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Frage Spannungsschwankungen im Stromnetz auf Madeira? (Tipps und Möglichkeiten)

Man kommt immer von einem ins Nächste ;)

Also dein Netzteil selbst hat natürlich Eingangsfilterschaltungen um Stör- und Überspannungsspitzen abzufangen. Das Netzeil selbst ist die wichtigste Komponente um den EMV Test zu bestehen.
Weiterhin war es bei "antiken" Netzteilen so, dass du im besten Fall einen Drehschalter am Gehäuse hattest, da konntest du verschiedene Eingangspannungen die es im Ausland gibt einstellen, da wurden dann am Transformator verschiedene Wicklungen geschaltet.
Die Schaltnetzteile, die man heute verwendet, haben oftmals einen weiten Eingangsspannungsbereich, so dass man nur noch einen Adapter für die Steckdose benötigt und damit in verschiedenen Ländern einsetzbar sind. Weiterhin sollte bei einem guten Netzteil die Ausgangsspannung, die dein Gerät versorgt konstant bleiben und auch im worst case keine höhere Spannung als die Nennspannung ausgeben. Ich denke, dass war es im Großen und Ganzen, was dir der Kundendienst mitteilen wollte.
Ein separater Netzfilter, wie du ihn angesprochen hast, bringt bei Überspannungsspitzen eine höhere Sicherheit, weil er genau für den Zweck entwickelt wurde und über die Norm hinausgehend wirkt.

Der Hersteller deines Gerätes wird dir übrigens auch nicht erlauben ein anderes Netzteil zu verwenden, als das was er mit dem Gerät verkauft, ansonsten wird er eine Gewährleistung verweigern.


Hier ist einmal ein Beispiel für ein Schaltnetzteil mit medizinischer Zulassung welches am direkt im Gerät verbaut wird und einem weiten Eingangsspannungbereich von 85 -265 Volt/AC hat.

Noch ein paar Sätze von dem Vorgang den Solvana beschrieben hat, dass das CPAP Gerät nach einem Störfall nicht wieder in den Betriebsmodus geht. Ich möchte die Aussage nicht anzweifeln, ich kenne Solvana als technisch sehr bewandert und ehrlich hier aus dem Forum. Aber mich wundert es halt.

Die CE Kennzeichnung beeinhaltet auch Risikobetrachtungen. Und zwar einmal für die EMV-Richtlinie, einmal für die Niederspannungsrichlinie (elektrische Sicherheit) und gegebenfalls auch noch für die Maschinenrichtlinie (hier vermutlich nicht zutreffend). Auch hier gibt es sicherlich für den medizinschen Bereich besondere und härtere Anforderung für die Risikobewertung.
D.h. jeder Hersteller muss sich überlegen was passiert wenn... Kann es zu einer Gefährdung kommen? Wie gesagt, dass ist Teil der CE Konformitätsbewertung.
Bei einem Gerät welches evtl. sogar in seiner Funktion lebenswichtig sein kann, würde ich erwarten, dass es z.B. nach einer kurzen Netzunterbrechung sofort wieder seinen Betrieb aufnimmt. Es sei denn es gibt einen Grund der mir nicht bekannt ist und für den Anwender ist es besser, wenn das Gerät dann pausiert.
Es ist einfach technisch umsetzbar, der Betriebszustand wird im Flash abgelegt und bei einem Neustart wieder abgefragt.
Dafür haftet letztendlich auch der Hersteller insbesondere, wenn ein Mensch zu Schaden kommt und das vermeidbar gewesen wäre.
Das mindeste was ich sonst erwarten würde, dass das Gerät eine kleine Pufferbatterie hat und bei Netzausfall oder Störung einen Warnton ausgibt, damit der Anwender aufwacht.
Wenn du magst probierst du es auf eigenes Risiko, indem du während des Betriebes kurz den Stecker ziehst und wieder einsteckst

Ein Beispiel aus der eigenen Praxis. Unsere Steuerungen werden in Druckentwässerungsstationen eingesetzt. Ein Gebiet kann schon einige hundert Pumpstationen beeinhalten.
Würde die Steuerungen bei einem Netzausfall in den Standby gehen, dann müsste jemand herumfahren um alle wieder manuell in Betrieb zu nehmen.
Sie dürfen sich auch nicht so aufhängen, dass sie anschließend nicht wieder selbsttätig in Betrieb gehen. Dafür ist der Watchdog im Controller, der einen Neustart auslöst, wenn das Gerät nicht mehr so funktioniert, wie es soll.

