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Frage Mais-Valias (Gewinnsteuer) bei geerbter Immobilie in Portugal

Iris_K

Super-Moderator
Teammitglied
Neulich hatten wir das Thema im Freundeskreis und nach meinen Recherchen, bezahlt man, wenn man eine Immobilie in Portugal erbt den Einkommensteuersatz auf 50% des "Verkaufsgewinnes. Dabei wird der Valor Tributário, über den IMI berechnet wird zugrunde gelegt. Ist die Hälfte von Verkaufspreis - VT mehr als 80.000 € wäre der Steuersatz 48%. Kann das sein, oder hab ich da irgendwo einen Denkfehler?
 
Ein wenig komplexer ist es schon, aber JA: Wenn der Gewinn mit 80.000 € angenommen wird, dann fließt dieser Wert als Einkommen mit dem entsprechenden Steuersatz in die Berechnung der Steuer.

 
... Immobilie in Portugal erbt den Einkommensteuersatz auf 50% des "Verkaufsgewinnes".

Spiel da nicht auch das portugiesische bzw. Stempelsteuergesetz eine Rolle ? Und dann der Verwandschaftsgrad? Ich habe diesbezüglich keine eigenen Erfahrungen, deswegen die Frage.
 
Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern hat Portugal die Erbschaftssteuer, auch bekannt als Erbschafts- und Schenkungssteuer, im Jahr 2003 abgeschafft.
 
Ein wenig komplexer ist es schon, aber JA: Wenn der Gewinn mit 80.000 € angenommen wird, dann fließt dieser Wert als Einkommen mit dem entsprechenden Steuersatz in die Berechnung der Steuer.

Danke @ALISAN aber ich fürchte für geerbte Immobilien wird nicht der Kaufpreis sondern der Valor Tributário angenommen. Das scheint speziell bei Erbschaften zu sein ...

 
Spiel da nicht auch das portugiesische bzw. Stempelsteuergesetz eine Rolle ? Und dann der Verwandschaftsgrad?
Der Erbe/Erbin ist Deutsche(r) und die Immobilie in Portugal. Als Kind bezahlt man in Portugal in dem Fall keine Erbschaftssteuer, aber in Deutschland muss man das wohl angeben und wenn der Wert über den Freibetrag liegt, dann bezahlt man denke ich in Deutschland Erbschaftssteuer... Da wird das Finanzamt denke ich auch den Wert vom portugiesischen Finanzamt annehmen.

Der Veräußerungsgewinn wird dann in Portugal besteuert, das ist aber keine Erbschaftsteuer.
 
O.K., es handelt sich also um zwei Vorgänge, einmal die Erbschaft und unabhängig davon, ein Verkauf nach der Erbschaft. Für die Erbschaft fällt in Portugal keine Erbschafts-/Stempelsteuer an, aber für den anschließenden Verkauf sind u. U. bei einem eventuellen Mehrerlös in Portugal Steuern zu zahlen.

Wenn der Wert der Erbschaft den Freibetrag von Kindern in Höhe von derzeit T€ 400 übersteigt, würde in Deutschland Erbschaftsteuer anfallen. Hinsichtlich der Freibeträge bei Erbschaften/Schenkungen könnte es in DE in absehbarer Zeit zu Änderungen kommen, da beim BVerfG zwei Fälle (1 BvR 804/22 und 1 BvF 1/23) anhängig sind, die im laufenden Jahr zur Entscheidung anstehen. Das hilft aber bestenfalls für künftige Erbschaften/Schenkungen.

Um Probleme bei Erbschaften zu vermindern, wird teilweise eine zu Lebzeiten vorgeschlagen. Das hätte aber vermutlich keine Auswirkungen auf die bei einem späteren Verkauf der geschenkten Immobilie anfallenden Steuern und ist natürlich auch nicht nach Eintritt eines Erbfalls möglich.

Danke für den Hinweis auf den Valor Tributário. Den Artikel habe ich mir gleich abgespeichert!
 
Wenn man in Portugal lebt, kann man den Verkaufsgewinn in eine eigene Immobilie investieren und damit die Steuer wohl mindern.
Die Frage ist, ob das auch mit einer Immobilie in Deutschland gilt?

Alternative ist es mit dem Verkauf zu warten bis man 65 ist, dann kann man das Geld wohl steuerfrei in bestimmte Fondarten zur Altersvorsorge anlegen...
 
zu Beitrag Nr. 6: Dass das deutsche Finanzamt den Wertansatz der port. Finanzbehörde übernimmt, ist nicht zwingend! Vgl. . Allerdings könnte das Abweichen vom valor patrimonial tributário (VPT) unter Umständen auch gewisse Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen.

Steuersparende Investition des Veräußerungsgewinns: Außer in eine eigengenutze Immobilie in Deutschland oder sonstwo in der EG könnte man möglicherweise ab Alter 65 auch in entsprechend aufgebaute ausländische Anlageprodukte investieren. Ob das das derzeitige portugiesische Steuerrecht zulässt, um das zu beurteilen, braucht man entweder entsprechene Fachliteratur oder Fachleute.

