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Wenn ich noch einmal NIF höre...

Regenbogenblüte

Amigo
Teilnehmer
...muss ich weinen

Ich hoffe, dass einer der Profis hier mir bei meinem Problem helfen kann. Es könnte kompliziert werden:

1995 wurde mein Mann von seiner portugiesischen Frau geschieden. Es gab ein gemeinsames Haus, mein Mann hat darauf verzichtet, die Anwältin in Braga wollte sich um die Grundbuchbereinigung kümmern.

Inzwischen, bummelig fast 30 Jahre später, kommt sie auf die Idee, das Haus an die beiden Töchter zu verschenken und meint, dass mein Mann noch im Grundbuch steht - was sie nicht beweisen kann oder will.

Ihre Steuernummer und die Nummer des Hauses gibt sie nicht raus, oder hat sie nicht, da sie alle Unterlagen im Original an eine mysteriöse Anwältin in Braga geschickt hat, die sich kümmern sollte. Seit Monaten ist diese Frau nicht erreichbar.

Die Ex hat jemanden beauftragt, herauszufinden, wie es mit dem Grundbuch bestellt ist. Mein Mann soll "einfach" eine Vollmacht unterschreiben, dass er damit einverstanden ist. Da nicht ersichtlich ist, was das für ein Mensch ist, unterschreibt mein Mann nichts.

Frohen Mutes hatte ich vor ein paar Wochen noch gehofft, online einen Grundbuchauszug beantragen zu können - und da war er, mein Albtraum mit 3 Buchstaben: die NIF!

Online ging nix, telefonisch und per Mail auch nicht.

Wir haben dann vor 2 Wochen in Portugal selbst versucht, an diesen duseligen Auszug zu kommen - erfolglos! Der Ausflug in 3 Ämter ist eine eigene Geschichte wert!
Im Finanzamt wurde meinem Mann mitgeteilt, dass er im System nicht vorkäme, seine Exfrau und das Haus allerdings auch nicht! Mit den Worten: "Keine NIF = keine Sorgen, genießt die Sonne", entließ er uns ins Freie! Die Ex soll mit den beiden Töchtern nach Braga und dort die Schenkung durchführen.

Wieder in Deutschland angekommen, war die Ex nicht begeistert über unsere eigenen Recherchen.

Lange Rede, kurze NIF: wie kommen wir an einen Grundbuchauszug ohne NIF? Man kann diese beantragen, aber meines Wissens nach nur, wenn man in Portugal leben will bzw. Grundbesitz hat. Kann man die auch nur für Auskünfte dieser Art beantragen und dann wieder löschen lassen?

Mein Mann will keine weiteren Kosten übernehmen, da die Sache mit dem Haus bei der Scheidung durch seinen Verzicht geregelt wurde - blöderweise hat er sich damals darauf verlassen, dass das Grundbuch bereinigt wird.

Ich hoffe, die Frage ist hier okay, und euch brummt nicht genauso der Schädel vom Lesen wie mir bei der Suche nach der Möglichkeit, einen Grundbuchauszug zu erhalten. In Portugal war es ein bisschen wie A38 in Asterix und Obelix.

Muito obrigada

Regenbogenblüte
 
... Lange Rede, kurze NIF: wie kommen wir an einen Grundbuchauszug ohne NIF? Man kann diese beantragen, aber meines Wissens nach nur, wenn man in Portugal leben will bzw. Grundbesitz hat. ...

Ich reiche dir mal ein Taschentuch - was für eine Geschichte, Wahnsinn!
Über den Erhalt von Grundbuchauszügen kann ich nichts sagen, aber was dein Wissen über die NIF (sorry, kommt nicht wieder vor ;) ) angeht, möchte ich folgende Lücke schließen: Dein Mann kann die Steuernummer "einfach so" beantragen. Dafür ist kein Wohnsitz in PT oder sonst irgendeine Voraussetzung nötig. Bei der Beantragung gibt er die Adresse in D an und bekommt den Status als "nicht in PT wohnhaft". Das ist gar kein Problem. In Portugal vor Ort geht das sogar richtig schnell, inerhalb von 30 Minuten bei jeder Finanzamts-Außenstelle. Wenn er in der nächsten Zeit nicht in den Süden reisen kann/möchte, kann er die leidige Nummer auch bei der Portugiesischen Botschaft beantragen und zwar nicht nur persönlich, sondern auch per Mail. Dann müsste er sich nur darauf einstellen, dass es einige Monate dauern könnte und es nötig sein wird, häufiger mal nachzufragen. Aber bei der bereits vorliegenden Verzögerung von kuscheligen 30 Jahren sollten 2 bis 3 Monate den berühmten Kohl auch nicht mehr fett machen. Toi, toi, toi!
 
