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Steuerpflicht für dt. Einkommen

kokoiki

Amigo
Teilnehmer
Hallo.

Zur Sachlage:
Ich beziehe meine Einkommen in Deutschland und dort wird es auch regulär versteuert.

Wenn ich einen portugiesische Steuernummer beantrage, werde ich dann nach port. Steuerrecht dazu verdammt, dort auch Einkommenssteuer zu zahlen wenn mein Einkommen schon in Deutschland versteuert wurde?

Die Logik sagt ja grundsätzlich nein, da innerhalb der EU schon die Steuerlast erbracht wurde?

Vielen Dank für die Hilfe.

Christian
 
AW: Steuerpflicht für dt. Einkommen

Hallo Christian,
die Steuernummer alleine macht da erst mal überhaupt nichts aus!

Was im wesentlichen entscheidet ist Wohnsitz oder ständiger Aufenthalt. Wenn beides nicht in Portugal ist, dann sollte es genügen, in Deutschland Steuern zu zahlen :) Ansonsten (oder auch wenn Einkommen aus Portugal vorhanden ist) sollte man sich entweder selbst intensiv mit dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Deutschland-Portugal auseinandersetzen, oder einen kompetenten Steuerberater konsultieren, wo und wie man die Steuern zu zahlen hat. Grundsätzlich regelt das DBA das ganze so, dass man insgesamt nur einmal Steuern zahlt, aber wer diese bekommt ist etwas komplexer... "schon erbracht" genügt da nicht als Kriterium...
-Hans
 
AW: Steuerpflicht für dt. Einkommen

Hallo,

wie Hans schon geschrieben hat: Wenn dein Wohnsitz in P. ist, musst du in P. auch versteuern. Durch das Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung wird die Steuer, die du in D. schon entrichtet hast, angerechnet. Das heisst von der Steuer, die du in P. zahlen musst, wird die in D. bereits bezahlte Steuer abgezogen. Ist die dt. Steuer hoeher, zahlst du in P. nichts mehr.

Bist du in P. steuerpflichtig musst du auf jeden Fall eine Erklaerung abgeben und die Einkuenfte auch ins richtige Feld eintragen. Bei Zweifeln lohnt es sich einen Steuerberater zu beauftragen! Da kann ich Hans nur zustimmen. Das erspart dir viel Aerger und viell. auch Geld!

Grruss, Manuela
 
AW: Steuerpflicht für dt. Einkommen

Hallo Zusammen,

also was die Steuer in Portugal betrifft, so soll es da neuerdings Unterschiede bezüglich der Aufenthaltsgenehmigung geben. Irgendwie muss man Residente não habitual sein oder ähnlich. Dann braucht angeblich als deutscher Rentner, wenn man NEU nach Portugal zieht (also nicht schon vorher in Portugal lebte) und weiterhin in Deutschland seine Steuern zahlt, keine Steuern in Portugal zu bezahlen. Stimmt denn das?

Ich frage deswegen, weil ich als Rentner (70 Jahre JUNG), eventuell nach Portugal ziehen will (insbesondere wegen dem milden Klima im Winter und weil mir Freunde berichtet haben, dass die Portugiesen sehr freundlich sind). Ich muss durch meine kleine Rente keine Steuern in Deutschland abführen, müsste aber aber als Residente normal trotzdem in Portugal Steuern bezahlen. Das wäre aber eine zu hohe Belastung für mich.

Liebe Grüße an alle
Traveller
 
AW: Steuerpflicht für dt. Einkommen

Vielen Dank für die Infos.

Was es nicht alles gibt... Doppelbesteuerungsabkommen. Mit dieser Info kann ich schon einmal weiterarbeiten.

Merci nochmals und alles Beste.

Liebe Grüße,
c
 
AW: Steuerpflicht für dt. Einkommen

Hallo traveller,

hier unter findest du die Erläuterungen dazu.

Gruß Heike
 
AW: Steuerpflicht für dt. Einkommen

Vielen Dank für die Infos.

