000 Euro bei fahrlässigem Handeln, 400 bis 4.000 Euro bei Vorsatz.
  • Lagerfeuer im PNSACV: 10.000 bis 200.000 Euro, bei juristischen Personen bis zu 5.000.000 Euro.
„Seit 2021 wurden die Regelungen zum Wildcamping in Portugal nochmals verschärft“, berichtet die Plattform Outdoor Nomaden. Das Übernachten in Fahrzeugen wurde zwischen 21 Uhr und 7 Uhr nur auf ausgewiesenen Stellplätzen erlaubt. Verstöße konnten Bußgelder von bis zu 500 Euro nach sich ziehen. Diese strenge Regelung ist im Jahr 2022 in der wieder etwas entschärft worden. Mittlerweile dürfen Wohnmobile bis zu 48 Stunden in derselben Gemeinde stehen, um dort zu übernachten. Das betrifft allerdings nur Orte in denen es keine andere Regelung gibt. Also nicht Naturschutzgebiete, nicht die meisten anderen Küstenabschnitte usw. Insbesondere in Naturschutzgebieten oder Küstenregionen drohen sogar höhere Strafen ( ) bei Verstößen.

Empfehlungen für Reisende​

Wer die Algarve mit dem Wohnmobil oder Zelt bereisen möchte, sollte sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. „Wildcamping in Naturschutzgebieten sollte unter keinen Umständen praktiziert werden“, mahnt . Offizielle Camping- und Stellplätze bieten ausreichend Möglichkeiten, um die Region verantwortungsvoll zu erkunden, ohne dabei die Umwelt zu schädigen oder hohe Strafen zu riskieren. „Es gibt zahlreiche offizielle Stellplätze, die sowohl Komfort als auch Sicherheit bieten“, hebt die Plattform Siesta Campers hervor ( ).

Quellen:​

  • Rathenau, A.: „Wildcamping in der Algarve – Wohnmobile als Dorn im Auge der Behörden“, 01.09.2019, abrufbar unter: .
  • Outdoor Nomaden: „Wildcampen in Portugal“, abrufbar unter: .
  • Siesta Campers: „Wildcamping Portugal 2023 - Das ist erlaubt!“, abrufbar unter: .
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Kai,

sorry, aber dieser KI-Artikel hat in 2024 so viele Fehler, da muß ich doch mal kurz den Finger heben. Sogar die Quellen Outdoornomaden und Siesta Campers stellen den AKTUELLEN Sachverhalt richtiger da:
Übernachten im Mobil, ohne Markiese, Keile, Treppe, Gartenzwerg,... ist bis 48h grundsätzlich erlaubt. Im Nautschutzgebiet (und die sind nicht immer gekennzeichnet(!!) natürlich nicht. Außerdem nichtdort, wo Verbotsschilder stehen (also fast jeder Strand in PT).
Und in die Landschaft scheißen wird mit schlechtem Karma und Motorschaden bestaft.

Guten Rutsch an Alle bei der Gelegenheit,
mcmuller
 
Ich sehe hier keine "vielen Fehler", bitte nenne doch noch ein paar. Die Neuregelung mit den 48 Stunden hatte ich in der Tat übersehen. Aber ansonsten: was ist noch falsch? Abgesehen davon ist es so, wenn ich es richtig verstanden habe, dass die Regelung noch nicht rechtskräftig verabschiedet ist. Sie wird schon angewendet, aber rein formal gilt sie eben noch nicht. @mcmuller
 
Was Tisch und Markise betrifft, empfinde ich die Regelung in der Straßenverkehrsordnung als etwas unklar. Aber vielleicht kann das ja noch mal jemand erläutern.
 
Ich sehe hier keine "vielen Fehler", bitte nenne doch noch ein paar. Die Neuregelung mit den 48 Stunden hatte ich in der Tat übersehen. Aber ansonsten: was ist noch falsch? Abgesehen davon ist es so, wenn ich es richtig verstanden habe, dass die Regelung noch nicht rechtskräftig verabschiedet ist. Sie wird schon angewendet, aber rein formal gilt sie eben noch nicht. @mcmuller
@kailew
Das Campen außerhalb von eigens ausgewiesenen Flächen – sei es im Zelt oder im Wohnmobil – ist auf dem gesamten Staatsgebiet nicht gestattet“, schreibt .
steht im Wiederspruch zum folgenden Text
„Seit 2021 wurden die Regelungen zum Wildcamping in Portugal nochmals verschärft“
wieder erst eine Behauptung, die dann drei Sätze später zurückgenommen wird. Wo ist hier der Wert dieser Ausage?