@Jerakeen
@Regenbogenblüte
Ene neue Steuernummer (NIF) nützt nichts, denn dort werden nur Zahlungen, Steue, Käaufe eingetragen ab dem Datum der Ausstellung des NIF.
Mich wundert aber sehr, dass der Mann von @Regenbogenblüte nicht bereits eine Steuernummer hast, denn wie hat er sonst in 1995 das Haus erwerben oder erben können.?
Wenn er sein Haus seiner damaligen Frau geschenkt hat, muss es doch ein Dokument über die Schenkung geben, denn sonst macht das Grundbuchamt nichts.
Die Ex-Ehefrau muss auch einen NIF haben, mit dem sie, nach Beantragung eines Passwortes, im Grundbuch nachschauen kann. Warum jemandem beauftragen?
Das Haus wurde legal gebaut?
Johan
 
Lange Rede, kurze NIF: wie kommen wir an einen Grundbuchauszug ohne NIF?
hi,
eigentlich genau so wie in D/CH, wenn du selbst bei einem 'juristischen akt', der deine anwesenheit unterstellt nicht zugegen sein kannst/oder willst. du autorisierst jemanden, juristisch in deinem namen taetig zu werden; in diesem fall das grundbuch einzusehen und etwaiige kopien zu beantragen. im portugiesischen: Procuração

Procuração: O que é, para que serve e como funciona?
Se precisa tratar de um assunto e está ausente, pode passar uma procuração legal a outra pessoa para o representar. Saiba como proceder.

greez
henry
 
@Jerakeen
@Regenbogenblüte
Ene neue Steuernummer (NIF) nützt nichts, denn dort werden nur Zahlungen, Steue, Käaufe eingetragen ab dem Datum der Ausstellung des NIF.
Mich wundert aber sehr, dass der Mann von @Regenbogenblüte nicht bereits eine Steuernummer hast, denn wie hat er sonst in 1995 das Haus erwerben oder erben können.?
Wenn er sein Haus seiner damaligen Frau geschenkt hat, muss es doch ein Dokument über die Schenkung geben, denn sonst macht das Grundbuchamt nichts.
Die Ex-Ehefrau muss auch einen NIF haben, mit dem sie, nach Beantragung eines Passwortes, im Grundbuch nachschauen kann. Warum jemandem beauftragen?
Das Haus wurde legal gebaut?
Johan
Zunächst herzlichen Dank für deine Antwort.
Wir fanden es auch sehr mysteriös, dass der Finanzbeamte nichts gefunden hat, weder nach Namen noch nach Adresse des Hauses in Braga. Langsam frage ich mich, was da damals vorgegangen ist? Die Frage, ob es legal gebaut wurde, ist mehr als berechtigt, die Exfrau hat 6 Brüder, die hauptsächlich am Bau beteiligt waren, die haben dafür ganz sicher keine Steuern bezahlt. Ob das bei Heizung, Sanitär, etc. auch möglich war, weiß ich leider nicht.

Zum Schenkungsdokument: Es wird verzweifelt gesucht! Aus den Scheidungsunterlagen geht hervor, dass mein Mann auf das Haus verzichtet hat.

Leider vermute ich, dass die Ex meinen Mann nicht richtig informiert. Gefragt nach NIF und Grundbuchnummer des Hauses, meinte sie nur, die hätte sie mir geschickt, ich soll danach suchen! Stimmt nicht, aber mit der Frau ist nicht zu verhandeln.