LG Chap

P.S. sind bestimmt einige Fehler im Text. Ich bin gerade am Streichen und wenn ich nun nicht weitermache trocknet mir der Pinsel ein. ;)
 
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Ich hatte meine Firma in Lübeck, wo auch die Dräger Medizintechnik ihren Sitz hat. Vor etlichen Jahren hatte ich die Entwicklung noch selbst gemacht, später nicht mehr.
Irgenwann meldete sich die Dräger Medizintechnik bei mir, ob ich Interesse habe, eine kleine Steuerung für ein nicht medizinisches Beatmungsgerät (welches mittels Molekularfiltern aus der Umgebungsluft den Sauerstoff filtert) zu entwickeln, was ich dann auch gemacht habe. Dem ging aber auch ein Audit voraus, damit ich überhaupt bei Dräger als Entwickler eingetragen wurde.
Es folgte dann noch eine Überwachungsplatine, die den Sauerstoffgehalt in der medizinischen Variante gemessen hat und entsprechend Alarm auslöste wenn der Sauerstoffgehalt zu niedrig war. Ich weiß noch, dass bemängelt wurde, dass die rote LED im Fehlerfall zu schnell blinkte. Das würde den Patienten zusätzlich beunruhigen. Es musste langsam und gemächlich, eben beruhigend blinken ;)
Ich bin nicht sicher ob die beiden Entwicklungen von mir überhaupt genutzt wurde, die Fertigung der Beatmungsgeräte wurde zu dem Zeitpunkt gerade ins Ausland verlagert.

Zu der Zeit wurde auch gerade die verpflichtende CE Kennzeichnung eingeführt. Dräger hatte und hat ein eigenes EMV Labor. Das Labor und andere z.B. Einrichtungen für Klima-, Rütteltests durfte ich dann später für die eigenen Produkte (bis heute) nutzen, natürlich gegen Entgelt. Das war gerade zu Anfang der CE Geschichte auch ein riesen Wettbewerbsvorteil. Mit den Mitarbeitern dort habe ich mich immer super verstanden. Bis etwa 2018 habe ich jeden Test selbst im Labor begleitet.
Daher kommt das Hintergrundwissen. Oft wenn ich gemault habe, dass ich einen Test nicht auf Anhieb bestanden habe, dann hat mir erzählt welche Anforderung gestellt würden, wenn es sich um ein medizinisches Produkt handelt.
LG
Chap
 
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Da ich heute recht früh wach, war das ein willkommenes Thema um mich zu beschäftigen. Am besten wäre es natürlich in der Norm nachzulesen, jedoch dürfen diese nicht kopiert oder veröffentlicht werden. Das zitieren von Auszügen ist jedoch unter Angabe der Norm zulässig.
Ich habe einen Fachartikel gefunden, der beschreibt, was bei Netzunterbrechungen bei einem medizischen Gerät passieren darf und was inakzeptabel ist. Geregelt ist das in der IEC60601-1 insbesondere in der IEC 606021-1-2:2014 IEC, 606021-1-2:2015 (das ist der Stand als der Artikel erschien, inzwischen gibt es neuere Ausgaben der Norm)
In dem Artikel wird ein Netzteil für medizinische Geräte betrachtet, aber die Normen gelten selbstverständlich auch für die Geräte bzw. das System selbst.

