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Hilfe zum Namensrecht

anni2106

Amigo
Teilnehmer
Hallo zusammen,

ich versuche mal mein Glück. Mein Mann (Portugiese) und ich sind verheiratet und haben nach dem portugiesischen Namensrecht geheiratet. Somit heißt er (bspw.) Ferreira Silva und ich habe meinen Nachnamen behalten und Silva angehängt. Also (bspw) Schneider Silva.

So…nun erwarten wir unser erstes Kind und sind nicht sicher welchen Nachnamen es bekommen kann?! Gibts es verschiedene Optionen? Der portugiesische Klassiker wäre ja Silva Silva Ginge nur Silva?

Ich wollte es hier einmal versuchen, bevor ich mich auf dem Weg zum Standesamt mache.

Lg
 
Hallo Anni,
erstmal Glückwunsch und alles Gute für das Baby und die Eltern.
Also, sollte das Kind in Deutschland geboren werden, dürfte ihr das deutsches Namesgesetz oder eben das portugiesisches, wenn einer von euch die portugiesische Staatsangehörigkeit besitzt (prüfen ob der Pass gültig ist).
Manche Standesämter verweigern es. Lässt euch nicht klein machen. Sie versuchen alles, wirklich, die ziehen alle Register. Hart bleiben. Das Recht steht auf eure Seite.
 
Danke für deine schnelle Antwort Viana.
ok, aber was bedeutet das dann konkret? Wie könnte das Baby heißen?
Sowohl nach deutschem als auch nach portugiesischem Recht?
 
Wählt ihr das portugiesisches Gesetz, muss der Name des Kindes in Portugal gültig sein. D. h. das Kind darf nicht Georg oder Hanna, z. B., weil Portugal keine portugiesisch-fremde Namen erlaubt.
Danke für deine schnelle Antwort Viana.
ok, aber was bedeutet das dann konkret? Wie könnte das Baby heißen?
Sowohl nach deutschem als auch nach portugiesischem Recht?
Entweder oder.
 
Ach das auch noch. Daran habe ich noch gar nicht gedacht. Welchen Nachnamen trägt das Kind?

Ferreira Silva
Schneider Silva oder nur
Silva
 
Das Kind muss dann Jorge oder Ana heißen. Ihr dürft bis 6 Namen insgesamt (nicht empfehlenswert) aussuchen. Normal sind es 3-4 Namen. 1-2 Vornamen und 2 Nachnamen.
Die Reihenfolge der Nachnamen ist eure Sache. Schneider Silva, Silva Schneider, Ferreira Schneider, usw. Ferreira Silva Schneider würde auch gehen. Allerdings würdet ihr mit vielen Namen die Geduld der deutschen Behörden sehr strapazieren. Und was wichtiger ist, das Kind hätte ein Leben lang einen großen bürokratischen Aufwand.
Ich weiß wovon ich rede. Ein langer Name heißt Ärger. Man kann kein Post-Identifikationsverfahren benutzen, immer gibt es Verwirrung mit der Post, weil IT-Systeme immer wieder lange Namen abschneiden und aus schöne Namen unleserliche Buchstaben-Salat raus spucken.
 
Ja, das haben wir auch nicht vor…nur Silva wäre unser Favorit.
Mein Mann kann auch ein Lied von vielen schwierigen Namen singen.
 
Portugiesisches Gesetz ja, aber bitte mit Maß. Ein portugiesischer Geburtsname (Vor- oder Nachname) darf nur mit einem richterlichen Beschluss abgelegt werden.
Okay. Unsere Nachrichten kreuzten sich schon ein paar Male. :)
Nur „Silva“ ist kein Problem. Dafür braucht ihr das portugiesisches Gesetz nicht. Wie geschrieben, portugiesisches Gesetz —> portugiesische Vornamen.

Liebe Grüße und nochmal alles Gute!
 