Ich gebe Dir Recht - "viele Fehler" ist übertrieben, aber mich hat reflexartig gestört, daß dieses differenzierte und sehr in Bewegung begriffene Thema mit so einem schwammigen Artikel hier erscheint.

zu "Tisch und Markiese": Sobald Du was auspackst und in direkter Nähe zum Mobil aufbaust, ist es Camping und erstmal verboten. Stellst Du das Mobil nur ab, ist es erlaubt. Das sind grob so die Kriterien, nach denen mein Freund bei der GNR und seine Kollegen Ausschau halten. Darüber hinaus entscheidet der gesunde Menschenverstand, an dem es leider in unserer Wohnmobilcommunity zunehmend mangelt...
Tipp: Man muß den Tisch nicht auf dem Nachbarparkplatz aufbauen, es gibt meist Alternativen.
 
Hallo @mcmuller,
danke für die Klarstellung.

Ich sehe den von dir genannten weiteren Widerspruch allerdings auch nicht so. Dass ich den Text jetzt so umformuliert habe, und auch noch die frühere und nicht nur die aktuelle Regelung enthalten ist, finde ich in Ordnung. Man kann erkennen, welche verschiedenen Ansätze es im Laufe der Zeit gab.

Und wenn Rathenau schreibt, dass das "Campen" im gesamten Staatsgebiet Portugals verboten ist, außer auf dafür ausgewiesenen Flächen, dann ist das auch nach deiner These völlig richtig so. Und da sind wir dann in der Tat beim Gesetzestext, den ich als unklar empfinde. Man kann es so verstehen, dass alle über das reine Stehen eines Fahrzeuges hinausgehenden Tätigkeiten grundsätzlich nicht erlaubt sind. Also auch "campen".

Denn das Gesetz, soweit ich es verstehe, sagt folgendes: das "Parken" ("aparcamento") ist in Schutzgebieten grundsätzlich verboten. Wobei "parken" als Tätigkeit definiert wird, bei der ein Raum genutzt wird, der größer als die eigentliche Grundfläche des Fahrzeuges ist.

Erlaubt ist laut Gesetz das Übernachten ("pernoita") für einen Zeitraum von bis zu 48 Stunden in derselben Gemeinde. Das Übernachten wird als reines Stehen des Fahrzeuges zwischen 22 und 7 Uhr inklusive der Insassen definiert.

Was das Gesetz meines Erachtens offen lässt, und da wäre die Frage ob etwas was nicht ausdrücklich verboten dann erlaubt ist, ist eben das Parken oder Campen. Es ist nicht ausdrücklich erlaubt, Tätigkeiten an einem Wohnmobil auszuführen, die über seine Grundfläche hinausgehen. Erlaubt ist nur die Übernachtung zwischen 22 Uhr und 7 Uhr. Ohne Tisch, ohne Markise und so weiter. Aber: Das Gesetz verbietet das Campen eben auch nicht ausdrücklich. Noch mal aber: Man kann es aber durchaus so verstehen ...

Deshalb meine laienhafte Einschätzung, dass es womöglich unklar ist. Rathenau ist Anwalt und seine Einschätzung ist, dass das Campen im gesamten Staatsgebiet nicht erlaubt ist. Meines Erachtens gibt das Gesetz diese Einschätzung durchaus her. Ich kann mit dieser Einschätzung leben und sehe daher keinen Grund, den Text zu ändern.

Das ist wie gesagt meine Interpretation, die natürlich laienhaft sein muss. Wenn du @mcmuller oder sonst jemand da weitergehende Informationen haben, dann gerne. Ich habe versucht zu begründen, warum ich im Moment den Text für richtig halte.
 