Was es nicht alles gibt... Doppelbesteuerungsabkommen.
c
Dieses Doppelbesteuerungsabkommen ist wie schon gesagt der Knackpunkt.
Aber folgender wichtige Hinweis : Dies gilt für Deutschland/Portugal !!!
Nicht alle Länder haben ein solches Abkommen (Niederlande???) mit Portugal. Da kann der Schuss nach hinten los gehen.:ahh:
Portugal gewährt offensichtlich keinen Grundfreibetrag wie Deutschland. Schon der erste Euro wird versteuert ! In Deutschland sind rund 5000€ steuerfrei.
Zum anderen gewährt Portugal den Rentnern aus dem Ausland 10 Jahre Einkommensteuerfreiheit, welche sogar verlängert werden kann.
Und wichtig ist, dass der neue "Steuerbürger" die letzten 5 Jahre kein Steuerresident in Portugal war.
Um nichts falsch zu machen schlage ich folgende Vorgehensweise vor:
Erst beim port.Finanzamt die Zusage für die 10 Jahre Steuerfreiheit einholen, dann seine "uneingeschränkte Steuerpflicht" nach Portugal verlegen.
Das bereits Vorhandensein einer port. Steuernummer(NIF) macht keine Probleme.
Diese Rente bleibt dann tatsächlich steuerfrei.:bussi:

Ob die alles gerecht ist,ist sicher eine andere Frage ! Aber wer o.a. Hinweise beachtet kann völlig legal,eine Stange Geld sparen:pssst:.

Ich hoffe,ich habe es so einfach geschrieben, wie irgend geht.

Gruss
Nassauer

....aber denkt dran- das letzte Hemd hat keine Taschen:p
und die Heike kann viel schneller tippen wie ich
 
AW: Steuerpflicht für dt. Einkommen

Also ihr seid einfach spitze! ;)

klingt irgendwie genau nach dem, was ich am Ende brauchen werde. Mache mich da nochmals im Detail schlauer, was am Ende die richtige Variante ist bzw. inwieweit ich tatsächlich steuerpflichtig bin, da ich nur ganz knapp an bzw. über die Grenze von 183 Tagen komme.
Aber zumindest habe ich jetzt schonmal eine Grundlage - sonst war ich bei der Suche nach Informationen nicht wirklich erfolgreich.

Besten Dank nochmals und einen schönen Tag.

Liebe Grüße,
c

 
Hallo Kokoiki,

nach dem Nassauer nun leider verstorben ist, wende ich mich an dich, obwohl euere Beiträge schon eine Weile her sind. Vielleicht bin ich ja ein wenig begriffsstutzig und muss deswegen noch einmal nachfragen:

Ich bin in Deutschland (polizeilich) abgemeldet und befinde mich zur Zeit in China. Da ich Umzugsgut aus den USA in Portugal erwarte, das dort mehrere Jahre eingelagert war, und meine Frau oder ich gerade nicht in Portugal sind, will die Steuerbehörde das kräftig versteuern, quasi als Einfuhr von Gütern. Meine Frau und ich haben im August in Vidais ein Haus gekauft.

Wir stellen uns jetzt vor, dass wenn ich erst einmal sofort einziehe und portugiesischer Steuerbürger werde (wie kann ich das? NIF haben wir beide schon), dass uns dann diese exorbitanten Steuern erlassen werden. Wie lange muss ich im Jahr erst einmal in Portugal verweilen, um den eventuell zu erhaltenden Status als Steuerbürger Portugals zu aufrecht zu erhalten .

Ich habe momentan noch ein halbes Mietshaus in Deutschland (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung), das aber in absehbarer Zeit verkauft werden soll. Außerdem beziehe ich eine Pension aus Deutschland.

Wie kann dieser gordische Knoten gelöst werden? Für hilfreiche Hinweise steht dir Tür und Tor offen. Mein herzlicher Dank sei dir vorab schon sicher!

Hoffe bald ein Zeichen von dir zu erhalten und verbleibe mit einem schlichten cumprimentos,
Gerhard
 
Wir stellen uns jetzt vor, dass wenn ich erst einmal sofort einziehe und portugiesischer Steuerbürger werde (wie kann ich das? NIF haben wir beide schon), dass uns dann diese exorbitanten Steuern erlassen werden. Wie lange muss ich im Jahr erst einmal in Portugal verweilen, um den eventuell zu erhaltenden Status als Steuerbürger Portugals zu aufrecht zu erhalten .
Hallo Gerhard,

wenn ich es richtig rausgefunden habe, bist du Deutscher und deine Frau ist Amerikanerin. Da gibt es leider keine Möglichkeit, portugiesischer Staatsbürger zu werden, denn um die Staatsbürgerschaft zu bekommen, muss man mindestens 6 Jahre in Portugal gelebt haben (und evtl. gute Sprachkenntnisse in Portugiesisch).