Ich habe ihr die Seite Predial Online empfohlen, dort wäre die Sache längst erledigt. Aber die Dame möchte lieber forschen lassen, dann die Schenkungsunterlagen in Auftrag geben, übersetzen lassen und hier zum Konsulat latschen, damit alles beglaubigt wird.

Jeder sagt ihr, geh mit beiden Töchtern im nächsten Urlaub in Braga aufs Grundbuchamt und klärt die Sache vor Ort! Man könnte auch mit der Wand reden...

Das Ding ist, wir wollen KEINE weiteren Kosten mehr. Sie hat die Schenkung einfach entschieden, die Kinder wollen das Haus gar nicht, trauen sich aber nicht, sich ihr entgegenzustellen.

Ich werde meinen Mann nachher mal ganz vorsichtig nach der Legalität des Baus fragen

Könnte es sein, dass er ohne NIF im Grundbuch steht? Dass es so ist, konnte die Ex übrigens bisher nicht beweisen.

Ich gehe jetzt , weil ich doch wieder NIF schreiben musste
 
hi,
eigentlich genau so wie in D/CH, wenn du selbst bei einem 'juristischen akt', der deine anwesenheit unterstellt nicht zugegen sein kannst/oder willst. du autorisierst jemanden, juristisch in deinem namen taetig zu werden; in diesem fall das grundbuch einzusehen und etwaiige kopien zu beantragen. im portugiesischen: Procuração



greez
henry
Danke für deine Antwort
Diese Autorisierung möchte sie von meinem Mann unterschrieben bekommen, diese sieht jedenfalls sehr inprofessionell aus, der Name des Suchenden kommt nirgends vor.
Wir möchten einfach keine bis so wenig Kosten wie möglich für diese Sache zahlen müssen (Erfahrungswert!).

Eine Online-Anfrage lehnt die Dame ab, vor Ort hätte sie auch längst alles klären können. Sie möchte lieber mit Übersetzungen zum deutschen Konsulat!
 
Ich reiche dir mal ein Taschentuch - was für eine Geschichte, Wahnsinn!
Über den Erhalt von Grundbuchauszügen kann ich nichts sagen, aber was dein Wissen über die NIF (sorry, kommt nicht wieder vor ;) ) angeht, möchte ich folgende Lücke schließen: Dein Mann kann die Steuernummer "einfach so" beantragen. Dafür ist kein Wohnsitz in PT oder sonst irgendeine Voraussetzung nötig. Bei der Beantragung gibt er die Adresse in D an und bekommt den Status als "nicht in PT wohnhaft". Das ist gar kein Problem. In Portugal vor Ort geht das sogar richtig schnell, inerhalb von 30 Minuten bei jeder Finanzamts-Außenstelle. Wenn er in der nächsten Zeit nicht in den Süden reisen kann/möchte, kann er die leidige Nummer auch bei der Portugiesischen Botschaft beantragen und zwar nicht nur persönlich, sondern auch per Mail. Dann müsste er sich nur darauf einstellen, dass es einige Monate dauern könnte und es nötig sein wird, häufiger mal nachzufragen. Aber bei der bereits vorliegenden Verzögerung von kuscheligen 30 Jahren sollten 2 bis 3 Monate den berühmten Kohl auch nicht mehr fett machen. Toi, toi, toi!
Danke für das Taschentuch
Ich fürchte, eine neue NIF wird uns nicht weiterbringen, weil damit nur alle neuen Anträge bearbeitet werden.
Wäre das am Ende doch gegangen, bitte ich um ein Bettlaken zum Tränentrocknen, denn wir waren ja im Finanzamt und somit an der Quelle des begehrten Objekts, dessen Namen ich nicht nennen möchte

Inzwischen ist die eine Tochter sauer auf ihren Vater, weil der nicht einfach die Vollmacht unterschreibt, die Ex ist knatschig, weil sie sich als Opfer sieht (außer ihr will niemand die Schenkung mit lebenslangem Wohnrecht, aber niemand traut sich, sich ihr entgegenzustellen!), und Tochter 2 forscht endlich über Predial Online!

