NEWSLETTER Nº 40: Bundesverfassungsgericht – Verfassungsbeschwerde zum EURO-Rettungsschirm erfolglos (Teil 2)
„§ 1 Abs. 4 des Euro-Stabilisierungsmechanismus-Gesetzes (EuroStabG) ist allerdings nur bei verfassungskonformer Auslegung mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Vorschrift ist dahingehend auszulegen, dass die Bundesregierung vor Übernahme von Gewährleistungen im Sinne des Gesetzes verpflichtet ist, die vorherige Zustimmung des Haushaltsausschusses einzuholen....
Dem Gesetzgeber kommt hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit, für Gewährleistungen einstehen zu müssen, insofern ein ->
„§ 1 Abs. 4 des Euro-Stabilisierungsmechanismus-Gesetzes (EuroStabG) ist allerdings nur bei verfassungskonformer Auslegung mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Vorschrift ist dahingehend auszulegen, dass die Bundesregierung vor Übernahme von Gewährleistungen im Sinne des Gesetzes verpflichtet ist, die vorherige Zustimmung des Haushaltsausschusses einzuholen....
Dem Gesetzgeber kommt hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit, für Gewährleistungen einstehen zu müssen, insofern ein ->
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