Hallo.
Zur Sachlage:
Ich beziehe meine Einkommen in Deutschland und dort wird es auch regulär versteuert.
Wenn ich einen portugiesische Steuernummer beantrage, werde ich dann nach port. Steuerrecht dazu verdammt, dort auch Einkommenssteuer zu zahlen wenn mein Einkommen schon in Deutschland versteuert wurde?
Die Logik sagt ja grundsätzlich nein, da innerhalb der EU schon die Steuerlast erbracht wurde?
Vielen Dank für die Hilfe.
Christian
Zur Sachlage:
Ich beziehe meine Einkommen in Deutschland und dort wird es auch regulär versteuert.
Wenn ich einen portugiesische Steuernummer beantrage, werde ich dann nach port. Steuerrecht dazu verdammt, dort auch Einkommenssteuer zu zahlen wenn mein Einkommen schon in Deutschland versteuert wurde?
Die Logik sagt ja grundsätzlich nein, da innerhalb der EU schon die Steuerlast erbracht wurde?
Vielen Dank für die Hilfe.
Christian