Es bleibt spannend! Schalten Sie auch morgen wieder ein, wenn es heißt: wo bleibt der große Unbekannte, dessen Name nicht genannt werden darf
 
Ich würde mich da raushalten, nachher kommt am Ende raus es hat jahrelang niemand die Grundsteuer bezahlt und dann kommen die bestimmt mit horrenden Nachforderungen um die Ecke. Auch eine nachträgliche Legalisierung ist nicht billig. Da muss wieder ein Architekt eingeschaltet werden und ein Projekt eingereicht werden ect...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde mich da raushalten, nachher kommt am Ende raus es hat jahrelang niemand die Grundsteuer bezahlt und dann kommen die bestimmt mit horrenden Nachforderungen um fie Ecke. Auch eine nachträgliche Legalisierung ist nicht billig. Da muss wieder ein Architekt eingeschaltet werden und ein Projekt eingereicht werden ect...
Danke

Steuern wurden zum Glück gezahlt. Unser Schwiegersohn meinte, es könnte einfach nur sein, dass die Bereinigung stattgefunden hat, mein Mann aber immer noch im Grundbuch steht - wie bei einem Gebrauchtwagen, bei dem man ja auch die vorherigen Besitzer sehen kann.

Mit einer Unterschrift für den "Forscher" befürchte ich einfach, dass man ihr eine Art Blankoscheck ausstellt.

Wir tendieren auch zum erstmal Füße Stillhalten
 
In D würde man einfach zu einem Notar gehen und sagen "ich möchte mein Haus an xy verschenken". Der kümmer sich dann um alles - und als erstes um den Grundbuchauszug.
Ist das in P anders ?
 
Bin schockiert, aber typisch Portugal. Wenn Grundsteuer bezahlt wurde, kann das Haus nur legal gebaut worden sein. Das Problem in Portugal ist, dass die Frau sehr wahrscheinlich das Haus nicht „verschenken“ darf ohne Einwilligung des Ehemannes. Auch wenn die zwei geschieden sind, wurde das auch in Portugal gemeldet? (Mein Bruder war noch nach 4Jahren als verheiratet gemeldet) Das Konsulat macht das nicht automatisch. Diese Schenkungsurkunde wäre Gold wert. Und gibt es einen „Nachweis“, dass sie die Schenkung angenommen hat?
Über den Nachweis der Grundsteuerzahlungen kann man auch an die nötigen Papiere kommen. Diese Solicitadora kann ich nur empfehlen, die erledigt alles. Muss natürlich nur bezahlt werden. Wie bereits gesagt, am Besten die Schenkungsurkunde „finden“ und sich den Familienstand IN Portugal nachschauen lassen.
Viel Glück
 
Bin schockiert, aber typisch Portugal. Wenn Grundsteuer bezahlt wurde, kann das Haus nur legal gebaut worden sein. Das Problem in Portugal ist, dass die Frau sehr wahrscheinlich das Haus nicht „verschenken“ darf ohne Einwilligung des Ehemannes. Auch wenn die zwei geschieden sind, wurde das auch in Portugal gemeldet? (Mein Bruder war noch nach 4Jahren als verheiratet gemeldet) Das Konsulat macht das nicht automatisch. Diese Schenkungsurkunde wäre Gold wert. Und gibt es einen „Nachweis“, dass sie die Schenkung angenommen hat?
Über den Nachweis der Grundsteuerzahlungen kann man auch an die nötigen Papiere kommen. Diese Solicitadora kann ich nur empfehlen, die erledigt alles. Muss natürlich nur bezahlt werden. Wie bereits gesagt, am Besten die Schenkungsurkunde „finden“ und sich den Familienstand IN Portugal nachschauen lassen.
Viel Glück
Danke für die Antwort
IN Portugal konnten wir leider nichts rausfinden, im System war mein Mann wie vom Erdboden verschluckt

Die Exfrau hat angeblich keine Dokumente mehr, die hat ihre Anwältin in P, die sich jedoch seit 1,5 Jahren nicht meldet und auch bei persönlichem Besuch angeblich nie da ist.
Auf die Idee, selbst zum Grundbuchamt zu gehen, ist die Exfrau anscheinend nicht gekommen - wäre ja auch Arbeit! Letztes Jahr waren ALLE Beteiligten zusammen in Portugal, aber es wäre ja zu einfach gewesen, alle in ihren Alleingangplan einzuweihen und das Ganze vor Ort zu erledigen.

