• Gäste können im PortugalForum zunächst keine Beiträge verfassen und auch nicht auf Beiträge antworten. Das klappt nur, wenn man registriert ist. Das ist ganz leicht, geht schnell und tut nicht weh: Registrieren. Und dann verschwindet auch dieser Hinweis ...

Wenn ich noch einmal NIF höre...

Danke ihr Lieben, ich habe das mysteriöse Schreiben gefunden, das belegt, dass beide auf den Zugewinn verzichten. Wäre aber auch egal, verjährt eh nach 3 Jahren :cool:

Doch viel besser: es gibt mehrere Beweise, dass das Haus auf den Namen der Frau eingetragen ist, mein Mann hat nur mit unterschrieben. Wären sie noch verheiratet, dürfte sie es wohl nicht alleine verkaufen. Wie das bei der Schenkung an die Kinder aussieht, keine Ahnung, ist mir aber auch egal!

Fazit: soll sie es vor Ort klären, wenn die noch was wollen, können sie sich ja melden - wir antworten dann in 30 Jahren :cool:

Danke an alle, die mir wertvolle Tipps gegeben haben.
 
Anhand der von Dir angegebenen Daten, könnte ich sich hierbei um den Kaufvertrag für das Haus handeln. Und die Daten beziehen sich auf die Käufer. Ich kenne jemand, der auch etwa im Jahr 1988 ein Haus gebaut hat, und dieser hat ein richtiges kleines Heft gehabt. Aber wie ich bereits sagte, in Portugal wurden Ende April/Anfang Mai die Grundsteuerbescheide versendet. Bei Wohnsitz im Ausland, wie z.B. Deutschland, werden diese Bescheide auch hierher gesendet. Das aber nur, wenn diese Adresse beim Finanzamt angegeben und mit Meldebescheinigung oder im portugiesischen Ausweis gespeichert ist. Hat das Finanzamt diese Daten nicht, geht der Steuerbescheid entweder an die Hausadresse oder wird einer in Portugal lebenden Person zugesendet, die dafür eine Vollmacht vom Eigentümer erhalten hat. Also in jedem Fall, hat irgendjemand im Mai 2024 einen Grundsteuerbescheid (übrigens für das abgelaufene 2023) erhalten haben. Ansonsten kann man die Grundsteuer NICHT bezahlen. Der Bescheid enthält jedesmal ein anderes Aktenzeichen für die Zahlung. Man kann auch in 2 Raten bezahlen, dann nutzt man ein anderes Aktenzeichen und erhält im November einen neuen Bescheid mit einem neuen Aktenzeichen. Anhand des Aktenzeichen und der NIF erkennt das Finanzamt dann für welches Gebäude gezahlt wurde. Es ist nicht, wie in Deutschland, dass man immer das gleiche Aktenzeichen hat. Daher, entweder wird/wurde die Grundsteuer nicht bezahlt, oder man will Euch die Daten nicht weitergeben.
Ihr könnt bestimmt einer vertrauten Person eine Vollmacht ausstellen, ich glaube aber, dass Ihr das Problem besser und schneller gelöst bekommt wenn Ihr das einer/einem Solicitador übergebt. Wenn Ihr in Portugal seid, könnt Ihr persönlich Euer Anliegen erklären und sagen was Ihr möchtet. Du sagtest, dass in den Scheidungsunterlagen steht, dass das Gebäude de Frau geschenkt wurde. Nehmt diese Unterlagen mit und lasst sie übersetzen.
Ich drücke Dir die Daumen, dass Ihr schnell eine Lösung findet.
Maria
 
Anhand der von Dir angegebenen Daten, könnte ich sich hierbei um den Kaufvertrag für das Haus handeln. Und die Daten beziehen sich auf die Käufer. Ich kenne jemand, der auch etwa im Jahr 1988 ein Haus gebaut hat, und dieser hat ein richtiges kleines Heft gehabt. Aber wie ich bereits sagte, in Portugal wurden Ende April/Anfang Mai die Grundsteuerbescheide versendet. Bei Wohnsitz im Ausland, wie z.B. Deutschland, werden diese Bescheide auch hierher gesendet. Das aber nur, wenn diese Adresse beim Finanzamt angegeben und mit Meldebescheinigung oder im portugiesischen Ausweis gespeichert ist. Hat das Finanzamt diese Daten nicht, geht der Steuerbescheid entweder an die Hausadresse oder wird einer in Portugal lebenden Person zugesendet, die dafür eine Vollmacht vom Eigentümer erhalten hat. Also in jedem Fall, hat irgendjemand im Mai 2024 einen Grundsteuerbescheid (übrigens für das abgelaufene 2023) erhalten haben. Ansonsten kann man die Grundsteuer NICHT bezahlen. Der Bescheid enthält jedesmal ein anderes Aktenzeichen für die Zahlung. Man kann auch in 2 Raten bezahlen, dann nutzt man ein anderes Aktenzeichen und erhält im November einen neuen Bescheid mit einem neuen Aktenzeichen. Anhand des Aktenzeichen und der NIF erkennt das Finanzamt dann für welches Gebäude gezahlt wurde. Es ist nicht, wie in Deutschland, dass man immer das gleiche Aktenzeichen hat. Daher, entweder wird/wurde die Grundsteuer nicht bezahlt, oder man will Euch die Daten nicht weitergeben.
Ihr könnt bestimmt einer vertrauten Person eine Vollmacht ausstellen, ich glaube aber, dass Ihr das Problem besser und schneller gelöst bekommt wenn Ihr das einer/einem Solicitador übergebt. Wenn Ihr in Portugal seid, könnt Ihr persönlich Euer Anliegen erklären und sagen was Ihr möchtet. Du sagtest, dass in den Scheidungsunterlagen steht, dass das Gebäude de Frau geschenkt wurde. Nehmt diese Unterlagen mit und lasst sie übersetzen.
Ich drücke Dir die Daumen, dass Ihr schnell eine Lösung findet.
Maria
Du bist echt ein Schatz
 
Zurück
Oben