Hallo ins Forum,
meine Lebensgefährtin hat in 2012 Ihren Anteil ( zur hälfte noch der Mutter) an einem Geschäft an Ihre Schwester verkauft. Ausgemacht waren bei Beurkundung ein drittel des Kaufpreises sofort und den Rest in monatlichen Raten.
Es wurde die Anzahlung nicht geleistet und die Raten kommen auch nur sehr spärlich.
Nun meine Frage; Besteht im portugiesischen Gesetz die Möglichkeit das Geschäft wieder um zu wandeln und den Besitz wieder an meine Lebensgefährtin zurück zu klagen. Da die Schwester auf nichts reagiert bleibt wohl nur der Klageweg. Ist dies in Portugal ähnlich wie in Deutschland möglich.
Des Weiteren wollen wir dies von Deutschland aus in Angriff nehmen und suchen deshalb einen hiesigen Anwalt der sich der Sache annehmen würde.
Danke für Antworten und Tipps.
meine Lebensgefährtin hat in 2012 Ihren Anteil ( zur hälfte noch der Mutter) an einem Geschäft an Ihre Schwester verkauft. Ausgemacht waren bei Beurkundung ein drittel des Kaufpreises sofort und den Rest in monatlichen Raten.
Es wurde die Anzahlung nicht geleistet und die Raten kommen auch nur sehr spärlich.
Nun meine Frage; Besteht im portugiesischen Gesetz die Möglichkeit das Geschäft wieder um zu wandeln und den Besitz wieder an meine Lebensgefährtin zurück zu klagen. Da die Schwester auf nichts reagiert bleibt wohl nur der Klageweg. Ist dies in Portugal ähnlich wie in Deutschland möglich.
Des Weiteren wollen wir dies von Deutschland aus in Angriff nehmen und suchen deshalb einen hiesigen Anwalt der sich der Sache annehmen würde.
Danke für Antworten und Tipps.