Sie hat einen Mann beauftragt, alles zu erledigen, mein Mann hat nur Bedenken, dass wenn er die Vollmacht unterschreibt, das wie ein Blankoscheck sein könnte.

Wir überlegen nun, eine eigene Vollmacht auszustellen, übersetzen und beglaubigen zu lassen, in der steht, dass er forschen darf, dass aber mit Einverständnis aller anderer Beteiligter keine weiteren Kosten auf meinen Mann zukommen.

Die Scheidung wurde zum Glück in Portugal gemeldet. Geschieden ist er glücklicherweise, aber ist er auch noch Hausbesitzer?

Danke für den Hinweis mit der Grundsteuerzahlung, wenn sie Infos raus rückt, was sie leider bisher verweigert, könnte uns das weiterbringen.

Aber erstmal soll die Tochter es online versuchen. Beide Kinder wollen das Haus gar nicht, trauen sich aber nicht, sich der Mutter entgegenzustellen. Vielleicht macht das ein wenig deutlich, warum wir so vorsichtig sind, irgendetwas zu unterschreiben
 
Wenn Grundsteuer bezahlt wurde, kann das Haus nur legal gebaut worden sein.
Nicht unbedingt, das eine (Steuer=Finanzamt) hat mit dem anderen (Legalität=Bauamt) nichts bis gar nichts zu tun, leider oder zum Glück ... Auch die Besitzverhältnisse lassen sich durch eine Grundsteuer-Forderung nicht eindeutig klären, noch schwerer aus der Zeit vor der Digitalisierung.

Das nur nebenbei und hilft auch nicht wirklich bei o.g. Problem weiter. Da hat jemand vor 30 Jahren Mist gebaut und so etwas fällt einem immer wieder vor die Füße bis es mal eindeutig und nachweisbar gelöst wurde.
 
Nicht unbedingt, das eine (Steuer=Finanzamt) hat mit dem anderen (Legalität=Bauamt) nichts bis gar nichts zu tun, leider oder zum Glück ... Auch die Besitzverhältnisse lassen sich durch eine Grundsteuer-Forderung nicht eindeutig klären, noch schwerer aus der Zeit vor der Digitalisierung.

Das nur nebenbei und hilft auch nicht wirklich bei o.g. Problem weiter. Da hat jemand vor 30 Jahren Mist gebaut und so etwas fällt einem immer wieder vor die Füße bis es mal eindeutig und nachweisbar gelöst wurde.
Oh große Freude, urghs.

Ein Grund mehr, erstmal die Füße still zu halten. Notfalls lassen wir das Haus nochmal an sie überschreiben ;)
 
Also ganz stimmt das nicht. Wenn für ein Haus Grundsteuer bezahlt wird, so ist dieses Gebäude beim Finanzamt legal gemeldet/eingetragen. Der Staat kann nur Steuern für ein Gebäude verlangen, wenn diese auch vorhanden sind. Viele Bauherren, stellten nur einen Bauantrag und bauten dann aufgrund der Bewilligung mehrere Häuser, ohne weitere Baugenehmigungen. Ist bei uns auch so gewesen. Daher bekommen wir auch keine Bauzeichnungen des Hauses beim Bauamt. Als ich vor zwei Jahren ein Haus in Portugal umschreiben wollte, fand ich das Grundbuch nicht. Mit der Rechnung für die Grundsteuer und der NIF konnte unsere Solicitadora Einsicht in das Grundbuch nehmen und ein neues beantragen. Obwohl inzwischen gibt es nur noch (so wie auch in Deutschland) nur einen Auszug des Grundbucheintrag. Eigentlich kann das Haus nur auf dem Namen einer Person mit NIF eingetragen sein. In Portugal braucht man die Steuernummer auch schon seit langem für die Eröffnung eines Bankkontos (in Deutschland inzwischen auch) Wenn Dein Mann noch nie eine Nummer hatte, kann das Haus auch eigentlich nicht auf seinem Namen laufen. In Portugal ist es sogar möglich, dass die bei der Grundsteuer schreiben: Herr (Namen) und Erben und dann „cabeça de casal“ (Kopf der Erbgemeinschaft). Dann läuft das Gebäude weiterhin auf dem Namen und Steuernummer eines evtl bereits verstorbenen. Wie ich bereits gesagt habe, wenn Ihr eine Rechnung über die Grundsteuer des Hauses habt, müsste dort der Name des eingetragenem Eigentümers stehen.
Ich weiß nicht wem das Haus mal ursprünglich gehört hat, vielleicht steht es immer noch auf seinem Namen im Grundbuch. Von meiner Solicitadora weiss ich, dass eine verheiratete Person alleine z.B. ein Haus kaufen kann, dieses aber nicht ohne Unterschrift/Erlaubnis des Ehepartners verkaufen darf. Für Kosten im Zusammenhang mit dem Kauf haften aber beide Ehepartner.
 
