Die Algarve, eine der sonnigsten und landschaftlich reizvollsten Regionen Europas, ist seit Jahren ein Magnet für Campingfreunde. Doch die Freiheit, in der Natur zu campen, wird in Portugal durch strikte gesetzliche Vorgaben eingeschränkt. Der zunehmende Ansturm von Wohnmobilreisenden aus ganz Europa, die offizielle Campingplätze meiden und stattdessen Wildcamping betreiben, hat zu erheblichen Konflikten mit Behörden und Anwohnern geführt.
Campingboom und seine Herausforderungen
Die Beliebtheit des Campens in Portugal hat in den letzten Jahrzehnten stark zugenommen. Während es 1977 landesweit nur 71 offizielle Campingplätze gab, ist diese Zahl bis 2017 auf 230 gestiegen. Insbesondere die Algarve hat mit hunderten Stellplätzen für Wohnmobile, teils sogar kostenlosen Angeboten, auf den wachsenden Tourismus reagiert. Dennoch ziehen es viele Reisende vor, abseits der regulierten Plätze zu campen. „Das Campen außerhalb von eigens ausgewiesenen Flächen – sei es im Zelt oder im Wohnmobil – ist auf dem gesamten Staatsgebiet nicht gestattet“, schreibt
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. Der Grund für dieses Verbot liegt vor allem in den Umweltschäden, die durch Wildcamping verursacht werden.Umweltschäden und Konflikte
Wie
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erklärt: „Viele Camper verrichten ihr „Geschäft“ im Freien, hinterlassen Abfälle und zerstören mit ihren Fahrzeugen die Vegetation. Für die Umwelt fatal.“ Besonders betroffen sind geschützte Gebiete wie der Naturpark Parque Natural do Sudoeste Alentejano e Costa Vicentina (PNSACV). Dieser Naturpark, der fast 90.000 Hektar umfasst, ist ein Hotspot für Biodiversität und erfordert besonderen Schutz. In diesen Gebieten gelten besonders strenge Regeln, wie das Verbot jeglicher Campingaktivitäten außerhalb ausgewiesener Plätze.Gesetzliche Rahmenbedingungen
Die portugiesischen Gesetze zum Campen sind komplex und über mehrere Regelwerke verteilt. Seit 1995 gilt ein nationales „präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“. Das bedeutet, dass Campen grundsätzlich verboten ist und nur mit ausdrücklicher Genehmigung erlaubt werden kann. Wie
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darlegt, erfordert diese Genehmigung die Zustimmung des Grundstückseigentümers sowie befürwortende Stellungnahmen der Gesundheits- und Polizeibehörden. In der Praxis ist dies jedoch kaum umsetzbar.Zusätzlich haben einige Gemeinden wie Silves oder Aljezur kommunale Verordnungen erlassen, um das Wildcamping zu regulieren. Diese Verordnungen definieren absolute Verbotszonen, darunter Strände, Dünen, Steilküsten sowie ein Radius von zwei Kilometern um offizielle Campingplätze.
Strafen bei Verstoß
Verstöße gegen die Campingregeln werden in Portugal mit empfindlichen Geldbußen geahndet. Laut Anwalt Portugal betragen die Strafen:- Wildcamping außerhalb von Naturschutzgebieten: 150 bis 200 Euro.
- Wildcamping im PNSACV: 200 bis 2.000 Euro bei fahrlässigem Handeln, 400 bis 4.000 Euro bei Vorsatz.
- Lagerfeuer im PNSACV: 10.000 bis 200.000 Euro, bei juristischen Personen bis zu 5.000.000 Euro.
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wieder etwas entschärft worden. Mittlerweile dürfen Wohnmobile bis zu 48 Stunden in derselben Gemeinde stehen, um dort zu übernachten. Das betrifft allerdings nur Orte in denen es keine andere Regelung gibt. Also nicht Naturschutzgebiete, nicht die meisten anderen Küstenabschnitte usw. Insbesondere in Naturschutzgebieten oder Küstenregionen drohen sogar höhere Strafen (
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) bei Verstößen.Empfehlungen für Reisende
Wer die Algarve mit dem Wohnmobil oder Zelt bereisen möchte, sollte sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. „Wildcamping in Naturschutzgebieten sollte unter keinen Umständen praktiziert werden“, mahnt
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. Offizielle Camping- und Stellplätze bieten ausreichend Möglichkeiten, um die Region verantwortungsvoll zu erkunden, ohne dabei die Umwelt zu schädigen oder hohe Strafen zu riskieren. „Es gibt zahlreiche offizielle Stellplätze, die sowohl Komfort als auch Sicherheit bieten“, hebt die Plattform Siesta Campers hervor (
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).Quellen:
- Rathenau, A.: „Wildcamping in der Algarve – Wohnmobile als Dorn im Auge der Behörden“, 01.09.2019, abrufbar unter:
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- Outdoor Nomaden: „Wildcampen in Portugal“, abrufbar unter:
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- Siesta Campers: „Wildcamping Portugal 2023 - Das ist erlaubt!“, abrufbar unter:
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