Um das noch mal zu verdeutlichen: Ganz streng genommen darf man mit seinem Wohnmobil in zwei aufeinanderfolgenden Nächten zwischen 22 und 7 Uhr auf nicht durch andere Regelungen verbotenen Plätzen innerhalb einer Gemeinde stehen. Das ist erlaubt. Da es diese zeitliche Regelung gibt, gehe ich davon aus, dass alles andere verboten ist. Die GNR könnte sicher problemlos rechtlich gedeckt schon Wohnmobile des Platzes verweisen, oder sogar multas verteilen, die noch um 7:30 Uhr an einem eigentlich erlaubten Platz nur stehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
die noch um 7:30 Uhr an einem eigentlich erlaubten Platz nur stehen.
das ist dann "Parken am Tag" und natürlich grundsätzlich erlaubt.
An RA Rathenaus Text ist einzig problematisch, daß er von 2019 ist und danach sehr viel Bewegung in dieses Thema gekommen ist. Wir sind selbst langjährige Wohnmobilisten und haben Portugal ziemlich erschöpfend bereist - ohne je mehr als ein nettes Gespräch mit den lokalen GNRs über unsere Reise gehabt zu haben. Bei Zweifeln rate ich immer, mal nett bei einem Anwohner zu fragen, ob das so in Ordnung ist. An der Algarve/Westküste ist dahingehend "verbranntes Land" - zuviele Lifestyle-Insta-Camper, die sich zu auffallend benehmen...
 
Wir sind selbst langjährige Wohnmobilisten und haben Portugal ziemlich erschöpfend bereist - ohne je mehr als ein nettes Gespräch mit den lokalen GNRs über unsere Reise gehabt zu haben.
Du schreibst ja selber, dass in das Thema Bewegung gekommen ist. Das wissen wir ja alle, die sich mit den Wohnmobilen in Portugal beschäftigen, dass durch die starke Zulassungsschwemme in den Corona-Jahren der Wohnmobildruck massiv zugenommen hat. Das war ja schon vorher nicht so ganz einfach. Insofern kann ich mir durchaus auch vorstellen, dass die Zeit den netten Gespräche hier und da vorbei sein mag ...

das ist dann "Parken am Tag" und natürlich grundsätzlich erlaubt.
Das wird so sein, die Widersprüchlichkeit im Gesetz bleibt aber erhalten. Ich frage mich, warum da nicht einfach steht, dass man sich mit seinem Wohnmobil 48 Stunden an einem Platz aufhalten darf? Was ausdrücklich erlaubt ist, ist der Aufenthalt zwischen 22 und 7 Uhr. Warum diese Zeitdefinition?

Und der Text von Rathenau ist von 2019, aber ich finde jetzt wirklich nichts, was falsch wäre.
 
Es wäre mir neu, dass es Gesetze gibt, die eindeutig sind. Es gibt Graubereiche, die gibt es auch in Deutschland. Mir hat ein Portugiese erklärt, das Parken erlaubt ist, ausser es gibt Verbotschilder. Es gibt aber kein Gesetz, man möge mich berichtigen wenn es anders ist, wie man Parken vom Camping unterscheiden kann. Daher kommt vermutlich auch die Regel kein Tisch kein Stuhl keine Markise raus.
Zumindest weiß ich das in Portugal Camping zum Wiederherstellen der Fahrtüchtigkeit im Gegensatz zu Deutschland verboten ist. Diese Graubereiche von Camping gibt es in vielen ländern.
Und ansonsten wenn Graubereiche überstrapaziert werden, kommt über kurz oder lang die Gesetzeskeule zurück.
 
Es gibt aber kein Gesetz, man möge mich berichtigen wenn es anders ist, wie man Parken vom Camping unterscheiden kann. Daher kommt vermutlich auch die Regel kein Tisch kein Stuhl keine Markise raus.
Doch, das Gesetz in Portugal regelt das recht eindeutig. Wobei der Begriff "parken" eher unserem Verständnis von "campen" entspricht, also wenn es nicht nur ein "halten" ist. Die portugiesische Straßenverkehrsordnung sagt, dass man keine Dinge tun darf, die dazu führen, dass die genutzte Grundfläche größer ist, als die des Fahrzeuges. Das sind dann eben Tisch und Stühle usw. Also hier wird gesetzlich zwischen "parken / campen" ("aparcamento") und "halten / übernachten" ("pernoita") unterschieden.

Was ich als verwirrend empfinde, ist die Tatsache, dass eine Zeitspanne für das Übernachten angegeben ist. Nämlich von 22 bis 7 Uhr. Wenn sich der praktische Vorgang nicht vom allgemeinen Parken, also wie mit einem normalen PKW unterscheidet, warum dann die Angabe der Zeitspanne? Wenn ich bis 7 Uhr morgens übernachte, was passiert dann ab 7.01 Uhr, wenn ich mit dem Wohnmobil da immer noch stehe? Warum sagt man nicht einfach, dass es erlaubt ist, bis zu 48 Stunden in einer Gemeinde ohne Verbote zu bleiben?