Also ganz stimmt das nicht. Wenn für ein Haus Grundsteuer bezahlt wird, so ist dieses Gebäude beim Finanzamt legal gemeldet/eingetragen. Der Staat kann nur Steuern für ein Gebäude verlangen, wenn diese auch vorhanden sind. Viele Bauherren, stellten nur einen Bauantrag und bauten dann aufgrund der Bewilligung mehrere Häuser, ohne weitere Baugenehmigungen. Ist bei uns auch so gewesen. Daher bekommen wir auch keine Bauzeichnungen des Hauses beim Bauamt. Als ich vor zwei Jahren ein Haus in Portugal umschreiben wollte, fand ich das Grundbuch nicht. Mit der Rechnung für die Grundsteuer und der NIF konnte unsere Solicitadora Einsicht in das Grundbuch nehmen und ein neues beantragen. Obwohl inzwischen gibt es nur noch (so wie auch in Deutschland) nur einen Auszug des Grundbucheintrag. Eigentlich kann das Haus nur auf dem Namen einer Person mit NIF eingetragen sein. In Portugal braucht man die Steuernummer auch schon seit langem für die Eröffnung eines Bankkontos (in Deutschland inzwischen auch) Wenn Dein Mann noch nie eine Nummer hatte, kann das Haus auch eigentlich nicht auf seinem Namen laufen. In Portugal ist es sogar möglich, dass die bei der Grundsteuer schreiben: Herr (Namen) und Erben und dann „cabeça de casal“ (Kopf der Erbgemeinschaft). Dann läuft das Gebäude weiterhin auf dem Namen und Steuernummer eines evtl bereits verstorbenen. Wie ich bereits gesagt habe, wenn Ihr eine Rechnung über die Grundsteuer des Hauses habt, müsste dort der Name des eingetragenem Eigentümers stehen.
Ich weiß nicht wem das Haus mal ursprünglich gehört hat, vielleicht steht es immer noch auf seinem Namen im Grundbuch. Von meiner Solicitadora weiss ich, dass eine verheiratete Person alleine z.B. ein Haus kaufen kann, dieses aber nicht ohne Unterschrift/Erlaubnis des Ehepartners verkaufen darf. Für Kosten im Zusammenhang mit dem Kauf haften aber beide Ehepartner.
Danke für die Antwort. Die Exfrau rückt keine Infos raus. Aber ich werde deine Hinweise an meine Stieftochter weiterleiten. Hast du in etwa eine Vorstellung, was man für die "Forscherin" zahlen muss?

Damals hab es für Portugiesen noch Zuschüsse, wenn sie im Ausland lebten, und es wurde uch mal erzählt, dass das Haus deshalb nur auf den Namen der Frau lief.

