• Gäste können im PortugalForum zunächst keine Beiträge verfassen und auch nicht auf Beiträge antworten. Das klappt nur, wenn man registriert ist. Das ist ganz leicht, geht schnell und tut nicht weh: Registrieren. Und dann verschwindet auch dieser Hinweis ...

Neue Regelung zu Einwanderer und Einbürgerung

ALISAN

Lusitano
Teilnehmer
Stammgast
Für manche gute Neuigkeiten

In Portugal geborene Einwandererkinder können pt. Staatsangehörigkeit besitzen, sofern ein Elternteil seinen Wohnsitz in Portugal hat...
UND
Ausländer, die seit mindestens fünf Jahren in Portugal leben, können ebenfalls die pt. Staatsangehörigkeit beantragen....

Filhos de imigrantes nascidos em Portugal podem ser portugueses desde que um progenitor seja residente
.

weiter heißt es:

In Portugal geborene Kinder, die Kinder von Einwanderern sind, die hier leben, können die portugiesische Staatsangehörigkeit besitzen, auch wenn sie nicht legalisiert sind.
Auch die Kinder von Ausländern, die zwischen 1974 und 1981 in Portugal geboren wurden, können die portugiesische Staatsangehörigkeit besitzen.
Na dann...
:)
 
War das nicht vorher auch 5 Jahre oder waren es 7 Jahre, die man hier leben musste?
 
Bei mir könnte es ohne portugiesischen Wohnsitz funktionieren. Habe gehört, dass, wenn man mindestens 3 Jahre mit einem Portugiesen verheiratet ist, man die portugiesische Staatsbürgerschaft beantragen kann.

Ich habe sowieso vor, irgendwann die doppelte Staatsbürgerschaft (DE + PT) zu beantragen. Werde davon berichten, wenn es soweit ist.
 
Zurück
Oben