Du hast leider nicht gesagt, ob ihr in D oder P geheiratet habt. Wird nicht in D bei der Heirat der Familienname festgelegt, den das Kind dann bekommt? In P kenn ich mich da nicht aus
 
Du hast leider nicht gesagt, ob ihr in D oder P geheiratet habt. Wird nicht in D bei der Heirat der Familienname festgelegt, den das Kind dann bekommt? In P kenn ich mich da nicht aus

Wenn ein Elternteil die portugiesische Staatsbürgerschaft hat, kann man auch in Deutschland das portugiesische Recht anwenden, sollte das Baby dort zur Welt kommen.
Habe ich bei der Geburt meines Sohnes so geltend gemacht.
Der hat seither einen nicht in Portugal anerkannten Vornamen, und nur einen einzigen Nachnamen des Vaters.

Irgendwann wollten wir in Portugal dann für ihn die portugiesische Staatsbürgerschaft beantragen, auf die er ja das Recht hat.
Der Vorname hätte dann erst anerkannt werden müssen, geht aber auch.
Eine internationale Geburtsurkunde wäre da u.a, wichtig gewesen.
Die also am Besten gleich mal mit besorgen nach der Geburt, vllt braucht ihr diese ja mal später irgendwann ;)

Letztendlich haben wir aber darauf dann verzichtet.
So wichtig ist die portugiesische Staatsbürgerschaft nicht für uns, könnte aber jederzeit beantragt werden, wenn man will.

LG,
Sivi
 
Danke für die Antworten.
Geheiratet haben wir in Deutschland nach portugiesischem Recht. Einen gemeinsamen Familiennamen haben wir nicht, da stehen nur unsere aktuellen Nachnamen.
Danke für ein Tipp mit der internationalen Geburtsurkunde.
Welchen Nachnamen des Vaters hat dein Kind? Den ersten oder den zweiten?

Lg
 
Normalerweise wählen die Eltern den Namen, der beiden Großeltern tragen, bzw. Cousin, Cousinen usw. Es ist schöner für das Kind, für das Zusammengehörigkeitsgefühl, für die Großeltern, für die Familie. Ihr musste nicht. Das Kind darf jeder Nachname bekommen, der die Eltern auch tragen.
 
Welchen Nachnamen des Vaters hat dein Kind? Den ersten oder den zweiten?

Den ersten, hätte aber auch der zweite sein können, das portugiesische Namensrecht ist da sehr flexibel ;)
Alles wäre möglich gewesen, auch nur mein Nachname, oder der erste oder zweite des Vaters oder auch gemischt.

Und dazu musste ich nichtmal heiraten :)
Der Vater allerdings musste die Vaterschaft offiziell anerkennen, klar.

Bjs,
Sivi
 
@anni2106 , @Viana

Wählt ihr das portugiesisches Gesetz, muss der Name des Kindes in Portugal gültig sein. D. h. das Kind darf nicht Georg oder Hanna, z. B., weil Portugal keine portugiesisch-fremde Namen erlaubt.
Das ist aktuell nicht mehr so. Wenn einer der Eltern Nicht-Portugiese ist, dann darf man sich 2 beliebige Namen aussuchen. Unsere Tochter hat 2 deutsche Vornamen, nach deutscher Rechtschreibung und heisst nach dem Beispiel Schneider Silva. Hat also meinen deutschen Nachnamen und den letzten meines Mannes. Ich bin deutsche, .ein Mann ist Portugiese.
 
@anni2106 , @Viana


Das ist aktuell nicht mehr so. Wenn einer der Eltern Nicht-Portugiese ist, dann darf man sich 2 beliebige Namen aussuchen. Unsere Tochter hat 2 deutsche Vornamen, nach deutscher Rechtschreibung und heisst nach dem Beispiel Schneider Silva. Hat also meinen deutschen Nachnamen und den letzten meines Mannes. Ich bin deutsche, .ein Mann ist Portugiese.


Danke für deine Info. Also seid ihr nicht verheiratet, oder?
 
Wieso?
Zumindest wenn sie nach deutschem Recht geheiratet haben, können doch beide ihren Nachnamen behalten .
Wir haben das (vor bald 25 Jahren :angst: ) auch schon so gehalten .
 
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