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Frage Unfall mit Fahrerflucht - Hilfe

OrionVII

Amigo
Teilnehmer
Hallo zusammen,

Am 21.11.2024 fuhr ich in Begleitung meiner Freundin mit meinem KfZ auf einer kleinen Verbindungsstraße von Bensafrim nach Barao de Sao Joao. Gegen 17:04 kam mir ein weißer Fiat Duplo, gefolgt von einem Nissan Kleinlaster entgegen. Ich fuhr so weit als möglich an den rechten Rand der Straße, doch der Fiat knallte mit seinem linken Außenspiegel an meinen. Mein linker Außenspiegel knallte gegen die Seitenscheibe, wobei der Spiegel (also der bewegliche Teil im Gehäuse) aus seiner Halterung sprang und auf die Straße flog. Dabei splitterte die Spiegelfläche.

Der Kleinlaster hingegen, passierte mein KfZ problemlos ohne es zu berühren. Ich hielt an und sah noch, dass der Fahrer des Fiat Gas gab und damit Fahrerflucht beging, der Kleinlaster folgte ihm.

Ich sammelte den kaputten Spiegel von der Fahrbahn, drehte und versuchte den Verursacher einzuholen. Dies gelang mir nicht, obwohl ich wirklich so schnell als möglich fuhr. Aber an der Einmündung am Ortseingang von Bensafrim stand der Kleinlaster, besetzt mit zwei Personen. Ich hielt, sprach den Fahrer an und der Beifahrer gab mir einen Zettel, auf dem das Kennzeichen notiert war. Der Fahrer meinte, der Typ wäre schon vor dem Unfall mit meinem Kfz gefahren wie ein Henker und hätte jetzt alles versucht, um in Richtung Lagos zu verschwinden.

Nun ist es so, dass ich im Kfz zwei Dashcams verbaut habe. Also wurde der Unfall von Anfang bis zum Gespräch mit den Insassen des Kleinlasters inkl. Ton lückenlos aufgezeichnet.

Am nächsten Tag meldete ich den Unfall bei den GNR in Chincato, zeigte den Unfallverursacher wegen Fahrerflucht an und fuhr anschließend zu meiner Bank in Luz, die gleichzeitig auch Versicherer meines Kfz’s ist. Bei der Bank füllte ich ein Formular aus, auf dem ich auch das Aktenzeichen der GNR vermerken sollte. Auf beiden Dokumenten ist vermerkt, dass ich Zeugen für den Unfallvorgang habe und Aufnahmen der Dashcams besitze. Beide ausgefüllten Formulare wurden per Mail an den Hauptsitz der Versicherung in Lissabon gesendet, eine Kopie ging an mich.

Nachdem sich meine Versicherung bei mir gemeldet hatte, bot ich an, das Video als Beweismaterial per Mail zu schicken. Weil es in HD-Qualität aufgenommen wurde, schnitt ich nur die entscheidenden Momente heraus und sendete ein mpeg von 9GB an die Versicherung. Selbst auf den Ausschnitten der Front- und Heckkamera ist der Unfallhergang klar zu erkennen, auch dass der Seitenspiegel des anderen aus der Verankerung des Gehäuses gerissen wurde und am Kabel der Spiegelverstellung baumelte. Und natürlich ist sowohl das Nummernschild des Unfallverursachers als auch des Kleinlasters lesbar.

Anschließend bestellte ich bei meiner Vertragswerkstatt den Spiegel, Kostenpunkt knapp 75€. Die Rechnung reichte ich bei meiner Bank/Versicherung ein. So weit, so gut.

Nach ein paar belanglosen Mails zwischen meiner Versicherung und mir, erhielt ich die Info, dass der Unfallgegner den Vorgang ganz anders geschildert hätte und man sich mit der Versicherung von ihm auf eine 50/50 Lösung geeinigt hätte. Also soll ich als Geschädigter mit ca. 35€ zufrieden sein. Meine Argumente, dass das Video ganz klar zeigt, dass der Unfallverursacher lügt, wurde abgeschmettert. Meine Versicherung machte den Vorgang dicht und möchte nun, dass ich ihnen meine Bankverbindung zukommen lasse, damit die 35€ überwiesen werden können, Punkt!

