Bei Software ist auch abzuklären, ob Quellensteuer abgeführt werden muss (fällt bei mir zB. in der Werbung an).
Wäre mir neu, da ich für die deutsche Firma eine maßgeschneiderte Lösung für den In-House Betrieb pflege und weiterentwickle. Das ganze wird nicht vermarktet und hat mit Lizenzen etc. nix zu tun, da es nur für den Eigengebrauch der Firma bestimmt ist. Danke für den Tip, ich werde es noch mal von professioneller Seite betrachten lassen.