Hallo,
wir hatten gestern eine Condominium-Versammlung und wollten dabei beantragen, die Condominium-Regularien dahingehend zu aendern, dass grundsaetzlich die Tierhaltung in unserem kleinen Wohnblock untersagt wird.
Dabei wurde uns bedeutet, dass der Gesetzgeber ein derartiges Verbot grundsaetzlich nicht zulaesst, da es die persoenliche Freiheit der Bewohner zu sehr einengt.
Kann diese Aussage so bestaetigt werden? Inwieweit kann die Tierhaltung ansonsten eingeschraenkt oder mit Auflagen verbunden werden?
Danke im voraus fuer Rueckmeldung.
Gruss
Schwabenhorst
wir hatten gestern eine Condominium-Versammlung und wollten dabei beantragen, die Condominium-Regularien dahingehend zu aendern, dass grundsaetzlich die Tierhaltung in unserem kleinen Wohnblock untersagt wird.
Dabei wurde uns bedeutet, dass der Gesetzgeber ein derartiges Verbot grundsaetzlich nicht zulaesst, da es die persoenliche Freiheit der Bewohner zu sehr einengt.
Kann diese Aussage so bestaetigt werden? Inwieweit kann die Tierhaltung ansonsten eingeschraenkt oder mit Auflagen verbunden werden?
Danke im voraus fuer Rueckmeldung.
Gruss
Schwabenhorst