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Frage Trick bei Buchung SATA Flüge innerhalb Azoreninseln

R

Rivaldo

Gast
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Hallo liebe Community,

mir ist schon öfter etwas bei der Suche nach Flügen innerhalb der Azoren aufgefallen:
- SATA Flüge kosten mindesten 65 €
- Gabelflüge nach Lissabon, mit Zwischenstop sind fast immer günstiger
Hierzu habe ich mal ein Beispielbild angehängt unten.



Ist es hierbei möglich, einfach den Anschlussflug von Terceira nach Lissabon nicht anzutreten?
Das ist enorm günstiger und solche Beispiele gibt es auch für die anderen Inseln...hat da jmd. Erfahrungen?
 

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Öh, Flüge nicht antreten kann unter Umständen aber Strafe kosten...
da müsstest Du den Weiterflug stornieren, kommt auf die Buchungsbedingungen an,
ob das einfach so geht bzw was das kostet.
siehe zB hier:
* Bei Flügen von Ponta Delgada / Terceira nach Lissabon / Porto (umgekehrt) wird bei voller Rückerstattung eine Gebühr von 35 € erhoben.
Der Preisunterschied liegt wahrscheinlich im Tarif und zB den Storno- und Umbuchbedingungen,
wenn ein Kontingent weg ist, gibt's nur noch die "besseren", aber teureren Angebote.
 
Öh, Flüge nicht antreten kann unter Umständen aber Strafe kosten...
da müsstest Du den Weiterflug stornieren, kommt auf die Buchungsbedingungen an,
ob das einfach so geht bzw was das kostet.
siehe zB hier:

Der Preisunterschied liegt wahrscheinlich im Tarif und zB den Storno- und Umbuchbedingungen,
wenn ein Kontingent weg ist, gibt's nur noch die "besseren", aber teureren Angebote.
Ich finde nur Stornierungsgebühren von z. B. 200€. Aber ich muss ja nicht stornieren, oder Daten ändern. Ich habe bis jetzt noch nie solche Kombitickets gebucht und wundere mich eben über diese Tickets. Aber theoretisch kann ja auch der erste Flug ausfallen, dann können die solche penalties wohl auch schwer durchführen. Vielleicht kennt sich hier jemand aus.

(Hintergrund: Urlaubsguru hat hierzu mal einen Artikel geschrieben. Dort haben die beschrieben, dass man z. B. Flüge ab Holland buchen kann, die in Frankfurt zwischenlanden und man dort erst zu steigt und so günstiger liegt. Ist ein etwas anderer Fall, aber viele Online Portale geben Tricks zum Sparen, die eben teilweise bis zum quasi Betrug gehen können. Sowas will ich natürlich nicht)

Gefunden habe ich bisher folgendes hierzu:
[...] Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht nach Ansicht des Senats vor, dass der Gläubiger grundsätzlich berechtigt ist, nur einen Teil der ihm vertraglich zustehenden Gesamtleistung vom Schuldner zu beanspruchen, sofern nicht der Grundsatz von Treu und Glauben entgegensteht. Der Anspruch auf die Teilleistung kann für den Fluggast ausgeschlossen sein, wenn dieser schon bei Vertragsschluss lediglich in der Absicht gebucht hat, entgegen dem Tarifsystem der Fluggesellschaft zu einem Preisvorteil zu gelangen. [...]

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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es sei denn, man hat eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Bei mir ist gerade ein Vorgang noch aktiv. Werde mal meine Erfahrungen berichten, wenn dieser Vorgang abgeschlossen ist,
 
Es sei denn, man hat eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Bei mir ist gerade ein Vorgang noch aktiv. Werde mal meine Erfahrungen berichten, wenn dieser Vorgang abgeschlossen ist,
super, danke!

Noch was dazu habe ich gefunden:

Welche Rechtsfolgen ergeben sich für die Passagiere, wenn sie ein komplettes Ticket oder einzelne Flüge des Tickets verfallen lassen?
-Wenn der Passagier ein Ticket zu einem (in der Regel preisgünstigeren) Tarif erwirbt, welcher nicht stornierbar und nicht umbuchbar ist, dann muß er damit leben. Ein Auschluß der Stornierbarkeit, Nichtübertragbarkeit und Nichtumbuchbarkeit eines Tickets ist zulässig, wenn gleichzeitig andere Tickets zu anderen Tarifen von der Airline angeboten werden, die hier jeweils eine solche Möglichkeit zulassen.
-Läßt der Kunde das gesamte Ticket nun verfallen, weil sich bspw. seine Reisepläne ändern oder er erkrankt, dann hat er auch bei diesen günstigen Tickets das Recht, seine Steuern und Gebühren für Dritte komplett -und ohne Abzug (!)- von der Airline zurückzufordern. In diesen Fällen sollte man in diesem diesen Blog-Artikel weiterlesen.
-Hat der Passagier ein Hin- und Rückflugticket erworben und tritt nur einen dieser Flüge nicht an, dann hat die Fluggesellschaft das Recht, nachträglich auf ein teureres One-Way-Ticket umzutarifieren. Hier sollte man also ganz genau prüfen, ob es Sinn macht, nun seine Steuern und Gebühren für Dritte zurückzufordern. Evtl. steht man im Falle der nachträglichen Umtarifierung schlechter da - trotz Zurückzahlung der Steuern und Gebühren für Dritte hinsichtlich des verfallenen Teils des Flugtickets.
Anmerkung hierzu: Wenn man sich nicht bei der Fluggesellschaft meldet, nachdem man zwar den Hinflug angetreten jat, nicht jedoch den Rückflug, passiert meist nichts von Seiten der Airline.
-'Der Gläubiger (Passagier) ist grundsätzlich berechtigt, nur einen teilbaren Teil der ihm vertraglich zustehenden Gesamtleistung vom Schuldner (Airline) zu fordern, sofern dem nicht der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) entgegensteht.' (Leitsatz aus BGH-Urteil v. 29. April 2010, Az.: Xa ZR 5/09, in welchem ein Verbraucherschutzverein gegen die Klauseln in den AGB der Fluggesellschaften 'Lufthansa' und 'British Airways' geklagt hatte, die besagen, daß ein Flugschein seine Gültigkeit verliere, wenn nicht alle Teilstrecken in der angegebenen Reihenfolge abgeflogen würden).
Dieses Urteil besagt lediglich, daß das Ticket nicht seine Gültigkeit verlieren darf, wenn es nicht komplett in der Reihenfolge abgeflogen wird. Es beschneidet jedoch nicht das Recht der Airlines, nachträglich in solchen Fällen umzutarifieren!



Bsp.: Gebucht wird ein Flug Amsterdam - Frankfurt- Rio de Janeiro und zurück. Dieses Ticket ist aufgrund des Tarifsystems der Airline preiswerter als das Ticket Frankfurt - Rio des Janeiro und zurück (mit der kürzeren Flugstrecke). - Der Passagier, der in diesem Beispiel erst in Frankfurt zusteigen will, dar also nicht die Beförderung verweigert werden. Er wird jedoch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von der Airline nachträglich umtarifiert.

Dann ist das rechtlich also relativ klar:
- A) Die Flugairline merkt es nicht (sofern man keine Steuern vom Teilflug zurückfordert) und man hat ein Schnäppchen.
- B) Die Airline tarifiert nachträglich auf den teureren Flugpreis um und schickt eine Rechnung an den Flugbucher.

Das Risiko bzgl. B ist es mir dann eher nicht wert...


PS: es handelt sich hier nicht um Gabelflüge, sondern Multi-Stop-Flüge.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Auch mal meinen Senf dazu:

Was relativ gut klappen kann ist wenn man den letzten Leg ausfallen lässt - allerdings hat vor kurzem die Lufthansa in D auch wirklich versucht den Betrag nachzuberechnen.
Die Frage ist natürlich ob man Aufgabegepäck hat und wie man da ran kommt.

Gruß
Hans
 
Auch mal meinen Senf dazu:

Was relativ gut klappen kann ist wenn man den letzten Leg ausfallen lässt - allerdings hat vor kurzem die Lufthansa in D auch wirklich versucht den Betrag nachzuberechnen.
Die Frage ist natürlich ob man Aufgabegepäck hat und wie man da ran kommt.

Gruß
Hans
Bei mir eigentlich immer nur Handgepäck, das macht es deutlich einfacher! Genau darum geht es ja auch, wer den ersten Flug nicht antritt, läuft in Gefahr, dass der Zweite nicht mehr antretbar ist...alles soweit logisch! Es geht darum, sich durch den multi-stop-Flug den ersten Flug günstiger zu "erschleichen".

Das mit dem Nachtarifieren / Nachzuberechnen ist eben genau die Frage, ist es rechtens? Habe ich danach mehr Ärger und Kosten, um per Anwalt zu beweisen, dass es nicht rechtens ist. Oder ist es sogar rechtens. Im Falle, dass die Airline Geld will, ist die Ersparnis (selbst im Recht) aufgrund von Anwaltskosten etc. ruck-zuck weg...