Der Artikel beinhaltet auch die fünf Teststufen in einer Tabelle.
Bei kurzeitigen Spannungseinbrüchen (bis 20 ms auf 0%) sollte Leistungskriterium A eingehalten werden:

Leistungskriterium A: „Das Gerät arbeitet innerhalb der spezifizierten Grenzen“ und ist das beste Resultat. Wenn die Ausgangsspannung innerhalb der Regelgrenzen, also nur sehr geringfügig einbricht, sollte das Gerät normalerweise problemlos weiterlaufen.

Die härteste Teststufe ist eine Netzunterbrechung von 5s auf 0%. Da wäre Leistungskriterium B zulässig (das sollte natürlich auch für Unterbrechungen länger als 5s gelten, ist jedoch nicht mehr Bestandteil der genormten Tests):

Leistungskriterium B: „Vorübergehende Verschlechterung, die sich ohne Zutun von außen wieder legt“ Normalerweise ist Kriterium B in der Mehrzahl der Fälle akzeptabel.


Kriterium C wäre bei Medizinprodukten unakzeptabel:

Leistungskriterium C: „Vorübergehende Verschlechterung, die das Eingreifen des Anwenders erfordert“. Das wird oft schon allein aus Benutzersicht als unakzeptabel eingestuft, ganz unabhängig von einem eventuellen Risiko. Es wäre viel zu unbequem und vielleicht sogar gefährlich, wenn die Netzversorgung unterbrochen wird und das Netzteil anschließend manuell durch den Patienten oder das Bedienpersonal zurückgesetzt werden muss.

Das schlechteste wäre dann Kriterium D:

Leistungskriterium D: „Funktionsverlust, der nicht behebbar ist“. Kriterium D ist ein echtes Fehler-Ergebnis. Wenn ein Netzteil beschädigt wird und nach dem Test ausgetauscht werden muss, ist es sehr unwahrscheinlich, dass das zugehörige Produkt auf den Markt kommt.
Quelle:

Die Festlegung welche Leistungskriterium zur Anwendung kommt liegt beim Hersteller. Er legt es in seiner Risikobetrachtung vor dem entsprechenden Tests fest.
Bei einem Gerät, welches die Atmung unterstützt, wäre es jedoch schwer ein Kriterium schlechter B zu begründen.
Auch für die anderen Tests, die die Störfestigkeit und die Funktion des Gerätes betreffen, muss der Hersteller der Geräte angeben, welche Leistungskriterien eingehalten werden müssen.

Ich sprach ja auch das Thema Alarm im Fehlerfall an. Bei Medizinprodukten regelt das die IEC 60601-1-8. Dabei geht es sowohl um den Alarm als Grundfunktion, wie auch im Fehlerfall.
Hier ein Artikel dazu:


D.h. auch hier entscheidet der Hersteller ob in der Anwendung ein Alarm notwendig ist oder nicht.


Das ging jetzt sehr ins Detail, aber vielleicht interessiert es trotzdem noch jemanden ;)
 
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Hallo Chap

Dein Wissen ist in dem Bereich garantiert um einiges umfangreicher.
Ich konnte nur etwas zu dem Problem das mein Sohn mit dem CPAP Gerät hatte schreiben und wie er es gelöst hat.
Bei ihm fiel das CPAP nachts in südlichen Ländern regelmäßig aus.
Er wachte dadurch auf und da er die USV eh schon für seinen PC hatte, hat er das CPAP dann dort eingesteckt.
Danach waren die Ausfälle vorbei.
Mehr weiß ich auch nicht und
hab mich auch ansonsten nicht wirklich damit beschäftigt.
 
@solvana
Wie ich in einem der vorherigen Beiträge schon schrieb, die Anforderungen an dieses Gerät können für die betreffenden Personen unterschiedlich sein, je nachdem wie gravierend die Probleme sind. Hätte mogasula geschrieben, dass für sie/ihn gefährliche Zustände auftreten können, wenn das CPAP Gerät nicht arbeitet, dann wäre ich auch sofort bei dir gewesen mit der USV.
LG Chap
 
Wer mal sehen will, wie so eine USV aussieht, kann mal in einen Mediamarkt gehen, da stehen welche rum.
Nicht groß, im Bereich 70-200 Euro, je nach Bedarf.
 
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