O.K., es handelt sich also um zwei Vorgänge, einmal die Erbschaft und unabhängig davon, ein Verkauf
nach der Erbschaft. Für die Erbschaft fällt in Portugal keine Erbschafts-/Stempelsteuer an, aber für den anschließenden Verkauf sind u. U. bei einem eventuellen Mehrerlös in Portugal Steuern zu zahlen.
Wenn der Wert der Erbschaft den Freibetrag von Kindern in Höhe von derzeit T€ 400 übersteigt, würde in Deutschland Erbschaftsteuer anfallen. Hinsichtlich der Freibeträge bei Erbschaften/Schenkungen könnte es in DE in absehbarer Zeit zu Änderungen kommen, da beim BVerfG zwei Fälle (1 BvR 804/22 und 1 BvF 1/23) anhängig sind, die im laufenden Jahr zur Entscheidung anstehen. Das hilft aber bestenfalls für künftige Erbschaften/Schenkungen.
Um Probleme bei Erbschaften zu vermindern, wird teilweise eine
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zu Lebzeiten vorgeschlagen. Das hätte aber vermutlich keine Auswirkungen auf die bei einem späteren Verkauf der geschenkten Immobilie anfallenden Steuern und ist natürlich auch nicht nach Eintritt eines Erbfalls möglich.
Danke für den Hinweis auf den
Valor Tributário. Den Artikel habe ich mir gleich abgespeichert!