Hier meine Anfrage an SATA:

Dear Sir or Madam,

there are multi-stop-flights from Ponta Delgada via Terceira to Lisbon
offered.
I have attached a screenshot.
If I missed the connection flight from Terceira to Lisbon what would
happen?

BR
Antwort:
Dear customer,

Thank you for using our services.

The screenshot you foward us is not from our official website, .

However, we can inform that if the passenger is a noshow in one of the flights, the other segments of the travel are automatically cancelled, since tickets must be used in a sequencial order.

Com os melhores cumprimentos / Best regards,

Hilft uns nicht wirklich weiter, oder?


Noch was habe ich hier gefunden:



Ich erkläre mich mit der Geltung folgender Bedingungen einverstanden:
- den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Tarifbestimmungen) der Airline Sata International

- den AGB und Sicherheitshinweisen des Flugvermittlersden

- Bedingungen des Basis Service von billigflug.de-

Auszug:
Charge Eur 100.00 For No-show.
Waived For Illness Of Passenger Or Family Member Or
Death Of Family Member.
Note -
No-show Charge Will Be Applied If Reservation Is
Not Modified And The Ticket Updated Before
Departure Of The Confirmed Flight Being Changed.

D. h. hieße dann, man könnte sich theoretisch vom Anschlussflug abmelden, was aber vermutlich am Flughafen mit Zusatzkosten belegt wird...die sind ja auch nicht doof dort.


Dann bliebe nur einen Flug zu suchen, der z. B. 30 h Stop in Terceira ermöglicht und dennoch etwas billiger ist. Der "Trick" klappt also nicht, oder kann ein Nachspiel haben...Schade!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Zumindest kämst Du bis Terceira, wenn Du kein Gepäck hast, dürfte das ja kein Problem sein.
Und dann am Schalter den Nichtantritt des Weiterflugs bekannt geben.
 
Zumindest kämst Du bis Terceira, wenn Du kein Gepäck hast, dürfte das ja kein Problem sein.
Und dann am Schalter den Nichtantritt des Weiterflugs bekannt geben.
So die Theorie und der ursprüngliche Plan. Wenn dann aber die Klausel aus der akzeptierten AGB zum Tragen kommt, noshow 100 €, dann wird es insgesamt doppelt so teuer. Und alles was man akzeptiert, ist erstmal gültig. Dann müsste ich beweisen, dass deren AGB fehlerhaft ist...und das wird weniger Spaß machen!

Ich kläre das mal per Mail ab, dann weiß es hier jeder. Falls es klappt, wäre das ja eine tolle Bereicherung der Trickkiste (=


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Andernfalls sind die Alternativen von euch, z. B. mit PDL und FCN deutlich sinnvoller:

(beides wäre wenigstens ohne penalties und man hat auch eine schöne Kombi!)



 
Nein, ich würde es nicht unbedingt riskieren, die Fluglinien versuchen durchaus dann den höheren Preis nachzufordern.

In diesem Fall hier kann das vor allem auch daran liegen das die Verbindung nach Lissabon (soweit ich das mal gehört habe) massiv durch die Regierung gesponsort wird während die Flüge innerhalb der Azoren zu echten Kosten berechnet werden. Wenn dann der Flugteil nach Lissabon wegfällt kann es sein das es die Unterstützung nicht mehr gibt.

Wen das ganze Thema mehr interessiert kann ich das Forum Vielfliegertreff.de und da vor allem diesen beiden Threads empfehlen:

Einmal den Thread zum Thema Verfallen lassen des letzten Legs, vom auch hier anzutreffenden Insassen XT600:



Und hier der Thread zur Klage der Lufthansa gegen einen Passagier:



Wie man da sehen kann ist die LH mit der Klage nicht durchgekommen, aber ob das nun vor jedem Gericht so wäre oder ob man das riskieren will muss jeder selber entscheiden !

Gruß
Hans
 
Gerade noch Neues (feb.19) was zum Thema "Weiterflug verfallen lassen " gefunden:

demnach will LH jetzt Berufung einlegen
...Zunächst erhielt Lufthansa eine Abfuhr: Die Klage gegen den Passagier wurde im Dezember vom Amtsgericht Berlin-Mitte abgewiesen (Az. 6 C 65/18). Allerdings bleibt die Airline beharrlich: Sie hat Berufung gegen das Urteil eingelegt, wie ein Sprecher auf Anfrage von airliners.de mitteilte. ...
 
Gerade noch Neues (feb.19) was zum Thema "Weiterflug verfallen lassen " gefunden:

demnach will LH jetzt Berufung einlegen
Ja - das ist ein spannendes Thema, wird auf Vielfliegertreff.de stark diskutiert. In meinen Augen spinnt die LH da.

Hans
 
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