Ich bin so froh über die Hilfe hier, ihr seid echt toll :)
 
Also den Preis kann ich Dir natürlich nicht nennen. Aber Du wirst ihn von der Person (Solicitadora) vorher genannt bekommen. Frag besser nach. Übrigens komm nicht auf die Idee irgendetwas hier beim Konsulat zu beantragen. Ist erstens viel teurer und oft nicht richtig bzw. nicht gültig. Ich weiß z. B. dass das Konsulat für einen Erbschein 400€ pro Person verlangt und das obwohl die hier keinen Notar haben und den somit auch nicht ausstellen dürfen. In Portugal habe ich nur 150€ pro Person bei einem Notar bezahlt.
Das mit dem Eintrag von nur einem Ehepartner ist typisch in Portugal, aber meistens war das immer der Ehemann. Und die Steuerermäßigung gab es bei Häusern für die ersten 10Jahre nach Kauf+der Eigentümer musste im Ausland gemeldet werden. Aber ich kann mich daran erinnern, dass es schon vor mehr als 30 Jahren eine Pflicht für die NIF gab. Übrigens wenn die Grundsteuer bezahlt wird/wurde, wird diese von einem Konto abgebucht? Oder überwiesen? Bei Überweisung ist man verpflichtet die NIF anzugeben, um den Zahlungseingang dem Haus zuzuweisen. Fehlt die NIF, wird das Geld vom Finanzamt auf ein gesondertes Konto „geparkt“ (hat mir auf Nachfrage ein Finanzmitarbeiter in Portugal gesagt). Evtl Zinseinnahmen behält der Staat. Die schicken auch keine Mahnung, wenn das Geld „nicht bezahlt“ wurde. Nein, man erhält die nächste fällige Rechnung und das kann sich über Jahre hinziehen. Erst wenn jemand das Haus auf einen neuen Eigentümer umschreibt, „erfährt“ man dann, dass für dieses Gebäude keine Grundsteuer bezahlt wurde. Und dann kommen dann pro Jahr einige Gebühren dazu. Den Nachweis der Zahlungen muss der Schuldner erbringen und ob das Finanzamt auf Strafgebühren verzichtet, weiß ich nicht. Den Fehler (keine NIF) hat der gemacht, der die Grundsteuer bezahlt hat.
Wie gesagt, ich hoffe für Dich, dass die Zahlungen wirklich erfolgt sind. Und in diesem Fall sollte anhand der Kontoauszügen (bei Abbuchung) bzw. Steuerbescheid des Finanzamtes (habe ich Anfang Mai 2024 bekommen) alles vorhanden sein um den Grundbucheintrag zu „sehen“.
Ich kann Dir nur raten zu versuchen, das in Portugal zu regeln.
Maria
 
Übrigens eine Solicitadora ist „nicht ganz“ eine Rechtsanwältin. Die kümmern sich um solche Sachen wie Immobiliengeschäfte. Diese Berufsbezeichnung gibt es nur in Portugal und England.
 
