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Frage Mais-Valias (Gewinnsteuer) bei geerbter Immobilie in Portugal

Iris_K

Super-Moderator
Teammitglied
Neulich hatten wir das Thema im Freundeskreis und nach meinen Recherchen, bezahlt man, wenn man eine Immobilie in Portugal erbt den Einkommensteuersatz auf 50% des "Verkaufsgewinnes. Dabei wird der Valor Tributário, über den IMI berechnet wird zugrunde gelegt. Ist die Hälfte von Verkaufspreis - VT mehr als 80.000 € wäre der Steuersatz 48%. Kann das sein, oder hab ich da irgendwo einen Denkfehler?
 
Ein wenig komplexer ist es schon, aber JA: Wenn der Gewinn mit 80.000 € angenommen wird, dann fließt dieser Wert als Einkommen mit dem entsprechenden Steuersatz in die Berechnung der Steuer.

 
... Immobilie in Portugal erbt den Einkommensteuersatz auf 50% des "Verkaufsgewinnes".

Spiel da nicht auch das portugiesische bzw. Stempelsteuergesetz eine Rolle ? Und dann der Verwandschaftsgrad? Ich habe diesbezüglich keine eigenen Erfahrungen, deswegen die Frage.
 
Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern hat Portugal die Erbschaftssteuer, auch bekannt als Erbschafts- und Schenkungssteuer, im Jahr 2003 abgeschafft.
 
Ein wenig komplexer ist es schon, aber JA: Wenn der Gewinn mit 80.000 € angenommen wird, dann fließt dieser Wert als Einkommen mit dem entsprechenden Steuersatz in die Berechnung der Steuer.

Danke @ALISAN aber ich fürchte für geerbte Immobilien wird nicht der Kaufpreis sondern der Valor Tributário angenommen. Das scheint speziell bei Erbschaften zu sein ...

 
Spiel da nicht auch das portugiesische bzw. Stempelsteuergesetz eine Rolle ? Und dann der Verwandschaftsgrad?
Der Erbe/Erbin ist Deutsche(r) und die Immobilie in Portugal. Als Kind bezahlt man in Portugal in dem Fall keine Erbschaftssteuer, aber in Deutschland muss man das wohl angeben und wenn der Wert über den Freibetrag liegt, dann bezahlt man denke ich in Deutschland Erbschaftssteuer... Da wird das Finanzamt denke ich auch den Wert vom portugiesischen Finanzamt annehmen.

Der Veräußerungsgewinn wird dann in Portugal besteuert, das ist aber keine Erbschaftsteuer.
 
O.K., es handelt sich also um zwei Vorgänge, einmal die Erbschaft und unabhängig davon, ein Verkauf nach der Erbschaft. Für die Erbschaft fällt in Portugal keine Erbschafts-/Stempelsteuer an, aber für den anschließenden Verkauf sind u. U. bei einem eventuellen Mehrerlös in Portugal Steuern zu zahlen.

Wenn der Wert der Erbschaft den Freibetrag von Kindern in Höhe von derzeit T€ 400 übersteigt, würde in Deutschland Erbschaftsteuer anfallen. Hinsichtlich der Freibeträge bei Erbschaften/Schenkungen könnte es in DE in absehbarer Zeit zu Änderungen kommen, da beim BVerfG zwei Fälle (1 BvR 804/22 und 1 BvF 1/23) anhängig sind, die im laufenden Jahr zur Entscheidung anstehen. Das hilft aber bestenfalls für künftige Erbschaften/Schenkungen.

Um Probleme bei Erbschaften zu vermindern, wird teilweise eine zu Lebzeiten vorgeschlagen. Das hätte aber vermutlich keine Auswirkungen auf die bei einem späteren Verkauf der geschenkten Immobilie anfallenden Steuern und ist natürlich auch nicht nach Eintritt eines Erbfalls möglich.

Danke für den Hinweis auf den Valor Tributário. Den Artikel habe ich mir gleich abgespeichert!
 
Wenn man in Portugal lebt, kann man den Verkaufsgewinn in eine eigene Immobilie investieren und damit die Steuer wohl mindern.
Die Frage ist, ob das auch mit einer Immobilie in Deutschland gilt?

Alternative ist es mit dem Verkauf zu warten bis man 65 ist, dann kann man das Geld wohl steuerfrei in bestimmte Fondarten zur Altersvorsorge anlegen...
 
zu Beitrag Nr. 6: Dass das deutsche Finanzamt den Wertansatz der port. Finanzbehörde übernimmt, ist nicht zwingend! Vgl. . Allerdings könnte das Abweichen vom valor patrimonial tributário (VPT) unter Umständen auch gewisse Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen.

Steuersparende Investition des Veräußerungsgewinns: Außer in eine eigengenutze Immobilie in Deutschland oder sonstwo in der EG könnte man möglicherweise ab Alter 65 auch in entsprechend aufgebaute ausländische Anlageprodukte investieren. Ob das das derzeitige portugiesische Steuerrecht zulässt, um das zu beurteilen, braucht man entweder entsprechene Fachliteratur oder Fachleute.

Deutschland hat früher bei der "Riesterrente" gegen das Freizügigkeitsgebot verstoßen und wurde deshalb verurteilt ( ), dies zu ändern. Manche Einschränkungen kann man manchmal nur mit Hilfe der Gerichte beseitigen, aber dazu braucht´s einen langen Atem!
 
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