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Fuehrerscheinentzug

rena

Admirador
Teilnehmer
liebe Forumsmitglieder,
vielleicht kennt sich jemand da etwas aus, waere wichtig
also, ist es moeglich, dass einem der Fuehrerschein nach 2 Jahren eingezogen wird, nachdem man die Strafe vor 2 Jahren bezahlt hat und dachte, damit waere es erledigt, und jetzt kommen sie und wollen den Schein, kann das sein, nach so langer Zeit?
lieben Dank, falls ich eine Antwort bekommen sollte
Renate:confused:
 
AW: Fuehrerscheinentzug

... ist es moeglich, dass einem der Fuehrerschein nach 2 Jahren eingezogen wird,nachdem man die Strafe vor 2 Jahren bezahlt hat und dachte, damit waere es erledigt, und jetzt kommen sie und wollen den Schein, kann das sein, nach so langer Zeit?
hi r,
bevor es hier im weiteren verlauf zu verstaendnis schwierigkeiten kommt, habe ich einen wichtigen punkt in deiner geschichte mal markiert; du musst zugeben die angaben sind etwas vage; d.h. bevor mann nun auf die eigentliche fragestellung eingehen kann muessen die realen fakten/umstaende dieser bekannt sein.

was genau z.b. besagt denn das gerichtsurteil welches zu der bereits gezahlten
geldstrafe gefuehrt hat; was wurde verhandelt- mit welchem resultat; wird an
irgendeiner stelle evtl. der entzug der fahrerlaubnis (auf bestimmte zeit) schon
benannt?

solange mir keine der o.g. details bekannt sind lautet meine antwort auf die
eingangsfrage eher cool: in portugal ist alles moeglich;-)

also, pls gimme more details

greeezzz
henry
 
AW: Fuehrerscheinentzug

danke Henry, fuer Deine Antwort erstmal,
also, besagter Person wurde vor 2 Jahren wegen Alkohol am Steuer erwischt, es hiess: 600 Euro oder Schein weg.
hat bezahlt, jetzt musste den Fuehrerscheib abgeben
weisst Du, ich wollte nur wissen , ob mich selbige Person anluegt, weil ist Familie
Schein ist fuer 2 Monate weg

danke fuer Deine Muehe

lg
Renate
 
AW: Fuehrerscheinentzug

Alkohol am Steuer, es hiess: 600 Euro oder Schein weg.
[ ... ]
hat bezahlt, jetzt musste den Fuehrerscheib abgeben
[ ... ]
Schein ist fuer 2 Monate weg
hallo r,
den portugiesischen verhaeltnissen entspricht dazu etwa folgende standard situation(quelle ist ein befreundeter staatsanwalt an einem gericht in lx)

erst-taeter, normales sozio-oekonomisches umfeld, <1.3 promille kein unfall,
fahrerflucht o.ae.

(natuerlich;-)je nach richter und genauer blutkontamination ergibt das i.a.r. eine geldstrafe zwischen 500 und 800 PLUS entzug der fahrerlaubnis, meistens irgend etwas zwischen 2 und 8 monaten.

ist ein rechtsanwalt bei der verhandlung in der lage, glaubhaft einen 'besonderen lebensumstand' des taeters zu belegen, sei es z.b., dass die f-erlaubnis vorranging zur einkommensbeschaffung dient, dann kann das schlussurteil eine reine geldstrafe ergeben oder zusaetzlich die ableistung von sozialstunden beinhalten.

schau' jetzt mal, in wie weit dein bekannter in das o.g. schemata passt;
btw, der entzug der fahrerlaubnis bei alcohol(fahr)delikten ist bei den portugiesischen gerichten als 'erzieherische massnahme' beinahe ein dauerrenner- auch wenn sich diese dann bei den einschlaegigen statistiken zum thema eher weniger niederschlagen.

greezzz
henry
 
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