ein Automvermieter hat mir jetzt folgendes erklärt:
Das Gesetz 190/2013 (angehängt) wurde wie folgt geändert:
1. alle Autos müssen mit dem Transponder ausgestattet sein
2. Autos mit nicht aktivierten Transponder werden bei Durchfahren der e-Toll Gates geblitzt und die Daten zum Abgleich an einen Server geschickt, der den Halter des Fahrzeugs ermittelt. Dannach wird der Halte durch die Behörden angeschrieben. Grund: nicht aktivierter oder fehlender Tranpsonder.
3. Möglichkeit an der CTT zu bezahlen ist weiterhin möglich - allerdings muss man dann beim Mietwagenanbeiter zusätzlich eine AdminGebühr berappen, denn der wird ja in JEDEM Fall aufgefordert, Stellung zu nehmen.
Anders gesagt: für Mietwagen kann man weiterhin (mit den bekannten Bedingungen) auf der CTT bezahlen, aber der Vermieter wird in jedem Fall (ggf. sogar mehrmals) die "Strafzettel-Admingebühr" berechnen (ca. 35-70€ je nach Vermieter)
die 18,5€ sind als ggf mittlerweile als "obligatorisch" anzusehen, wenn man sich nicht auskennt und ggf. mal schnell auf der e-toll Strecke gelandet ist.
Deshalb lassen sich die meisten Vermieter mittlerweile einen langen Zettel unterschreiben, wo am diese Bedingungen anerkennt.
Kann das ganze jemand aus dem Forum bestätigen?
Das Gesetz 190/2013 (angehängt) wurde wie folgt geändert:
1. alle Autos müssen mit dem Transponder ausgestattet sein
2. Autos mit nicht aktivierten Transponder werden bei Durchfahren der e-Toll Gates geblitzt und die Daten zum Abgleich an einen Server geschickt, der den Halter des Fahrzeugs ermittelt. Dannach wird der Halte durch die Behörden angeschrieben. Grund: nicht aktivierter oder fehlender Tranpsonder.
3. Möglichkeit an der CTT zu bezahlen ist weiterhin möglich - allerdings muss man dann beim Mietwagenanbeiter zusätzlich eine AdminGebühr berappen, denn der wird ja in JEDEM Fall aufgefordert, Stellung zu nehmen.
Anders gesagt: für Mietwagen kann man weiterhin (mit den bekannten Bedingungen) auf der CTT bezahlen, aber der Vermieter wird in jedem Fall (ggf. sogar mehrmals) die "Strafzettel-Admingebühr" berechnen (ca. 35-70€ je nach Vermieter)
die 18,5€ sind als ggf mittlerweile als "obligatorisch" anzusehen, wenn man sich nicht auskennt und ggf. mal schnell auf der e-toll Strecke gelandet ist.
Deshalb lassen sich die meisten Vermieter mittlerweile einen langen Zettel unterschreiben, wo am diese Bedingungen anerkennt.
Kann das ganze jemand aus dem Forum bestätigen?