Als Rentner sind 75€ eine Menge Geld, aber aktuell will ich das Geld nicht haben, es kommt mir schmutzig vor.

Zwei Frage habe ich:
  1. Wie würdet Ihr weiter vorgehen?
  2. Soll ich einen Anwalt einschalten (es geht um das Prinzip)?
    1. Wenn ja, kennt jemand einen, der Kfz-Angelegenheiten als Spezialität anbietet?
Ich habe mal im Internet geforscht und herausgefunden, dass bei Bagatellunfällen die Rate der Fahrerflucht in Portugal bei knapp 20% liegt.

Viele Grüße
 
Hallo,
das ist ja eine verrückte Geschichte ... Ich kenne mich mit den Gegebenheiten natürlich nicht besonders gut aus. Aber wenn du sagst, dass 75 € für dich schon eine Menge Geld sind, dann kann ich mir nicht vorstellen dass ein Anwalt billiger wird. Wenn der hört, dass die Versicherung schon quasi einen Vergleich vollzogen hat, dann mach das die Sache sicherlich nicht leichter und billiger.

Ich schätze es so ein, und verstehe deinen Frust, dass dieser Vergleich vermutlich die billigste Lösung sein dürfte.

Und wenn ich das richtig verstehe dann gibt es diesen Straftatbestand "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" in Portugal so nicht. Man sollte natürlich auch am Unfallort bleiben, aber es ist nicht automatisch eine Straftat, wenn man dies nicht tut.

Aber hier können sich vielleicht noch einmal Menschen äußern, die damit mehr Erfahrungen haben.
 
So weit ich informiert bin, sind Dashcams in Portugal für Privatpersonen nicht erlaubt. Dein Film wäre damit vor Gericht wertlos. Nimm die EUR 35.
 
Vergeude nicht deine Lebenszeit mit dem Ärger über diesen Vorfall. Einmal die Faust in der Tasche ballen und dann den Ärger vergessen.
Den Spiegel hast du ja vermutlich eh schon getauscht und bezahlt, also packst du auf die 35 Euro noch ein paar Euro drauf und gehst schön mit deiner Frau essen und freust dich, dass nicht mehr passiert ist.

Ein schönes WE für alle
Chap
 
So weit ich informiert bin, sind Dashcams in Portugal für Privatpersonen nicht erlaubt. Dein Film wäre damit vor Gericht wertlos. Nimm die EUR 35.
Das dachte ich auch, aber selbst der Polizist von GNR war erfreut den Bericht wegen der Aufnahme abzukürzen. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung und mein Anwalt wird letztendlich klären wie es weiter geht. Es geht nicht um das Geld, es geht ums Prinzip. Wenn das wegen jedem Bagatellunfall so gehandhabt wird, wundert es mich nicht, dass die Verursacher auch gerne mal abhauen.
 
Meine ehrliche Meinung: Idioten gibt es immer und überall, täglich kommen neue dazu. Ich würde versuchen, mich nicht mehr zu ärgern und
mir sagen, dass der Schaden auch noch größer hätte sein können. Zeit und Energie würde ich auf den Vorfall nicht mehr verschwenden. Klar ist es
nicht richtig, dass der Unfallverursacher einfach so davon kommt, aber versuch es mit Gelassenheit zu sehen.

Liebe Grüße
Sonja
 
Leider ist dies ein sehr typisches, fast schon kartellartiges Verhalten der Versicherer in PT. Durch Teilung der Schuld werden beide höher gestuft, zum Nachteil der Kunden und zur Freude der Aktionäre der Versicherer. Die Schuldfrage sollte ja mit dem Beweismaterial und der Zeugen hinreichend geklärt sein.
.
Auf jeden Fall würde ich an deiner Stelle zumindest mit einer Reklamation an geeigneter Stelle drohen, falls die weiter darauf bestehen. Falls die Anwaltskosten ein Hindernis darstellen, so kann man in PT auch über Schiedsstellen agieren, die haben in der Regel eine gute Reputation.