Deutschland hat früher bei der "Riesterrente" gegen das Freizügigkeitsgebot verstoßen und wurde deshalb verurteilt ( ), dies zu ändern. Manche Einschränkungen kann man manchmal nur mit Hilfe der Gerichte beseitigen, aber dazu braucht´s einen langen Atem!
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man dem Beitrag von Dr. Rathenau glauben darf, muß "die [steuerbegünstigte] Reinvestition .. im Erwerb eines neuen städtischen Anwesens (Haus oder Apartment) in Portugal oder in einem anderen Mitgliedstaat der EU bestehen, das ebenso dem ständigen Wohnsitz des Steuerpflichtigen dient". Damit wäre eine nicht ganz unwichtige Frage aus Beitrag Nr. 8 geklärt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, danke! Andererseits muss die verkaufte Immobilie Hauptwohnsitz gewesen sein. Das war es ja auch nur von dem Verstorbenen so viel ich weiß...
Die Steuersätze sind ja inzwischen anders.
 
Andererseits muss die verkaufte Immobilie Hauptwohnsitz gewesen sein.

Wenn die vererbte Immobilie Hauptwohnsitz des Erblassers war, wäre es für die Erbin zumindest eine Option zu prüfen, ob auch für sie die Möglichkeit der Steuervermeidung besteht. Aber die Frage in Beitrag 8 bezog sich ja speziell auf den Sachverhalt, ob ein ersatzweiser Immobilienerwerb als Hauptwohnsitz auch im EU-Ausland, statt nur in Portugal möglich sei. Und dies ist ja wohl der Fall.

Ich dachte eigentlich, der im Beitrag von Dr. Rathenau genannte Steuersatz für einen nicht in Portugal Steueransässigen von 25% auf den Veräußerungsgewinn sei aktuell? Wie lautet denn der richtige Satz?
 
Der aktuelle Satz hängt von der Steuerprogression ab. Ich hatte das weiter oben schon geschrieben. Für Residenten und Nichtresidenten gilt jetzt der gleiche Steuersatz. 50% des ermittelten Gewinns (nach Formel) wir mit dem aktuellen IRS-Steuersatz berechnet. "Englobamento" ist vorgeschrieben. Also ist der Steuersatz, wenn 50% des Gewinnes >= 80.000€ ist mit 48% berechnet.
 
Wenn man in Portugal lebt, kann man den Verkaufsgewinn in eine eigene Immobilie investieren und damit die Steuer wohl mindern.
Die Frage ist, ob das auch mit einer Immobilie in Deutschland gilt?

Alternative ist es mit dem Verkauf zu warten bis man 65 ist, dann kann man das Geld wohl steuerfrei in bestimmte Fondarten zur Altersvorsorge anlegen...
Hallo Iris, ich danke dir fuer dein -wie immer- tolle infos und Anregungen.
Einer interessiert mich in besonders .. diesen steuerfreien Fondarten zu Altervorsorge ab 65 in Portugal.
Dies kam irgendwann irgendwo an mir vorbei aber ich habe da die entsprechende Infos dazu leider nicht finden koennen.

Ich hoffe du hast da infos.
Vielen lieben dank im Voraus
 
@emsland
Schau mal in diesen Link. Ich denke da kann man aich noch mal bei der Bank fragen, was genau da akzeptiert würde an Fonds oder Ähnlichem...


Ansonsten habe ich da auch keine Erfahrungen, weil es mich nicht betrifft.
Wir hatten nur ältere Freunde, die vor über 20 Jahren ein Haus südlich von Lissabon hatten, dass sie jetzt eben leider weitervererbt haben, darum hat mich das interessiert. Die Preise sind hier nämlich gerade in den letzten Jahren sehr gestiegen und ich glaube man rechnet erst mal nicht mit einer so hohen Steuer, weil es ja immer heißt, dass es keine Erbschaftsteuer gibt in Portugal. In Deutschland, wo der Erbe wohnt ja schon. Aber so etwas fällt ja wahrscheinlich nicht unter das Doppelbesteuerungsabkommen...

LG
Iris
 
Aber so etwas fällt ja wahrscheinlich nicht unter das Doppelbesteuerungsabkommen...

Stimmt, sagt jedenfalls Dr. Rathenau Die Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer ist übrigens im § 21 geregelt.

Aus dem im Beitrag Nr. 17 verlinkten Artikel ergeben sich für mich zwei neue Erkenntnisse:
1. Zum Zweck einer Ersparnis der auf den Verkauf anfallenden Steuer muß nicht nur der "Gewinn", sondern der gesamte Verkaufspreis investiert werden.
2. Als steuersparende Ersatzinvestitionen gelten Kauf, Bau, Verbesserungen oder Renovierungen und bis 31.12.2024 auch Umschuldung eines bestehenden Kredits. Und das ist nicht beschränkt auf Portugal, sondern gilt für die gesamte EU. Wichtige Voraussetzung: es muß sich immer um den Familienwohnsitz handeln.

Klar, wenn man von dem Werbeversprechen "Keine Erbschaftsteuer" ausgeht, ist die Besteuerung des auf Basis des VPT ermittelten Verkaufsgewinns schon eine unangenehme Überraschung. Andererseits: Bei einer Besteuerung von 50% des Gewinns zu maximal 45% beträgt die Steuerlast, auch für Steuerausländer, 22,5%.
In Deutschland würde die Erbschaftsteuer für ein Kind bei einem "Marktpreis" der geerbten Immobilie von € 1 Mio. unter Berücksichtigung des Freibetrags von € 0,4 Mio gem § 19 ErbStG 9% betragen, allerdings fällig im Erbfall und nicht erst bei Veräußerung.
 
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