KURZ GEMELDET •• Finanz-Dienstleister, die Debit- und Kreditkarten verwalten, müssen bis Ende Juli eines jeden Jahres die Inhalte der einzelnen Plastikgeld-Belege dem Finanzamt vorlegen. Der neue Erlass (
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) soll die Abgleichung sämtlicher Quittungen ermöglichen; der Fiskus will Kassenbons und andere Belege, die ein Kunde beim Bezahlen erhalten muss, mit den Belegen aus bargeldloser Zahlung vergleichen, als weitere Maßnahme gegen Steuerflucht. Zu oft komme es vor, dass ein Kunde mit Karte zahle und nur dafür den Beleg erhält, nicht aber den Kassenbon, sodass die Transaktion an den Büchern vorbei getätigt werden könne ...
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