Reklamations-Möglichkeiten:
  • Schriftliche Stellungnahme und klare Aussage, dass man mit der Entscheidung nicht einverstanden ist. Das muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bescheids der Versicherung erfolgen. Dieses ist an die Adresse des Vertragspartners zu schicken.
  • Man kann auch direkt bei der entsprechenden Stelle oder eine Beschwerde einreichen, dort wird man die weiteren Schritte klären und einleiten.
  • Schiedsstelle für Versicherungsangelegenheiten einbeziehen, viel geringere (Fix-)Kosten, oft kann man diese auch wieder mit einfordern.
.
Viel Erfolg
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Orion,

ich kann Deinen Ärger sehr gut nachvollziehen, das würde mich auch maßlos ärgern, dass Jemand mit solch einer Dreißtigkeit einfach "durchkommt".
Und ja, ich kann gut verstehen, dass es Dir nicht ums Geld geht, sondern ums Prinzip.

Rein aus Vernunft möchte ich mich aber meinen Vorrednern anschließen, und ich würde zähneknirschend in den sauren Apfel beißen, zumindest bei diesem relativ geringen Betrag.
Würde es sich um einen Schaden von mehreren Hundert oder gar Tausend Euros handeln, würde ich wohl eher nicht nachgeben, aber bei den 75 EUR schadest Du Dir eher mit einer Klage oder so, ehe es Dir etwas nützt.

Ärgern würde mich das Ganze dennoch massiv, denn dieser Vogel kommt mit seiner Frechheit und seinen Lügen durch und lacht sich Eins ins Fäustchen.

Ich würde allerdings etwas Gepfeffertes ins Beschwerdebuch der Versicherung (Livro de Reclamações) schreiben.

Wie das funktioniert hat kailew hier gut beschrieben: ==> Klick

Ich weiß allerdings nicht, ob es ein solches Buch für Versicherungen überhaupt gibt?
 
Wenn es Dir um die Fahrerflucht geht, mußt Du den bösen Buben bei der Staatsanwaltschaft einfach anzeigen und den Zeugen benennen. Da geht es um Strafrecht. Da bist Du selber dann auch Zeuge. Dafür braucht es keinen Anwalt. Den Umweg über die GNR ist gfs nicht hilfreich wenn die die Anzeige ins Fach "kein Bock" ablegen. Schließlich hätte die GNR Dich ja wg. einer Anzeige auch direkt fragen können.

Beim Spiegel geht es um Schadensersatz (Zivilrecht).
 
Die Sache mit der Fahrerflucht gibt es in Portugal in diesem Sinne nicht. Ich glaube nicht, dass bei der geringen Schadenshöhe und ohne dass es Verletzte gegeben hat, irgendeine Staatsanwaltschaft da tätig wird.
 
So weit ich informiert bin, sind Dashcams in Portugal für Privatpersonen nicht erlaubt. Dein Film wäre damit vor Gericht wertlos.
hi,
leider nicht richtig
... na maioria dos países, incluindo Portugal, é legal usar uma dashcam, desde que sejam respeitadas certas normas. Além disso, é importante ter em conta a proteção de dados pessoais.
... rate davon ab, hier den Michael Kohlhaas zu spielen.
das ist ja mal eine interessante einstellung- ich dachte bislang immer: was recht ist muss ...
Ich würde allerdings etwas Gepfeffertes ins Beschwerdebuch der Versicherung (Livro de Reclamações) schreiben.
naja, ich bin in diesem land bereits seit ein paar jahren unterwegs und raeume einem eintrag ins beschwerdebuch (gepfeffert oder nicht) eine erfolgschance die sehr stark gegen null geht ein.
Soll ich einen Anwalt einschalten (es geht um das Prinzip)?
  1. Wenn ja, kennt jemand einen, der Kfz-Angelegenheiten als Spezialität anbietet?
wenn es dir ums prinzip geht ...
wenn es mir ums prinzip ginge, dann wuerde ich, egal in welchem land uebrigens, immer auf die hilfe eines rechtsberaters zurueckgreifen. am WE ist es schwierig jemanden telefonisch zur sachlage zu befragen; schaue am montag/dienstag mal in deine PN, ich denke es gibt in lissabon eine gute adr. fuer deinen fall.