Also den Preis kann ich Dir natürlich nicht nennen. Aber Du wirst ihn von der Person (Solicitadora) vorher genannt bekommen. Frag besser nach. Übrigens komm nicht auf die Idee irgendetwas hier beim Konsulat zu beantragen. Ist erstens viel teurer und oft nicht richtig bzw. nicht gültig. Ich weiß z. B. dass das Konsulat für einen Erbschein 400€ pro Person verlangt und das obwohl die hier keinen Notar haben und den somit auch nicht ausstellen dürfen. In Portugal habe ich nur 150€ pro Person bei einem Notar bezahlt.
Das mit dem Eintrag von nur einem Ehepartner ist typisch in Portugal, aber meistens war das immer der Ehemann. Und die Steuerermäßigung gab es bei Häusern für die ersten 10Jahre nach Kauf+der Eigentümer musste im Ausland gemeldet werden. Aber ich kann mich daran erinnern, dass es schon vor mehr als 30 Jahren eine Pflicht für die NIF gab. Übrigens wenn die Grundsteuer bezahlt wird/wurde, wird diese von einem Konto abgebucht? Oder überwiesen? Bei Überweisung ist man verpflichtet die NIF anzugeben, um den Zahlungseingang dem Haus zuzuweisen. Fehlt die NIF, wird das Geld vom Finanzamt auf ein gesondertes Konto „geparkt“ (hat mir auf Nachfrage ein Finanzmitarbeiter in Portugal gesagt). Evtl Zinseinnahmen behält der Staat. Die schicken auch keine Mahnung, wenn das Geld „nicht bezahlt“ wurde. Nein, man erhält die nächste fällige Rechnung und das kann sich über Jahre hinziehen. Erst wenn jemand das Haus auf einen neuen Eigentümer umschreibt, „erfährt“ man dann, dass für dieses Gebäude keine Grundsteuer bezahlt wurde. Und dann kommen dann pro Jahr einige Gebühren dazu. Den Nachweis der Zahlungen muss der Schuldner erbringen und ob das Finanzamt auf Strafgebühren verzichtet, weiß ich nicht. Den Fehler (keine NIF) hat der gemacht, der die Grundsteuer bezahlt hat.
Wie gesagt, ich hoffe für Dich, dass die Zahlungen wirklich erfolgt sind. Und in diesem Fall sollte anhand der Kontoauszügen (bei Abbuchung) bzw. Steuerbescheid des Finanzamtes (habe ich Anfang Mai 2024 bekommen) alles vorhanden sein um den Grundbucheintrag zu „sehen“.
Ich kann Dir nur raten zu versuchen, das in Portugal zu regeln.
Maria
Oh, danke für die wertvollen Tipps.
Inzwischen stellen wir fest, dass die Exfrau wohl die Infos, die sie hat, für sich behält und evtl. scheibchenweise rausrückt. Gestern schickte sie eine Kopie aus dem Grundbuchamt (2a Conservatória do Registo Predial, Informagão Total 2024/04/16 16:52:31!!!), wenn ich nicht ganz dumm bin, hat sie den seit dem 16.4.24!

Und natürlich übersetzt sie das auch nicht für uns. Google ist da auch keine wirkliche Hilfe.
Der 1. Teil ist klar, da wird das Haus beschrieben.

2. Grundbuchamt von Braga
BUCHBESCHREIBUNG: Nr. xxx,
Gemeinde xxx und eine mysteriöse Nummer

Dann dürfte es sich um eine Beschreibung handeln, die die Kopie betrifft:

REGISTRIERUNGEN – VERWENDUNGEN – AP-NOTIZEN . 42 vom 08.02.1988 – Übernahme

URSACHE: Kauf AKTIVES THEMA: ** MEIN MANN (die Namen füge ich hier natürlich nicht ein) unterzeichnet mit EXFRAU unter dem Kommunionregime der erworbenen Adresse xxx Bundesland Deutschland ** EXFRAU Verheiratet mit MEINEM MANN unter dem Acquired Communion-Regime Adresse: xxx Ort: Bundesrepublik Deutschland PASSIVE SUBJEKT(E): ** SEBASTIÄO BONJARDIM PINTO E MULHER ROSA GOMES MACHADO Auszug aus Registrierungsnr. xxx, Seiten. 112 vo do G-117 Reproduktion der Inschrift G-1
Es liegen keine ausstehenden Anmeldungen vor
2. C.R.P. xxx
Die Stellvertreterin der Konservatorin Maria Fernanda xxx
AUSSTEHENDE REGISTRIERUNGEN
Gesamtinformationen 16.04.2024 16:52:31 UTC
Seite

Sagen wir so: ich bin nicht viel klüger als vorher, außer, dass ich sehen kann, dass der Name meines Mannes noch vorkommt. Das kann aber auch bedeuten, dass das Grundbuch "nur" nicht bereinigt wurde, hoffe ich.

Als nächstes hoffen wir, dass die Exfrau den Beleg der Grundsteuer rausrückt. Kontoauszüge wird sie ja wohl haben.

Ich danke dir ganz herzlich für deine Geduld. Die Ex stellt sich das Ganze so vor: die Unterlagen kommen aus Portugal, werden übersetzt, und dann macht die ganze Familie einen Ausflug zum Konsulat, wo die Schenkung beglaubigt wird! Vielleicht mit Picknick inklusive - ich sehe sie schon Bacalhau-Frikadellen braten!

Könnte eigentlich jemand für uns vor Ort mit Vollmacht entsprechende Informationen bekommen? Wir kennen einige Leute dort.

Viele liebe Grüße
 
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