Oder man heiratet eine(n) portugiesische(n) Staatsbürger(in), was ja in eurem Fall natürlich nicht geht. Denn dann kann man die Wartezeit verkürzen. Ich hatte mich bereits mit diesem Thema befasst. Ich habe die deutsche Staatsbürgerschaft und lebe seit Jahren mit einem Portugiesen zusammen. Wenn ich mindestens 3 Jahre mit meinem Portugiesen verheiratet bin, kann ich die Doppelstaatsbürgerschaft beantragen. :)
 
Aber die portugiesische Staatsbürgerschaft ist ja für den steuerfreien Import auch nicht notwendig. Wichtig wäre nur das Du @Gerhard Schwarz dich hier kurzfristig anmeldest um die Sachen dann als Umzugsgut deklarieren zu können.

Wäre jedenfalls mein Kenntnisstand.
Hans
 
Hallo Hans, auch wenn ich physisch nicht da bin? Bist du dir da ganz sicher?
NEIN, man muss hier schon als RESIDENT gemeldet sein...

Eine Voraussetzung des kostenlosen Imports von Umzugsgut - besonders aus Nicht-EU - ist, dass der Nachweis einer Abmeldung erbracht wird, aus dem Land, woher das Umzugsgut importiert wird.
Zusätzlich muss man den Aufenthalt der letzten 6 Monate dort nachweisen, also Bank-, Telefon-, Strom-, Versicherung und sonstige Rechnungen, also in deinem Fall: Umzugsgut aus USA importieren -> Nachweis der letzten 6 Monate über dein Lebensmittelpunkt / Aufenthalt in den USA.

.
NACHTRAG:
An deiner Stelle würde ich mich mit der PT-Botschaft in Verbindung setzen, dort kann man bestimmt belastbare Aussagen machen in dieser verzwickten Lage (EU-Bürger, wohnhaft in Asien, Umzugsgut in den USA... etc)

Für die Einreise kann man auch einmal generell diese Seite aufsuchen:

Viel Erfolg
 
Hallo @Gerhard Schwarz
eine kleine Hilfestellung, leider vorwiegend zur Nutzung des Forums. Wenn Du User direkt ansprichst, dann setze ein "@" davor, dann wird der User auf diesen Beitrag hingewiesen. Alternativ kannst Du eine Unterhaltung mit ihm beginnen, dazu musst Du auf den Usernamen klicken. Dort bekommst Dur diese Möglichkeit und bei den meisten direkt auch noch die Information, wann Sie zuletzt angemeldet waren. @kokoiki war seit 2014 nicht mehr hier, wahrscheinlich kommt hier keine Antwort.
Bezüglich der steuerliche Thematik können andere sicher mehr sagen, einen Link zu dem Thema NHR habe ich mal beigefügt, da findet sich auch im Forum einiges. In dem verlinkten Thread gibt es ein paar Analogien zu Eurem Thema:
NHR (Non-habitual Resident) also EU und nicht EU Bürger


Viel Erfolg!
 
Hallo Gerhard,

wenn ich es richtig rausgefunden habe, bist du Deutscher und deine Frau ist Amerikanerin. Da gibt es leider keine Möglichkeit, portugiesischer Staatsbürger zu werden, denn um die Staatsbürgerschaft zu bekommen, muss man mindestens 6 Jahre in Portugal gelebt haben (und evtl. gute Sprachkenntnisse in Portugiesisch).

Oder man heiratet eine(n) portugiesische(n) Staatsbürger(in), was ja in eurem Fall natürlich nicht geht. Denn dann kann man die Wartezeit verkürzen. Ich hatte mich bereits mit diesem Thema befasst. Ich habe die deutsche Staatsbürgerschaft und lebe seit Jahren mit einem Portugiesen zusammen. Wenn ich mindestens 3 Jahre mit meinem Portugiesen verheiratet bin, kann ich die Doppelstaatsbürgerschaft beantragen. :)
Es geht nicht um Staatsbürgerschaft, er spricht von STEUER-Bürger (Zitat: "...dass wenn ich erst einmal sofort einziehe und portugiesischer Steuerbürger werde...), also Anmeldung als Steuerpflichtiger in PT - da hast du dich wohl verlesen.

Für die Staatsbürgerschaft muss man schon ein paar Jährchen hier wohnen und gemeldet sein, da hast du vollkommen recht.

@Duisburger - Guter allgemeiner Hinweis zum NHR, ich weiß nur nicht, ob das in seinem Fall zutrifft und/oder das Problem des versteuerten Imports von Umzugsgut tangiert, aber vielleicht kann man beides kombinieren und in Betracht ziehen.

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