grezz
henry
 
Wenn es Dir um die Fahrerflucht geht, mußt Du den bösen Buben bei der Staatsanwaltschaft einfach anzeigen und den Zeugen benennen. Da geht es um Strafrecht. Da bist Du selber dann auch Zeuge. Dafür braucht es keinen Anwalt. Den Umweg über die GNR ist gfs nicht hilfreich wenn die die Anzeige ins Fach "kein Bock" ablegen. Schließlich hätte die GNR Dich ja wg. einer Anzeige auch direkt fragen können.
Beim Spiegel geht es um Schadensersatz (Zivilrecht).
yep, ich denke auch dass der proband ein eher suboptimales verhalten am unfallort gezeigt hat.
polizop rufen, warndreieck aufstellen & gelbe weste anziehen; nichts am unfallort veraendern, gegf. fotos erstellen und beim eintreffen der autoritaeten vllt ein wenig ueber 'kopfweh klagen' ;)

Die Sache mit der Fahrerflucht gibt es in Portugal in diesem Sinne nicht. Ich glaube nicht, dass bei der geringen Schadenshöhe und ohne dass es Verletzte gegeben hat, irgendeine Staatsanwaltschaft da tätig wird.
juristische problematiken sind keine glaubenssache und 'geringer schaden' ist sicher immer relativ- bei einem porsche kostet der aussenspiegel >€75 und bei korrekter anzeigenerstellung muss die staatsanwaltschaft taetig werden, das ist ihre aufgabe.

wieder mal alles ohne (m)eine KI ;)
grezz
henry
 
geringer schaden' ist sicher immer relativ-
Bei einem Autounfall sind 75 € immer ein geringer Schaden, da ist nichts relativ. Du wirst mir bestimmt gerne bestätigen, dass es die "deutsche" Fahrerflucht in Portugal nicht gibt. Und die Staatsanwaltschaft wird auch tätig, indem sie so ein Verfahren einstellt.
 
Ohne den Hobbyjuristen machen zu wollen, kann das mal wer belegen, dass es keine Fahrerflucht (vergleichbar mit DE) gebe?
Ich kann die Qualität der Seiten, die das thematisieren, nicht wirklich gut einschätzen. Verwiesen wird da auf Art. 200:
Da gehts dann eher um so was wie unterlassene Hilfeleistung, also schwere Fälle, bei denen fuga verboten ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei einem Autounfall sind 75 € immer ein geringer Schaden, da ist nichts relativ. Du wirst mir bestimmt gerne bestätigen, dass es die "deutsche" Fahrerflucht in Portugal nicht gibt. Und die Staatsanwaltschaft wird auch tätig, indem sie so ein Verfahren einstellt.
du versuchst wieder mal das publikum zu verwirren- bitte unterlasse das doch einfach.
bei korrekter anzeigenerstellung muss die staatsanwaltschaft taetig werden, das ist ihre aufgabe.
wie diese dann mit dem fall verfaehrt, einstellung oder verfolgung, das kannst du doch gar nicht wissen und wenn du bestaetigungen fuer deine vermutungen suchst- nimm' die bezahlversion;)
kann das mal wer belegen, dass es keine Unfallflucht (vergleichbar mit DE) gebe?
Ich kann die Qualität der Seiten, die das thematisieren, nicht wirklich gut einschätzen.
ich bin mal dran, am thema; moechte mir allerdings auch etwaige falschinformmationen ersparen und muss dazu einen 'jurisprudenz-spezialisten' kontaktieren.
 
… das ist ja mal eine interessante einstellung- ich dachte bislang immer: was recht ist muss ... @HenryHill

Manchmal sind mir Ruhe, Gelassenheit und ein freier Kopf einfach wichtiger als ein Kampf um einen Rückspiegel.
 
ich bin mal dran, am thema; moechte mir allerdings auch etwaige falschinformmationen ersparen und muss dazu einen 'jurisprudenz-spezialisten' kontaktieren.

"2 - Se do acidente resultarem mortos ou feridos, o condutor deve aguardar, no local, a chegada de agente de autoridade."

Wie @K.P. schreibt: Fälle mit Körperverletzung, bei denen es dann womöglich auch um unterlassene Hilfeleistung geht. "Fahrerflucht" gibt es in dem Sinne in Portugal nicht. Und schon gar nicht bei 75 Euro. Aber du hast völlig recht: Letzteres ist meine Einschätzung. Wie es hier meine und die Einschätzung von anderen ist, dass sich ein Streit wegen der 75 € vermutlich nicht lohnt.
 
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