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Frage Sozialversicherungspflicht für "residente não habitual" ?

B

bernardo07

Gast
Gast
Hallo, ich poste hier in erster Linie einen Beitrag, weil ich die in den verschiedenen Beiträgen geposteten Links gerne anschauen würde aber nicht kann: "Sie müssen mindestens 1 Beitrag haben, um diesen interessanten Link sehen zu können. Im Moment haben Sie 0 Beiträge".

Ich versuche also meinem Beitrag etwas Mehrwert zu mitzugeben. Ich bitte im Voraus um Entschuldigung, wenn ich nicht den richtigen Thread erwische oder einen Thread übersehen habe, der meine Frage bereits beantwortet.

Ausgangssituation: Ich bin selbständig, mit deutschem Firmensitz, im IT-Sektor tätig und meine Arbeit ist nicht ortsgebunden. Ich möchte gerne ganzjährig nach Portugal ziehen. Allerdings nur, wenn ich dort keine zusätzlichen Abgaben (Steuern/Sozialversicherungsbeiträge) zahlen muss. Ich möchte also in Deutschland weiterhin normal meine Steuern zahlen sowie meine Beiträge zur privaten Kranken- und Rentenversicherung und sonst nichts.

Nach meiner bisherigen Recherche gibt es zwei Alternativen:

1. einfach nur bis zu 183 Tage in PT aufhalten, ganz normal Steuern in Deutschland zahlen, alles bleibt beim alten. Die ungünstigere aber unkompliziertere Alternative.

2. Bewerbung um den Satus "residente não habitual"

Kurz die Vorteile des Status "residente não habitual"
Wird der Status einmal genehmigt, kann man sich z.B. als Selbständiger bis zu 10 Jahre dauerhaft in Portugal aufhalten. Man zahlt auf im Ausland erwirtschaftetes Einkommen in PT keine Steuern. Auch keine Anrechnung der Differenz nach DBA. Das ist für einen deutschen Selbständigen eine enorme Steuerersparnis, weil die Steuern in Portugal deutlich höher sind. Für in PT erwirtschaftete Einkommen gibt es einen ermäßigten Steuersatz.

Kurz die Voraussetzungen für "residente não habitual"

- man muss seinen Wohnsitz offiziell nach PT verlegen und sich auch dort gewöhnlich aufhalten 183+ Tage
- man muss den Status bis Ende März des Folgejahres der Wohnsitzverlegung aktiv beantragen
- man darf nicht in den letzten 5 Jahren schon einen Wohnsitz in PT gehabt haben
- man muss zu einer Berufsgruppe mit hoher Wertschöpfung gehören, typische Beispiele sind Ärzte, Architekten, Ingenieure aber auch Software-Entwicklung oder andere IT-Dienstleistungen gehören dazu.
- man muss seine Steuern im Ausland bezahlen und dieses Land sollte ein DBA (doppelbesteuerungsabkommen) mit PT haben



Soweit bin ich durchgestiegen und alles ist schlüssig und verständlich.

Worüber ich mir aber unklar bin, ist die Frage der Sozialversicherungsbeiträge. Hier widersprechen sich die Fundstellen/Meinungen. Ich habe gelesen, dass Selbständige in PT auch ganz normal in die Sozialversicherung einzahlen müssen. Aber, wenn ich diesen Absatz richtig lese:



Dann ist man nur in PT sozialversicherungspflichtig, wenn man auch Einkünfte in PT hat, sprich dort eine Firma anmeldet (Gewerbe etc.). Da hier auch erwähnt wird, dass man im Zweifel eine europäische Krankenversicherung nachweisen muss, interpretiere ich das so, dass man als "residente nao habiutal" nicht prinzipiell Sozialversicherungsbeiträge bezahlen muss und nicht prinzipiell verpflichtet ist, dort auch eine Firma zu gründen/ ein Gewerbe anzumelden.

Hat hier irgendjemand schon konkrete Erfahrungen mit genau dieser Fragestellung gemacht? Herzlichen Dank im Voraus.
 
hallo Bernardo,

in deinem Fall würde ich mich mit einem portugiesischen Steuerberater zusammensetzen. In diesem Forum dürfte dir hier kaum jemand eine Auskunft geben können, die mit den Vorschriften der Rechtsnormen beider Staaten konform geht. Das ist schon Spezialwissen.

grüsse

jürgen
 
Vielleicht kann dir der Steuerberater Dipl.Finanzwirt Heinz Dieter Hünermund weiter helfen.
 
erstmal vielen dank für eure antworten! das muss dann der profi beantworten.
 
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