Da ich normalerweise davon ausgehe, dass das, was nicht verboten ist, nicht automatisch einfach erlaubt ist, kann man das Gesetz so verstehen, dass ich mit dem Wohnmobil da nicht einfach nach 7 Uhr stehen bleiben darf. Was die GNR vor Ort macht, ist nochmal eine andere Sache, aber rein gesetzlich könnte man nach 7 Uhr durchaus einschreiten.
 
Der Artikel 50A der Verkehrsordnung wurde wieder etwas gelockert. Alles hier zu finden:


Hier eine gute Erklärung von Siesta Campers:


Seit 2021 bin ja auch ich Kurzzeitcamper in der Nebensaison. 60% der Übernachtungen fanden auf Campingplätzen statt.
Dort wo ich unterwegs war ging dies nicht immer. Aber auch dann fand sich immer ein ruhiges Plätzen für die Nacht.

Zweimal hatte ich Besuch von der GNR (Guarda Nacional Republicana) und da dachte ich so bei mir: "Pech gehabt".
Aber nein, wir haben uns nur auf ein Gläschen Wein unterhalten. Da habe ich natürlich nachgefragt und sie haben mir die Regeln grob erklärt.

Verboten sind Natura 2000 Gebiete und die National Parks. Wobei es in den Parks einige Plätze gibt, die auch für Camper erlaubt sind.

Portugal ist aber so groß, das man gut außerhalb dieser Zonen übernachten kann.
 
Da ich normalerweise davon ausgehe, dass das, was nicht verboten ist, nicht automatisch einfach erlaubt ist, kann man das Gesetz so verstehen, dass ich mit dem Wohnmobil da nicht einfach nach 7 Uhr stehen bleiben darf. Was die GNR vor Ort macht, ist nochmal eine andere Sache, aber rein gesetzlich könnte man nach 7 Uhr durchaus einschreiten.

Ich miete mir eine Ferienwohnung. Ich reise mit dem camper an. Ich parke den Camper. Da müsst ich jeden morgen um 07h00 den Platz wechseln?
Ich persönlich lese da nicht raus, dass es verboten ist über 07h00 dort zu stehen. Sonst müsste doch explizit stehen, camper dürfen maximal bis 07h00 halten, wenn sie ab 22h00 dort beginnen zu halten. Sonstige örtliche Regelungen ausgenommen. Ich habe schon viele Camper stehen gesehen. Die standen auch nach 07h00. Ich kenne niemanden der deswegen Probleme bekommen hat. Vielleicht gibts hier ja jemanden, der deshalb Probleme bekommen hat? Notfalls braucht man eine gute Rechtschutzversicherung oder Geld und Nerven. Probleme wegen Graubereichen kenne ich im Bereich der Straßenverkehrsordnung in Deutschland, Österreich und Italien. Im Rest der westlichen EU nicht. Und ich fahre ein KFZ im Graubereich. Wo interessanterweise jedes EU-Land auch andere Regeln hat. Und in einigen EU-Ländern dürfte ich gar nicht fahren, aber da ich so in Deutschland fahren darf, darf man mir das laut EU-Recht auch nicht zum Beispiel in Italien verwehren, obwohl ich dort gar keine Zulassung für mein Fahrzeug bekäme.
 
Sonst müsste doch explizit stehen, camper dürfen maximal bis 07h00 halten, wenn sie ab 22h00 dort beginnen zu halten
Hast du dir das Gesetz durchgelesen? Genau das steht da.
Notfalls braucht man eine gute Rechtschutzversicherung oder Geld und Nerven.
Das hat noch nie etwas gebracht in solchen Fällen.
darf man mir das laut EU-Recht auch nicht zum Beispiel in Italien verwehren, obwohl ich dort gar keine Zulassung für mein Fahrzeug bekäme.
Man kennt das in Portugal auch, das dort einfach Dinge gemacht werden, die nicht mit EU-Recht vereinbar sind.
 
In Lagos gab es direkt am Strand in den Dünen so bis vielleicht 2020 richtige Lager mit 10-15 Campern im Kreis, vielen freilaufenden Hunden, dann waren die Camper eine Weile vollständig verschwunden und jetzt sieht man wieder viele Camper, deutlich diskreter z. Bsp. auf den Supermarktparkplätzen dauerhaft stehen. Es scheint da mehrfach einen Wechsel in der Politik gegeben zu haben.
 
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